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Finanz Journal - Online
Ausgabe - Q3/2019
(enthält 25 Artikel)
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An die treuen Leser – Damen inbegriffen – des FINANZ JOURNAL!
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Der EuGH zu den Verrechnungspreisen
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Die Behandlung von an die Abgabenbehörde bzw an das Bundesfinanzgericht gerichteten Anbringen
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Das Steuerreformgesetz 2020 - ein Überblick –
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Das Abgabenänderungsgesetz 2020
- ein Überblick - -
Rechtsanwälte nunmehr immer selbständig?
– die jüngste Änderung des ASVG – -
Der Entwurf des Finanz-Organisationsreformgesetzes
– ein Überblick – -
§ 4 Abs 2 Z 2 EStG und § 12 Abs 3 Z 2 KStG
Unrichtige Bilanzen sind auch dann zu berichtigen, wenn darauf beruhende Feststellungs- oder Abgabenbescheide in Rechtskraft erwachsen sind und eine Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO nicht (mehr) in Betracht kommt.
Bei in Folge einer Teilwertabschreibung in den nachfolgenden Wirtschaftsjahren vorzunehmenden weiteren Siebentelabsetzungen ist für jedes der nachfolgenden Wirtschaftsjahre eigenständig zu beurteilen, ob die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. -
§ 6 Z 14 EStG, § 2 Abs 5 KStG, § 12 Abs 2 UmgrStG
Dass ein Hoheitsbetrieb vor seiner Einbringung auf Ebene einer einbringenden Körperschaft des öffentlichen Rechts keinen als ertragsteuerlich “steuerhängig” zu qualifizierenden Betrieb bildet und in der Schlussbilanz der einlegenden Körperschaft auch kein “Firmenwert” ausgewiesen ist, steht der Berücksichtigung eines Firmenwerts auf Ebene der übernehmenden Gesellschaft nicht entgegen. Die Einbringung des Hoheitsbetriebes führt zur Anschaffung des damit verbundenen Firmenwertes. -
§§ 1 und 3 LuF-PauschVO
Aus § 1 Abs 3 LuF-PauschVO 2006 ist abzuleiten, dass es für die Frage des Über- oder Unterschreitens der Pauschalierungsgrenzen auf den Einheitswert des Betriebes zum 31. Dez des Vorjahres ankommt. Die LuF-PauschVO 2006 stellt lediglich auf den Einheitswert des Betriebes ab, ohne zu differenzieren, ob dieser Einheitswert gegenüber dem Rechtsvorgänger des Inhabers oder dem neuen Inhaber gegenüber festgestellt wurde.
Die LuF-PauschVO 2006 enthält zwar keine ausdrückliche Regelung zur Vorgehensweise bei Gesamtrechtsnachfolge in einem Betrieb, da aber lediglich auf den Einheitswert des Betriebes abgestellt wird, ermöglicht auch diese Verordnung die Berücksichtigung eines “Beobachtungszeitraums” beim Rechtsvorgänger für die Beurteilung des Überschreitens von Schwellenwerten. -
Treibstoffversorgung durch Muttergesellschaft via Tankkarten keine „Lieferung“
VEGA International Car Transport & Logistic – Trading GmbH vs Dyrektor Izby Skarbowej w Warszawie / Vorlagebeschluss Naczelny Sąd Administracyjny (PL) -
Vorsteuerabzugsquote bei Aufwendungen auch für nichtunternehmerische Zwecke
Związek Gmin Zagłębia Miedziowego w Polkowicach vs Szef Krajowej Administracji Skarbowej / Vorlagebeschluss Wojewódzki Sąd Administracyjny we Wrocławiu (PL) -
Sanktionen für aus außerstl Gründen fingierte Umsätze
EN.SA. Srl vs Agenzia delle Entrate – Direzione Regionale Lombardia Ufficio Contenzioso / Vorlagebeschluss Commissione tributaria regionale di Lombardia (IT) -
Bewirkung von Dienstleistungen als Leistungsort bei komplexen Unterhaltungsleistungen
Staatssecretaris van Financiën vs L. W. Geelen / Vorlagebeschluss Hoge Raad der Nederlanden -
Zur MwSt-Berichtigung ohne korrespondierende VSt-Korrektur in Insolvenzfällen
A-PACK CZ s. r. o. vs Odvolací finanční ředitelství (Einspruchsfinanzdirektion) / Vorlagebschluss Nejvyšší správní soud (CZ) -
Einmonatige Beantwortungsfrist im Erstattungsverfahren im EU-Ausland keine Fallfrist
Sea Chefs Cruise Services GmbH vs Ministre de l’Action et des Comptes publics / Vorlagebeschluss Tribunal administratif de Montreuil (FR) -
Auf imperfekter Beibehaltungsermächtigung gestützter Vorsteuerabzugsausschluss
Grupa Lotos S.A. vs Minister Finansów / Vorlagebeschluss Naczelny Sąd Administracyjny (PL) -
Steuertatbestand: Abnahmeprozedere als Zeitpunkt der Vollendung der Leistung
Budimex S.A. vs Minister Finansów / Vorlagebeschluss Naczelny Sąd Administracyjny (PL) -
Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für das Kalenderjahr 2020
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Änderung des Erlasses über die Rückzahlung österreichischer Abzugssteuern aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen
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Konsultationsvereinbarung zu Zweifelsfragen hinsichtlich der Auslegung der Grenzgängerregelung nach Art. 15 Abs. 6 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens vom 24. August 2000
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Vereinbarung zwischen der zuständigen Behörde der Republik Österreich und der zuständigen Behörde der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China über den Austausch länderbezogener Berichte
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Abzugsteuerpflicht bei Vortragender im Bereich der Erwachsenenbildung
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Homeoffice als Betriebsstätte
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KESt-Entlastung an der Quelle für Holdinggesellschaften