Bitte beachten Sie, dass das Lesen der Artikel sowie der Download von Finanz Journal Newsletter nur mit einem Finanz Journal Online-ABO Benutzerkonto möglich ist!
Bitte melden Sie sich mit Ihren Kontodaten an oder bestellen Sie jetzt ein ABO.
Finanz Journal - Online
Ausgabe - 03/2004
(enthält 23 Artikel)
-
Das aktuelle Thema
Steuerreform 2005 - Wie soll es weitergehen? -
Geschäftsführer (Eigen- und Fremdgeschäftsführer) im Sozialversicherungsrecht
-
Umgründungen im Überblick
Teil 7: Spaltung - Steuerspaltung (Art VI UmgrStG; §§ 38a bis 38f UmgrStG) -
Die Berechnung der nicht überwälzten Getränkesteueranteile
-
Der Zeuge im Verfahren vor dem UFS
Teil II -
Die Rechtsprechung des EuGH im Jahr 2003 in Mehrwertsteuerangelegenheiten
-
Aktuelles aus der Lohnsteuer
-
§§ 4, 22, 32, 67 EStG 1988
1. Abfertigungen an Geschäftsführer, die in den letzten zehn Jahren vor Beendigung ihrer Tätigkeit mehr als fünf Jahre wesentlich an der GmbH beteiligt waren, sind nicht steuerbegünstigt.
2. Nachträgliche betriebliche Einkünfte sind auf Grund der Anknüpfung an die Bilanz zum Veräußerungs- bzw Aufgabezeitpunkt stets (nur) auf Basis eines Betriebsvermögensvergleiches zu ermitteln. -
§ 8 KStG 1988
Rückstellungen für eine nicht fremdübliche Pensionszusage sind verdeckte Ausschüttungen. -
§ 28 EStG 1988, Liebhaberei-VO
Eine Prognoserechnung, aus der auf die Ertragsfähigkeit einer Vermietung geschlossen werden soll, darf nicht von den zu Beginn der Vermietung tatsächlich bestehenden (ungünstigeren) Verhältnissen losgelöst sein. -
§ 6 EStG 1988; § 12 KStG 1988; InvFG 1963
Bei der Ausgabe von Investmentfondsanteilen ist der Betrag des Ausgabepreises, der auf den Ertragsausgleich entfällt, als "Einsatz" des Anteilszeichners anzusehen, welcher diesem in der Folge durch Ausschüttungen aus dem Fonds zurückgezahlt wird. Der Ertragsausgleich ist als Forderung gegenüber der Kapitalanlagegesellschaft zu werten, der nicht in die Anschaffungskosten der Investmentzertifikate Eingang findet und damit insoweit einer buchmäßigen Verlustabschreibung nicht zugänglich ist. -
§ 9 EStG 1988
Betreffen Aufwendungen für die Prüfung von Anlagen deren künftigen Betrieb, haben sie ihre Ursache nicht vor dem Bilanzstichtag des Abschlussjahres, sodass es nicht rechtswidrig ist, wenn eine diesbezügliche Rückstellung als nicht zulässig erachtet wird. -
§ 20 Abs 1 Z 2 lit d EStG 1988
Bei einem Universitätsprofessor liegt der materielle Schwerpunkt der Tätigkeit nicht im häuslichen Arbeitszimmer. -
§§ 16, 20, 27 EStG 1988
Zinsen aus der Kreditaufnahme zur Hingabe eines familienhaften Darlehens sind nicht abzugsfähig. -
§§ 4, 5, 6 EStG 1988
1. Einmalige Anschlussgebühren, die nicht eine in der Art eines Dauerschuldverhältnisses zeitraumbezogene Leistung (mit)abgelten, dürfen nicht passiv abgegrenzt werden.
2. Bilanzen mit unzulässigen passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind zu berichtigen.
3. Unzulässig gebildete passive Rechnungsabgrenzungsposten dürfen nicht periodenversetzt gewinnerhöhend aufgelöst werden. -
§ 2 öEStG/§ 2 dEStG
Gewinnerzielungsabsicht trotz Verlusten aus selbständig ausgeübter Tätigkeit eines gleichzeitig nichtselbständig tätigen Künstlers.
Langjährige Verluste aus selbständiger Arbeit lassen bei einem bildenden Künstler, der als solcher sowohl selbständig als auch nichtselbständig tätig ist und aus seiner künstlerischen Tätigkeit insgesamt positive Einkünfte erzielt, noch nicht auf eine fehlende Gewinnerzielungsabsicht schließen. -
§ 37 Abs 9 EStG FJ-LS 7/2004
Die Begünstigung des § 37 Abs 9 EStG 1988 kommt nur dann zum Tragen, wenn das Ergebnis der Tätigkeit ein Kunstwerk ist -
§ 188 BAO FJ-LS 8/2004
Eine erfolgsabhängige GmbH-Beteiligungsoption erfüllt nicht die Voraussetzungen einer GesnBR für ein Gewinnfeststellungsverfahren -
Information zur Umsatzsteuervergütung an Botschaften, Konsulate, internationale Organisationen und Diplomaten
-
Zusatzinformation zu Verbindungsrenten
-
Glückspiel-Beschränkungen aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses
Diana Elisabeth Lindman vs finnische Steuerbehörde/Vorlagebeschluss Ålands förvaltningsdomstol -
Beschränkter Kapitalverkehr auch bei diskriminierender Erbschaftsbesteuerung
Erben von H. Barbier vs Inspecteur van de Belastingdienst Particulieren/Vorlagebeschluss Gerechtshof's-Hertogenbosch (NL) -
Beispiele aus der Steuerberaterprüfung