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Finanz Journal - Online
Ausgabe - Q2/2016
(enthält 23 Artikel)
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Das aktuelle Thema von Dr Peter Pülzl
Steuerreform 2015/2016: Negativsteuer und SV-Rückerstattung
Mit der Steuerreform 2015/2016 wurde § 33 Abs 8 EStG neu strukturiert. In der Folge werden die Absetzbeträge des § 33 Abs 3 ff EStG auf ihre Bedeutsamkeit für die Negativsteuer und als Anknüpfungspunkt für die SV-Rückerstattung untersucht.1) -
Nichtberücksichtigung betrieblicher Verbindlichkeiten als Gewinn
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Einkünftezurechnung bei höchstpersönlichen Tätigkeiten
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Völkerrechtsprobleme im Steuerrecht
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Die physische Zustellung von Erledigungen im abgabenbehördlichen und verwaltungsgerichtlichen Verfahren
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§ 93 BAO
Der VwGH kann die Prüfung der Gesetzmäßigkeit einer Entscheidung der belangten Behörde nur Vornehmen, wenn dies die Bescheidbegründung auch ermöglicht. Lässt die Begründung eines angefochtenen Bescheides eine solche Beurteilung gar nicht zu, dann führt ein solcher Begründungsmangel zwangsläufig schon aus diesem Grund zur Aufhebung des angefochtenen Bescheides. -
§ 27 EStG
Zuwendungen einer Privatstiftung iSd § 27 Abs 1 Z 7 EStG sind unentgeltliche Vermögensübertragungen an Begünstigte oder Letztbegünstigte. Sie setzen eine Bereicherung des Empfängers der Zuwendung und einen subjektiven Bereicherungswillen der Privatstiftung, der durch ihre Organe gebildet wird, voraus. Soweit die Einräumung der Nutzungsrechte in Abgeltung von gerichtlich durchsetzbaren Pflichtteilsergänzungsansprüchen und damit zur Tilgung gesetzlicher Ansprüche erfolgt, fehlt dieser subjektive Bereicherungswille. Allerdings stellt die Abgeltung solcher Geldforderungen durch Einräumung von Nutzungsrechten nur insoweit keine Zuwendung im Sinne des § 27 Abs 1 Z 7 EStG dar und unterliegt nur insoweit nicht der Kapitalertragsteuer, als sie in der gesetzlichen Verpflichtung der Privatstiftung zur Auszahlung der Pflichtteilsergänzungsansprüche wurzelt. Der Abschluss eines Vergleichs kann nicht die Möglichkeit bieten, unentgeltliche, aufgrund des Stiftungszwecks geleistete, steuerpflichtige Zuwendungen der Steuerpflicht zu entziehen, indem sie dem Titel einer vorgeblich bestehenden gesetzlichen Verpflichtung unterstellt werden. -
§ 6 Z 5 EStG, § 23 UmgrStG
Das UmgrStG enthält keine gesetzliche Anordnung für den maßgeblichen Zeitpunkt für die Bewertung von Wirtschaftsgütern, die kein begünstigtes Vermögen nach § 23 Abs 2 UmgrStG bilden. Damit kommt das allgemeine Ertragsteuerrecht zum Tragen; im Rahmen eines Zusammenschlusses eingelegte Wirtschaftsgüter sind daher nach der Grundregel des § 6 Z 5 EStG mit dem Teilwert im Zeitpunkt der (tatsächlichen) Zuführung zum Betriebsvermögen anzusetzen. -
§ 9 KStG
Dem EU-Recht steht § 9 Abs 7 KStG insoweit entgegen, als es diese Regelung einer Muttergesellschaft erlaubt, beim Erwerb einer Beteiligung an einer inländischen Gesellschaft, die Mitglied einer solchen Gruppe wird, eine Firmenwertabschreibung der Beteiligung vorzunehmen, ihr dies beim Erwerb einer Beteiligung an einer ausländischen Gesellschaft aber versagt.
Die Verdrängung erreicht dabei bloß jenes Ausmaß, das gerade noch hinreicht, um einen unionsrechtskonformen Zustand herbeizuführen (vgl VwGH 25. 11. 2011, 2011/15/0070, VwSlg 8674/F).
Die aus § 9 Abs 7 vorletzter Teilstrich KStG abzuleitende normative Anordnung der Neutralisierung der Firmenwertabschreibung bei Veräußerung der Beteiligung gilt auch in Bezug auf internationale Schachtelbeteiligungen iSd § 10 Abs 2 KStG, für welche die Firmenwertabschreibung im Hinblick auf die unionsrechtlich bedingte Verdrängung des Tatbestandsmerkmals „unbeschränkt steuerpflichtig“ in § 9 Abs 7 zweiter Satz KStG steuerlich geltend gemacht worden ist. Diese Rückgängigmachung der steuerlichen Firmenwertabschreibung stellt nämlich keinen solchen „Gewinn“ bzw keine solche „Wertänderung“ dar, den bzw die der Regelungsbereich des § 10 Abs 3 KStG erfassen will, sondern ist als vom Gesetz angeordnete Neutralisierung der in Anspruch genommenen Steuerbegünstigung der Firmenwertabschreibung nach § 9 Abs 7 KStG anzusehen. -
Selbstkosten-Ermittlung grundstücksgleicher Rechte mit jährlicher Pacht bei Selbstbelieferungsfiktion
Staatssecretaris van Financiën vs Het Oudeland Beheer BV / Vorlagebeschluss Hoge Raad der Nederlanden (NL) -
Zur quotalen MwSt-Befriedigung in Insolvenzverfahren ohne Konkursverwaltung
Degano Trasporti Sas di Ferruccio Degano & C. in Liquidation vs Pubblico Ministero presso il Tribunale di Udine / Vorlagebeschluss Tribunale di Udine -
Zur MwSt-Befreiung v Versicherungsleistungen für Umsätze durch Unterauftragnehmer
Minister Finansów vs Aspiro SA, vormals BRE Ubezpieczenia sp. z o. o. / Naczelny Sąd Administracyjny (PL) -
Betreutes Wohnen für Senioren als mwstl befreite Einrichtung anerkannt sozialen Charakters
Les Jardins de Jouvence SCRL vs État belge / Vorlagebeschluss Cour d’appel de Mons (BE) -
Zur MwSt auf Entgelte für nicht in Anspruch genommene Flugtickets
Air France-KLM resp Hop!-Brit Air SAS vs Ministère des Finances et des Comptes publics / Vorlagebeschluss Conseil d’État (FR) -
Zur mwstl Handhabung von Wechselumsätzen unter Einschluss nicht gesetzl Zahlungsmittel
Skatteverket vs David Hedqvist / Vorlagebeschluss Högsta förvaltningsdomstol (SE) -
Versagung des Vorsteuerabzuges wg Gesetzesvermutung der vorgeschobenen Identität?
PPUH Stehcemp sp. j. Stefanek (Florian, Janina, Jarosław) vs Dyrektor Izby Skarbowej w Łodzi / Vorlagebeschluss Naczelny Sąd Administracyjny (PL) -
Mehrwertsteuerbefreiung für die Verwaltung auch von Immobilienfonds
Staatssecretaris van Financiën vs Fiscale Eenheid X NV cs / Vorlagebschluss Hoge Raad der Nederlanden (NL) -
Zum Steuertatbestand bei laufender Bereitstellung v Beratungsbeistand
Asparuhovo Lake Investment Company OOD (‚ALIC’) vs Direktor na Direktsia „Obzhalvane i danachno-osiguritelna praktika“ Varna pri Tsentralno upravlenie na Natsionalnata agentsia za prihodite / Vorlagebeschluss Administrativen sad – Varna (BG) -
Mwstl Befreiungstatbestand der Hochseeschiffsversorgung schon beim Einkaufskommissionär?
„Fast Bunkering Klaipėda“ UAB vs Valstybinė mokesčių inspekcija prie Lietuvos Respublikos
finansų ministerijos / Vorlagebeschluss Mokestinių ginčų komisija prie Lietuvos Respublikos Vyriausybės (LT) -
Zur Unionskonformität zu kurzer Verjährungsfristen in mwstl Betrugsverfahren
Strafverfahren Ivo Taricco et al / Vorlagebeschluss Tribunale di Cuneo (IT) -
Deutsche Fußballtrainer in österreichischer Fußballschule
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Vorgehensweise bei der Vorschreibung der Kapitalertragsteuer (KESt) im Zusammenhang mit verdeckten Ausschüttungen und der Abzugsteuer gemäß § 99 EStG 1988 unter Berücksichtigung der mit dem StRefG 2015/2016 erfolgten gesetzlichen Änderungen und der Rechtsprechung des VwGH
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Beispiele aus der Steuerberaterprüfung *)
Umsatzsteuer