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Finanz Journal - Online
Ausgabe - Q2/2018
(enthält 23 Artikel)
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Ist die marktkonforme Abzinsung von Rückstellungen verfassungs- und EU-rechtlich geboten?
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Das gerichtliche Finanzstrafverfahren und das Recht auf ein faires Verfahren
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Die durch das AbgabenänderungsG 2016 (AbgÄG, BGBl I 2016/117) bewirkten Neuerungen des abgabenrechtlichen und verwaltungsgerichtlichen Beschwerdeverfahrens
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Familienbonus Plus ab Jänner 2019 – Ein erster Überblick
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§ 20 EStG, § 12 KStG
Der VwGH hat schon zur Rechtslage vor dem AbgÄG 2011 Geldstrafen im Allgemeinen als nicht abziehbare Aufwendungen beurteilt (vgl VwGH 29. 3. 2012, 2009/15/0035). -
§ 29 Z 3 EStG
Der Verzicht auf ein höchstpersönliches Recht ist grundsätzlich nicht als Veräußerungsvorgang zu werten, da höchstpersönliche Rechte zivilrechtlich nicht übertragen werden können. Nicht übertragbare Rechte sind auch keine Wirtschaftsgüter. -
§§ 9, 11 und 12 KStG
Ungeachtet der aus § 9 Abs 1 KStG resultierenden steuerlichen Ergebniszurechnung sind unternehmensrechtliche Gewinnausschüttungen der Beteiligungsgesellschaft an die beteiligte Körperschaft dabei auch innerhalb des Gruppenbesteuerungsregimes als Beteiligungserträge iSd § 10 KStG zu qualifizieren. Die steuerliche Ergebniszurechnung an den Gruppenträger stellt somit keine „steuerpflichtige Vermögensmehrung“ des Gruppenträgers dar. Zinsen iZm der Anschaffung einer solchen Beteiligung stehen daher weiterhin in einem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit diesen Beteiligungserträgen (Gewinnausschüttungen). -
§ 30 Abs 2 Z 1 EStG
Bei Veräußerung einer Eigentumswohnung können auch Zeiten der Nutzung vor dem Kauf für die zumindest fünfjährige Nutzung der Wohnung als Hauptwohnsitz in den letzten zehn Jahren vor der Veräußerung herangezogen werden. -
§ 20 EStG, § 12 KStG
Entscheidet sich die Rechtsordnung dazu, die Kartellbildung als ein strafbares Verhalten zu normieren, dann darf das Steuerrecht nicht dazu dienen, die Strafe (für die Inhaber gewinnbringender Unternehmen) zu verringern und so den Strafzweck auszuhebeln. Hingegen kann die Betriebsausgabenqualifikation von Strafverteidigungskosten nicht mit der Begründung versagt werden, dass auf diese Weise der Strafzweck (teilweise) vereitelt würde, denn damit würde dem Abgabengesetz ein über das Strafgesetz hinausgehender Charakter einer Strafnorm beigemessen werden. -
Zur Doppeltbestrafung bei Mehrwertsteuerdelikten
Italienische Republik vs Luca Menci / Vorlagebeschluss Tribunale di Bergamo (IT) -
Zur Vorsteuerabzugsberichtigung bei gerichtl bestätigtem Zwangsvergleich
T-2 d.o.o. in Insolvenz vs Republik Slowenien / Vorlagebeschluss Vrhovno sodišče Republike Slovenije (SI) -
Zur Steuerpflichtigeneigenschaft bei ausgelagerter kommunaler Aufgabenerfüllung
Nagyszénás Településszolgáltatási Nonprofit Kft. (NTN) vs Nemzeti Adó- és Vámhivatal Fellebbviteli Igazgatósága / Vorlagebeschluss Kúria (HU) -
Lieferkaskade mit falsch zugeordneter ig Beförderung bei Insolvenz des Übeltäters
Kreuzmayr GmbH vs FA Linz / Vorlagebeschluss Bundesfinanzgericht (AT) -
BRD unterliegt mit Anfechtung der Kundenmaxime bei Margenbesteuerung
Kommission vs Bundesrepublik Deutschland / Vertragsverletzungsklage nach Art 258 AEUV -
Zur einheitl Besteuerung einheitl Leistungen trotz bekannter Preiskomponenten
Stadion Amsterdam NV vs Staatssecretaris van Financiën / Vorlagebeschluss Hoge Raad der Nederlanden -
Vorrang des EU-Rechts samt EuGH-Rsp im grundrechtl Konflikt mit Bestimmtheitsgebot
Italienische Republik vs M.A.S. & M.B. (Strafverfahren) / Vorlagebeschluss Corte costituzionale (IT) -
Rechtsmissbräuchliches Anstreben mwstl Befreiungen mittels Regelungslücken
Edward Cussens et al vs T.G. Brosnan (Office of the Revenue Commissioners) / Vorlagebeschluss Supreme Court (IR) -
Zur Ausklammerung v Umbauten von der mwstl Gebäudebefreiung
Kozuba Premium Selection sp. z o.o. vs Dyrektor Izby Skarbowej w Warszawie / Vorlagebeschluss Naczelny Sąd Administracyjny (PL) -
Zur Briefkastenanschrift als Rechnungsangabe über den Leistungserbringer
Geissel vs FA Neuss & FA Bergisch Gladbach vs Butin / Vorlagebeschluss BFH (DE) -
Wettbewerbsneutralität bei ermäßigten MwSt-Sätzen iRd Anhangs III MwStSyst-RL
AZ vs Minister Finansów / Vorlagebeschluss Naczelny Sąd Administracyjny (PL) -
Automatischer Informationsaustausch über Finanzkonten nach § 91 GMSG – Liste der teilnehmenden Staaten (1. Jänner 2018)
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Begründung einer Betriebsstätte durch Cloud Mining
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Beispiele aus der Steuerberaterprüfung *)
Umsatzsteuer