Bitte beachten Sie, dass das Lesen der Artikel sowie der Download von Finanz Journal Newsletter nur mit einem Finanz Journal Online-ABO Benutzerkonto möglich ist!
Bitte melden Sie sich mit Ihren Kontodaten an oder bestellen Sie jetzt ein ABO.
Finanz Journal - Online
Ausgabe - Q4/2017
(enthält 33 Artikel)
-
Verzinsungen im Rahmen der Festsetzung und Einhebung der Abgaben
-
Annäherung von Arbeitern und Angestellten
– Eine erste Durchsicht – -
Gesetzesbeschlüsse des Parlaments im Oktober 2017
– ein Überblick über die Gesetzesänderungen – -
§ 22 Abs 3 KStG
Da Zahlungen an natürliche Personen bei diesen einem Grenzsteuersatz von bis zu 50% unterliegen, ist es erforderlich, als Rechtsfolge für eine unterlassene Empfängerbenennung nicht nur die Nichtabzugsfähigkeit, sondern auch noch eine zusätzliche Besteuerung dieser Zahlung vorzusehen. Damit stellt der Zuschlag zur Körperschaftsteuer gemäß § 22 Abs 3 KStG auf die mit einem Geschäftsfall im Zusammenhang stehende potentielle Gesamtsteuerauswirkung ab. Vor diesem Hintergrund macht eine Differenzierung nach dem Umstand einer beantragten Absetzbarkeit der gezahlten Beträge keinen Sinn. -
§§ 22 und 24 EStG 1988
Im Zuge einer Betriebsaufgabe können wesentliche Betriebsgrundlagen nur dann in das Privatvermögen überführt werden, wenn sie für eine Privatnutzung geeignet sind oder wegen Wertlosigkeit eine andere betriebliche Verwendung auszuschließen ist. Ein Klientenstock eignet sich nicht zur Privatnutzung und kann somit nicht ins Privatvermögen überführt werden.
Die Abgabenbehörde ist verpflichtet, das Vorliegen von Betriebsvermögen für jedes Veranlagungsjahr unabhängig von allfälligen früheren Fehlbeurteilungen zu prüfen. -
§§ 1 Abs 3 und 21 KStG; §§ 93 und 94 EStG
Bezieht eine Körperschaft öffentlichen Rechts im Rahmen ihres Forstbetriebs Zinserträge aus inländischen Forderungswertpapieren, unterliegen diese der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht gem § 1 Abs 3 KStG. Eine Steuerfreiheit der Einkünfte aus Kapitalerträgen ergibt sich auch nicht aus § 21 Abs 2 Z 3 Teilstrich 6 KStG.
Die Befreiung aufgrund einer Befreiungserklärung im Sinne des § 94 Z 5 EStG ist keine Befreiung von der Einkommensteuer- bzw Körperschaftsteuerpflicht der betreffenden Kapitalerträge. Die Befreiung bedeutet nicht etwa eine definitive Steuerfreistellung, sondern lediglich eine Befreiung von der Abzugspflicht, der aber eine Erfassung der betreffenden Einkünfte im Wege der Veranlagung nachfolgen kann. Der Befreiungserklärung kommt insoweit keine „materiellrechtliche Bedeutung“ zu. -
§§ 10 und 12 KStG
Der Gesetzeswortlaut des § 10 Abs 3 zweiter Satz KStG, wonach „tatsächliche und endgültige“ Vermögensverluste auf Grund eines insolvenz- oder liquidationsbedingten Untergangs der ausländischen Körperschaft steuerwirksam sind, spricht gegen die Auffassung, dass dieses Kriterium bereits im Zeitpunkt des „faktischen Vermögensverlustes“ erfüllt sein soll. Erst nach Beendigung des Insolvenzverfahrens bzw nach Abschluss der Liquidation steht der Vermögensverlust, den die Gesellschaft durch ihre Beteiligung an der liquidierten Gesellschaft erlitten hat, der Höhe nach „endgültig“ fest.
§ 12 Abs 3 Z 2 KStG normiert, dass „Verluste anlässlich der Veräußerung oder eines sonstigen Ausscheidens einer zum Anlagevermögen gehörenden Beteiligung (...) im betreffenden Wirtschaftsjahr und den nachfolgenden sechs Wirtschaftsjahren zu je einem Siebentel zu berücksichtigen (sind)“. Die Veräußerung oder das sonstige Ausscheiden einer zum Anlagevermögen gehörenden Beteiligung erfasst auch den Fall der Liquidation der Gesellschaft, an der die Beteiligung bestanden hat. Die Siebentelung trifft daher auch die nach § 10 Abs 3 zweiter Satz KStG steuerwirksamen Verluste anlässlich des Untergangs einer internationalen Schachtelbeteiligung. -
Kurzfassung aktueller EuGH-Erkenntnisse
Grenzen der Vorsteuerabzug-Versagung iR legitimer Kontrollsanktionen
SC Paper Consult SRL vs Direcția Regională a Finanțelor Publice Cluj-Napoca (et al) / Vorlagebeschluss Curtea de Apel Cluj (RO) -
Mitgliedstaatliche Ausschließungsbefugnisse bei der mwstl Pauschalierung für Agrarier
Shields & Sons Partnership vs Commissioners for Her Majesty’s Revenue and Customs / Vorlagebschluss Upper Tribunal (Tax and Chancery Chamber) (UK) -
Minderung der mwstl BMG: Abgrenzung Vertragsauflösung - Nichtzahlung
Lombard Ingatlan Lízing Zrt. vs Nemzeti Adó- és Vámhivatal Fellebbviteli Igazgatóság / Vorlagebeschluss Szegedi Közigazgatási és Munkaügyi Bíróság (HU) -
Mwstl Kriterien des Lieferungstatbestandes beim Kaufleasing
Commissioners for Her Majesty’s Revenue & Customs vs Mercedes-Benz Financial Services UK Ltd / Vorlagebeschluss Court of Appeal (England & Wales / Civil Division) (UK) -
Zur MwSt-Erstattung im EU-Ausland bei geplatztem Ausgangsumsatz
SMS group GmbH vs Direcția Generală Regională a Finanțelor Publice București / Vorlagebeschluss Înalta Curte de Casație și Justiție (RO) -
Persönlicher Anwendungsbereich der befreiten „selbständigen Zusammenschlüsse“
Europäische Kommission vs Bundesrepublik Deutschland / Vertragsverletzungsklage nach Art 258 AEUV -
Zur Sanierung eines Beanstandungsversäumnisses des EuGH in der Rs Taksatorringen
Minister Finansów vs Aviva Towarzystwo Ubezpieczeń na Życie S.A. w Warszawie / Vorlagebeschluss Naczelny Sąd Administracyjny (PL) -
Vorsteuerabzug auch für Investition in fremdes Anlagevermögen zum eigenen Vorteil
Direktor na Direktsia „Obzhalvane i danachno-osiguritelna praktika“ – Sofia vs „Iberdrola Inmobiliaria Real Estate Investments“ EOOD / Vorlagebeschluss Varhoven administrativen sad (BG) -
Nochmals zur befreiten ig Lieferung bei Lieferkette mit einziger Warenbewegung
„Toridas“ UAB vs Valstybinė mokesčių inspekcija prie Lietuvos Respublikos finansų ministerijos / Vorlagebeschluss des Obersten Verwaltungsgericht Litauen, dem Lietuvos vyriausiasis administracinis teismas -
Zum Befreiungsvorbehalt der Wettbewerbsverzerrung bei Sport betreffende Leistungen
London Borough of Ealing vs Commissioners for Her Majesty’s Revenue and Customs / Vorlagebeschluss First-tier Tribunal (Tax Chamber) (UK) -
Keine Befreiung für vom Frachtführer delegierte Beförderungen für Ausfuhren
„L.Č.“ IK vs Valsts ieņēmumu dienests / Vorlagebeschluss Augstākā tiesa (lettischer Oberster Gerichtshof) (LV) -
Zum Befreiungsentzug wg dubioser ig Lieferung eines Neuwagens
Santogal M-Comércio e Reparação de Automóveis Lda vs Autoridade Tributária e Aduaneira / Vorlagebeschluss Tribunal Arbitral Tributário (Centro de Arbitragem Administrativa – CAAD) (PT) -
Unionsrechtl Zulässigkeit unterschiedlicher Antragsfristen für Guthabensauszahlungen
Compass Contract Services Ltd vs Commissioners for Her Majesty’s Revenue & Customs / Vorlagebeschluss First-tier Tribunal (Tax Chamber) (UK) -
Zur Befreiung der „selbständigen Zusammenschlüsse“ gem Art 132 Abs 1 lit f MwStSyst-RL
Europäische Kommission vs Großherzogtum Luxemburg / Vertragsverletzungsklage nach Art 258 AEUV -
Verladedienstleistungen als nach Art 148 MwStSyst-RL befreite Umsätze
A Oy vs Keskusverolautakunta (zentraler Steuerausschuss) / Vorlagebeschluss Korkein hallinto-oikeus (Oberstes Verwaltungsgericht Finnland) -
Eintrittsgelder fürs Schultheater & Speisenentgelte von Lehr-Restaurants mwstl
Commissioners for Her Majesty’s Revenue & Customs vs Brockenhurst College / Vorlagebeschluss Court of Appeal (England & Wales) -
Bausparprämie 2018
-
Zinsersparnis 2018
-
Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für das Kalenderjahr 2018
-
Nutzungsdauer von Baugeräten, die in der Österreichischen Baugeräteliste 2015 (ÖBGL 2015) enthalten sind
-
Weltpostverein-Pensionen
-
Schenkung von Kapitalanteilen an einer inländischen Immobiliengesellschaft an eine in den USA ansässige natürliche Person
-
Kurzfristige Tätigkeiten im anderen Vertragsstaat im Verhältnis zwischen Zweigniederlassung und Stammhaus
-
Quellensteuer bei Software-Erwerb aus Serbien
-
Gewährleistungsarbeiten eines deutschen Lieferunternehmens in Österreich
-
Beispiele aus der Steuerberaterprüfung *)
Einkommensteuer