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Finanz Journal - Online
Ausgabe - Q4/2019
(enthält 25 Artikel)
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Die Behandlung von an die Abgabenbehörde bzw an das Bundesfinanzgericht gerichteten Anbringen
Teil II -
Bescheidmäßige Festsetzung der ImmoESt
– Analyse einer aktuellen Entscheidung des VwGH – -
Fristgerechtes Einlangen persönlich abgegebener Schriftstücke
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Der verschwundene Steuerpflichtige
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Steuerreform- und Abgabenänderungsgesetz 2020
– die letzten Änderungen des Parlaments – -
EU-RL zum Schutz der Hinweisgeber auf Verstöße gegen Unionsrecht („Whistleblower“)
– Auswirkungen im Steuerrecht – -
VwGH-Entscheidung: Schadenersatzzahlungen des Geschäftsführers sind Werbungskosten
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VwGH-Entscheidung: Prüfungsauftrag mittels § 299 BAO bekämpfbar
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§ 30 EStG, § 201 BAO
1. Die Korrektur des vom Parteienvertreter selbstberechneten Betrages an Immobilienertragsteuer hat im Wege der Veranlagung zu erfolgen.
2. Personengesellschaften sind im Ertragsteuerrecht zwar Einkünfteermittlungssubjekt, nicht aber Steuersubjekt (vgl VwGH 20. 12. 2016, Ro 2015/15/0020). Damit ist aber die Festsetzung von Immobilienertragsteuer (als Einkommensteuer) gegenüber einer Personengesellschaft rechtswidrig. -
§ 27 Abs 5 Z 7 EStG, Art 133 Abs 4 B-VG
Dem VwGH kommt bei der Auslegung von nicht in die Kompetenz der Verwaltung fallenden Rechtsmaterien keine Leitfunktion zu; er ist zur Fällung grundlegender Entscheidungen auf dem Gebiet des Zivilrechts und auch des Insolvenzrechts nicht berufen, sodass die Auslegung zivilrechtlicher und insolvenzrechtlicher Normen keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des Art 133 Abs 4 B-VG begründen kann, solange den Verwaltungsgerichten dabei keine krasse Fehlentscheidung unterlaufen ist. -
§ 21 EStG, § 6 LuF-PauschVO
1. Nach § 6 Abs 2 LuF-PauschVO ist – im Rahmen der Pauschalierung – die Zimmervermietung mit Frühstück im Ausmaß von höchstens 10 Betten stets ein land- und forstwirtschaftlicher Nebenerwerb. Bei Einhaltung dieser Grenze von zehn Betten ist eine einzelfallbezogene Beurteilung der Nebenerwerbsqualifikation entbehrlich.
2. Werden bei einer Appartementvermietung für „Urlaub am Bauernhof“ typische Nebenleistungen erbracht, und wird die 10-Betten-Grenze nicht überschritten, handelt es sich hiebei um land- und forstwirtschaftlichen Nebenerwerb, ohne dass die wirtschaftliche Unterordnung gesondert zu prüfen wäre. -
§ 17 EStG, VO BGBl II 2000/95, VO BGBl II 2001/382
1. Vertreter sind Personen, die im Außendienst zum Zwecke der Anbahnung und des Abschlusses von Geschäften und zur Kundenbetreuung tätig sind. Eine andere Außendiensttätigkeit, deren vorrangiges Ziel nicht die Herbeiführung von Geschäftsabschlüssen ist, ist keine Vertretertätigkeit.
2. Für die Anwendbarkeit der Verordnung und für die Zuerkennung des Vertreterpauschales entscheidend ist, dass die vom Steuerpflichtigen ausgeübte Tätigkeit dem Tätigkeitsbild der in der Verordnung genannten Berufsgruppe entspricht. Nicht dem Tätigkeitsbild eines Vertreters entspricht jenes des Steuerberaters.
3. Der eine Begünstigung in Anspruch nehmende Abgabenpflichtige hat selbst einwandfrei das Vorliegen all jener Umstände darzulegen, auf die die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden kann. Die Geheimhaltungspflicht des § 91 WTBG (jetzt § 80 WTBG 2017) dient nicht der Behinderung oder Erschwerung der Erhebung von Abgaben bei Wirtschaftstreuhändern. Es ist deren Aufgabe, durch gesteigerte Mitwirkung im Verfahren, aber auch schon bei Führung der Bücher und Aufzeichnungen sowie bei Gestaltung der Unterlagen und Belege und durch sonstige Vorleistungen die Verminderung amtswegiger Erhebungsmöglichkeiten der Behörde im Rahmen des Zumutbaren auszugleichen. -
Ärztliche Laborexpertise als befreite „Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin“
Finanzamt Kyritz vs Wolf-Henning Peters / Vorlagebeschluss BFH (DE) -
Passbilder als Ausfluss künstlerischer Photographie?
Regards Photographiques SARL vs Ministre de l’Action et des Comptes publics / Vorlagebeschluss Conseil d’État (FR) -
Begriffliche Tragweite der Lieferung v Baugrundstücken bei komplexen Verträgen
Skatteministeriet vs KPC Herning / Vorlagebeschluss Vestre Landsret (DK) -
Steuerort der EUSt bei zollrechtswidrigen ig Warenbewegungen
Federal Express Corporation Deutsche Niederlassung vs Hauptzollamt Frankfurt am Main / Vorlagebeschluss Hessisches Finanzgericht (DE) -
Abzugsberechtigung bei Kapitalveranlagung zur Preisstützung?
Commissioners for Her Majesty’s Revenue and Customs vs The Chancellor, Masters and Scholars of the University of Cambridge / Vorlagebeschluss Court of Appeal (England & Wales/Civil Division) (UK) -
Unterschiedliche Mehrwertsteuerregeln für Arzneien und Medizinprodukte
Belgisch Syndicaat van Chiropraxie und Bart Vandendries (et al) vs Ministerrat von Belgien / Vorlagebeschluss Grondwettelijk Hof (BE) -
Bohrinseln keine begünstigungsfähigen Hochseeschiffe
Grup Servicii Petroliere SA vs 1. Agenția Națională de Administrare Fiscală – Direcția Generală de Soluționare a Contestațiilor 2. Agenția Națională de Administrare Fiscală – Direcția Generală de Administrare a Marilor Contribuabili / Vorlagebeschluss Curtea de Apel București -
Zur mwstl Unterworfenheit von Aufsichtsrat-Vergütungen
IO vs Inspecteur van de rijksbelastingdienst / Vorlagebeschluss Gerechtshof ’s-Hertogenbosch (NL) -
Bausparprämie 2020
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Zinsersparnis 2020
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Besteuerung einer Europaratspension
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Glasfasernetz als unbewegliches Vermögen iSd Art. 13 Abs. 2 DBA-Großbritannien
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Beispiele aus der Steuerberaterprüfung*)
Umsatzsteuer