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Finanz Journal - Online
Ausgabe - Q2/2019
(enthält 26 Artikel)
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Die Befreiungsbestimmungen bei der ImmoESt
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Das Doppelbestrafungsverbot im Steuerrecht
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Ertragsteuerliche Betrachtung von Gewinnausschüttungen einer Kapitalgesellschaft und deren Auswirkungen in der Sphäre der Gesellschaft und ihrer natürlichen Gesellschafter
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Die Steuerreform 2020-2022
– Der Ministerratsvortrag – -
Entwurf einer österreichischen Digitalsteuer nach dem Vorbild der EU-Digital Services Tax
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Entscheidung des VwGH: Studienreisen ins Ausland nur bedingt abzugsfähig
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Entscheidung des VwGH: Stipendium keine Einkunft aus unselbständiger Arbeit
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Entscheidung des VwGH: Ausländische Krankenversicherungsbeiträge als Werbungskosten?
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§ 30 EStG
Entscheidend für die Beurteilung, ob eine Wohnung einen Hauptwohnsitz iSd § 30 Abs 2 Z 1 lit a EStG darstellt, ist, ob weiterhin die Voraussetzungen für einen Wohnsitz im Sinne des § 26 BAO erfüllt sind und zudem, ob der Steuerpflichtige weiterhin die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen zu dieser Wohnung hatte, auch wenn eine tatsächliche Benützung der Wohnung in jenem Zeitraum durch den Steuerpflichtigen nicht (ununterbrochen) erfolgte. -
§ 98 BAO
Wer seine Abgabestelle aufgibt und anderswo eine neue begründet, ist damit nur von seiner früheren und nicht von seiner aktuellen Abgabestelle abwesend. Die in § 98 Abs 2 erster Satz BAO getroffene Regelung, wonach elektronisch zugestellte Dokumente als zugestellt gelten, wird durch den dritten Satz nur für den Fall einer vorübergehenden Abwesenheit (zB für die Dauer eines langen Urlaubes) eingeschränkt, aber nicht für den Fall eines „Untergangs“ der Abgabestelle. Auf den Sachverhalt einer Übersiedlung mit wenn auch nur temporärer Aufgabe der bisherigen Abgabestelle ist § 98 Abs 2 dritter Satz BAO daher nicht anwendbar. -
§§ 32, 37 EStG
Weder § 32 Abs 1 Z 1 lit a EStG noch § 37 Abs 2 Z 2 EStG machen eine Begünstigung einer Entschädigung davon abhängig, dass in der Zukunft anfallende Einnahmen (wie im vorliegenden Fall aus einer Pensionsvereinbarung) zur Gänze durch eine Kapitalzahlung abgefunden würden, die Pensionsanwartschaft also durch die Zahlung zur Gänze erlischt. Entgangene oder entgehende Einnahmen liegen auch dann vor, wenn nur ein Teil der ursprünglich zustehenden Einnahmen aufgrund einer Abfindungsvereinbarung entgeht.
Begünstigt ist die Abfindung nach § 37 Abs 2 Z 2 EStG aber nur dann, wenn die Entschädigung für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren gewährt wird. Dies bedeutet also eine Entschädigung in Bezug auf sieben volle Jahresbeträge.
Eine erhebliche Zusammenballung von Einkünften kann daher nur dann angenommen werden, wenn die Entschädigung dem Barwert der vollen Pensionsanwartschaft für zumindest sieben Jahre entspricht. -
§§ 12 und 22 UStG
§ 22 UStG, der im nationalen Recht die Pauschalierung im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes regelt, erfasst schon seinem Wortlaut nach nicht die Veräußerung des gesamten land- und forstwirtschaftlichen Betriebes. Der im Zusammenhang mit der unentgeltlichen Übertragung eines land- und fortwirtschaftlichen Betriebes bewirkte Entnahmevorgang iSd § 3 Abs 2 UStG zählt folglich nicht zu den nach § 22 UStG pauschaliert zu besteuernden Umsätzen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes. Er ist vielmehr nach den allgemeinen Regeln des UStG zu erfassen und zu besteuern. -
Kurzfassung aktueller EuGH-Erkenntnisse
Erbpacht samt Rückverpachtung als Finanzierungsmodell hins Vorsteuerabzug
Mydibel SA vs État belge / Vorlagebeschluss Cour d’appel de Mons (BE) -
Fahrschulunterricht keinem befreiten „Schul- und Hochschulunterricht“ gleichzuhalten
A & G Fahrschul-Akademie GmbH vs FA Wolfenbüttel / Vorlagebeschluss BFH (DE) -
Seminare/Fortbildungskurse als Eintrittsberechtigungen betreffende Umsätze
Skatteverket vs Srf konsulterna AB / Vorlagebeschluss Högsta Förvaltningsdomstol (SE) -
Zum Vorsteuerabzug für Tätigkeiten auftrags anderer Zweigstellen im EU-Ausland
Morgan Stanley & Co International plc vs Ministre de l’Économie et des Finances / Vorlagebeschluss Conseil d’État (FR) -
Abbruchverträge mit Verwertungseinräumungen als Leistungstausch
A Oy vs Abgabenbehörde („Veronsaajien oikeudenvalvontayksikkö“) / Vorlagebeschluss Korkein hallinto-oikeus (FI) -
Zur ig bewegten Lieferung bei Lieferketten iVm einem Steueraussetzungsverfahren
AREX CZ a.s. vs Odvolací finanční ředitelství / Vorlagebeschluss Nejvyšší správní soud (CZ) -
Modalitäten bei der Besteuerung von Anzahlungen an Reisebüros
Szef Krajowej Administracji Skarbowej vs Skarpa Travel sp. z o.o. / Vorlagebeschluss Naczelny Sąd Administracyjny (PL) -
Verwendung ausländischer Formulare für Ansässigkeitsbescheinigungen
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Umstellung der Messverfahren im Bereich PKW – Auswirkungen auf die Sachbezugswerte und die NoVA
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Änderungen im Verfahren bei der Rückzahlung österreichischer Abzugssteuern aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen
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Steuerliche Behandlung von für Anteilsinhaber angeschafften bzw. hergestellten Immobilien
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Betriebsstätten bei Segelbooten
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Bilaterale Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden der Republik Österreich und den Vereinigten Staaten über den Austausch länderbezogener Berichte
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Beispiele aus der Steuerberaterprüfung*)
Betriebswirtschaftliche Steuerlehre