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Finanz Journal - Online
Ausgabe - 10/1998
(enthält 10 Artikel)
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Der Eigenimport von Fahrzeugen
Teil I -
Körperschaftsteuersysteme in der EU
Teil II -
Verwaltung fremden Vermögens: Uneingeschränkte Vervielfältigungstheorie
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Verpflegungsmehraufwand - typisierende Betrachtungsweise
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Bereich Auslegung, Auslegungsgrundsätze
Gesetze stehen in einem Umfeld sozialer Verhältnisse und gesellschaftspolitischer Anschauungen, mit deren Wandel sich auch der Norminhalt ändern kann (vgl. BVerfGE 34, 269, 288 und BVerfGE 82, 6, 12). -
Aus der durch § 47 Abs. 2 FGO den FÄ zugewiesenen Aufgabe folgt deren Verpflichtung, den Eingangstag z. B. dadurch zu dokumentieren, daß sie auf dem an das FG gerichteten Briefumschlag elnen Eingangsstempel anbringen.
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Ein Verein, dessen tatsächliche Geschäftsführung darauf gerichtet ist, durch Umgehung eines gesetzlichen Verbots Geldmittel zur Förderung kommunaler Einrichtungen zu erlangen, ist nicht gemeinnützig.
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Eine Betriebsveranstaltung im herkömmlichen Sinne kann auch dann vorliegen, wenn eine gemeinsame Veranstaltung nur für einzelne Abteilungen eines Unternehmens, die eng zusammenarbeiten, durchgeführt wird. Voraussetzung ist, daß die abteilungsübergreifende Veranstaltung allen Arbeitnehmern der teilnehmenden Abteilungen offensteht (vertikale Beteiligung).
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Wenn sich ein Arbeitnenehmer mehr als 130 Tagen außerhalb der Grenzzone auf Reisen befindet, erfüllt er nicht mehr die Begriffsmerkmale eines Grenzgängers.
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Arbeitsbehelf für den Steuerpraktiker