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Finanz Journal - Online
Ausgabe - Q3/2016
(enthält 17 Artikel)
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Das aktuelle Thema von Dr Peter Pülzl
EU-AbgÄG 2016: Erleichterungen für Vereine und Kleinbetriebe -
Zahlungen des Unternehmers an nahestehende Personen als Betriebsausgabe
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Steuerliche Zuordnung von Aufwendungen in ein vernachlässigtes Gebäude und Wertanpassung der Mieteinnahmen / Werbungskosten iRd Prognoserechnung
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Das Revisionsmodell im verwaltungsgerichtlichen Verfahren
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Die Rücklagen aus unternehmens- und steuerrechtlicher Sicht in Verbindung mit dem anderen Eigenkapital
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Neues Verrechnungspreisdokumentationsgesetz in Österreich
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Behinderungsbedingte Wohnungskosten als außergewöhnliche Belastung
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Die Zollanmeldungs-Verordnung 2016 (ZollAnm-V 2016)
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§ 21 EStG, § 30 BewG, §§ 1 und 13 LuF-PauschVO 2006
Zum notwendigen Betriebsvermögen gehören jene Wirtschaftsgüter, die objektiv erkennbar zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb bestimmt sind und ihm auch tatsächlich dienen. Keine anderen Grundsätze gelten für das Betriebsvermögen eines Tierzucht- und Tierhaltungsbetriebs iSd § 21 Abs 1 Z 2 EStG. Der bewertungsrechtliche Umfang des landwirtschaftlichen Vermögens ist nicht für den Umfang des einkommensteuerrechtlich relevanten Betriebsvermögens maßgeblich. -
§§ 16, 34 EStG
Laufende Mehraufwendungen für eine aufgrund eines Unfalls erforderliche barrierefreie Wohnung sind weder als Werbungskosten noch als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig. -
§ 31 Abs 2 Z 2 EStG idF vor dem BudBG 2011
Das „rückwirkende Ereignis“, das zur Festsetzung der Steuerschuld führen soll, nämlich die „tatsächliche Veräußerung“, ist bei Erlassung des Steuerbescheides für das Wegzugsjahr nicht nur in zeitlicher Hinsicht, sondern sein Eintritt innerhalb der absoluten Verjährungsgrenze auch dem Grunde nach ungewiss. Ein Vollzug der Regelung in einer Form, die für den Fall des Nichteintritts dieses Ereignisses zur selben steuerlichen Belastung wie im Fall seines Eintritts führt, kann nicht im Sinne des Gesetzes sein. Eine Verrechnung eines allfälligen Verlustvortrages mit dem noch nicht realisierten Veräußerungsgewinn ist nicht zulässig. -
§ 33 EStG
Für die Berechnung des einem Steuerpflichtigen zustehenden Pensionistenabsetzbetrages sind auch Pensionsbezüge zu berücksichtigen, die durch ein DBA der Besteuerung in Österreich entzogen und der alleinigen Besteuerung durch den anderen Vertragsstaat vorbehalten wurden. -
Kurzfassung aktueller EuGH-Erkenntnisse
ERRATUM -
BMF-Kundmachungen
Stundungszinsen gemäß § 212 Abs. 2 BAO, Aussetzungszinsen gemäß § 212a Abs. 9 BAO Anspruchszinsen gemäß § 205 Abs. 2 BAO, Beschwerdezinsen gemäß § 205a BAO -
Anrechnung der schweizerischen Verrechnungssteuer bei Dividendenausschüttung einer doppelansässigen Aktiengesellschaft
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BMF-Info zu den ertragsteuerlichen Änderungen im Zusammenhang mit der Besteuerung von Grundstücken und Kapitalvermögen durch das Steuerreformgesetz 2015/2016, BGBl. I Nr. 118/2015 (BMF-Info StRefG 2015/16)
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Beispiele aus der Steuerberaterprüfung *)
Umsatzsteuer