Bitte beachten Sie, dass das Lesen der Artikel sowie der Download von Finanz Journal Newsletter nur mit einem Finanz Journal Online-ABO Benutzerkonto möglich ist!
Bitte melden Sie sich mit Ihren Kontodaten an oder bestellen Sie jetzt ein ABO.
Finanz Journal - Online
Ausgabe - Q4/2014
(enthält 28 Artikel)
-
„Recht auf Vergessenwerden“ Schutz der Privatsphäre
-
Die Besteuerung von Stipendien und Beihilfen
-
BMF zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen von Zahnärzten
-
Bilanzierung bei Umgründungen
Teil 7a: Realteilung -
Zentrale Aspekte der BAO-Normierungen rund um die neue Bescheidbeschwerde
-
!!!!! Aus der Rechtsprechung des VwGH !!!!!
§ 6 EStG; § 13 UmgrStG -
§§ 30 und 32 Abs 2 EStG
Beteiligungen an betrieblich tätigen Mitunternehmerschaften (Personengesellschaften) gelten ertragsteuerrechtlich nicht als eigene Wirtschaftsgüter, sondern als aliquote Beteiligung an jedem aktiven und passiven Wirtschaftsgut des Beteiligungsunternehmens. Daher stellt die Anschaffung oder Veräußerung einer unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung an einer Personengesellschaft eine Anschaffung oder Veräußerung der anteiligen Wirtschaftsgüter dar. -
§ 12 UmgrStG; § 19 EStG
Persönliche Eigenschaften (persönlicher Ruf und Bekanntheitsgrad) sind nicht auf andere Personen übertragbar. Im Falle eines entgeltlichen Erwerbes durch einen fremden Dritten würde dieser fremde Dritte für die nicht übertragbaren Werte auch kein Entgelt bezahlen; ein derartiger Firmen- oder Praxiswert kann nicht übertragen werden.
Bei der Übernahme von Verbindlichkeiten (in Form eines Schuldbeitritts) fließt der Vorteil dem Schuldner erst mit seiner Schuldbefreiung zu; diese Schuldbefreiung erfolgt erst mit Einwilligung des Gläubigers. -
§§ 47, 82 EStG und § 42 FLAG
Der Geschäftsführer einer GmbH kann nicht nur von der Gesellschaft, sondern auch von einem Dritten angestellt werden. Ist die Drittanstellung eines Geschäftsführers ernsthaft gewollt, sind dem Geschäftsführer die Bezüge seitens der ihn beschäftigenden Gesellschaft und der verleihenden Gesellschaft jene Entgelte zuzurechnen, die ihr für die Gestellung des Geschäftsführers zufließen. Da die steuerliche Betrachtung die Trennung zwischen der Gesellschafts- und Geschäftsführersphäre erfordert, gilt dies auch, wenn der Geschäftsführer alleiniger Gesellschafter der gestellenden Kapitalgesellschaft ist, es sei denn die Zwischenschaltung erfolgte nur zur Umgehung der sonst anfallenden lohnabhängigen Abgaben (§ 22 f BAO). -
Kurzfassung aktueller EuGH-Erkenntnisse
Zum Vorsteuerabzug im kommunalen Wirkungsbereich bei fingierter Selbstbelieferung
Gemeente ’s-Hertogenbosch vs Staatssecretaris van Financiën / Vorlagebeschluss Hoge Raad der Nederlanden (NL) -
Zum Wegfall v Liquiditätsvorteilen durch die Befreiungsmethode bei Auslandssachverhalten
Kronos International Inc vs FA Leverkusen / Vorlagebeschluss FG Köln (BRD) -
Zur Konformität steuerrechtl Abhilfen gegen Verzerrungen bei Pro-rata-Vorsteuerabzügen
Fazenda Pública vs Banco Mais SA / Vorlagebeschluss Supremo Tribunal Administrativo (PT) -
Über Ansässigkeitsvoraussetzungen bei ertragstl Gruppenbildungen
SCA Group Holding BV et al vs Inspecteurs van de Belastingdienst Amsterdam resp Holland-Noord/kantoor Groningen (bzw Zaandam) / Vorlagebeschluss Gerechtshof Amsterdam (NL) -
Zur festen Niederlassung von Dienstleistungsempfängern im Mehrwertsteuersystem
Welmory sp. z o.o. vs Dyrektor Izby Skarbowej w Gdańsku / Vorlagebeschluss Naczelny Sąd Administracyjny (PL) -
Zur Unmittelbarkeit bei richtlinienfremden Synergieffekten im nationalen Steuerrecht
Commissioners for Her Majesty’s Revenue and Customs vs GMAC UK plc / Vorlagebeschluss Upper Tribunal - Tax and Chancery Chamber (UK) -
!!!!! BMF-Kundmachungen !!!!!
Bausparprämie 2015 -
Zinsersparnis 2015
-
Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für das Kalenderjahr 2015
-
Lizenzgebührenzahlungen einer inländischen KG mit Auslandsgesellschafter an eine irische Unlimited Company
-
Klarstellung zur Kalamitätsnutzung
-
Umfassende Amtshilfe im Bereich Steuern vom Einkommen (1. Jänner 2015)
-
Auslandsbezogene Sonderzahlungen bei Auslandsentsendungen
-
Änderung des Erlasses des Bundesministeriums für Finanzen vom 24. Februar 2014, BMF-010219/0488-VI/4/2013 (Steuerliche Beurteilung von Photovoltaikanlagen – Photovoltaikerlass), soweit er die Elektrizitätsabgabe betrifft
-
Steuerliche Behandlung von Entgelten aus Anlass der Einräumung von Leitungsrechten
-
Rückerstattung der Abgeltungsbeträge nach den Steuerabkommen mit der Schweiz und mit Liechtenstein
-
Salzburger Steuerdialog 2014 – Normverbrauchsabgabe und Kraftfahrzeugsteuer
Ergebnisse des Salzburger Steuerdialoges 2014 im Bereich der Normverbrauchsabgabe und der Kraftfahrzeugsteuer -
Salzburger Steuerdialog 2014 – Ergebnisunterlage Einkommensteuer
Ergebnisse des Salzburger Steuerdialoges 2014 im Bereich der Einkommensteuer -
Beispiele aus der Steuerberaterprüfung *)
Umsatzsteuer