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Finanz Journal - Online
Ausgabe - Q2/2014
(enthält 22 Artikel)
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Einheit der Rechtsordnung oder ständige Rechtsprechung?
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Die DVD als Beilage – Druckerzeugnisse als Warenzusammenstellungen
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Bilanzierung bei Umgründungen
Teil 6b: Zusammenschluss -
Zur Hauptfeststellung zum 1. 1. 2014 mit Wirksamkeit ab 1. 1. 2015 für das LuF-Vermögen
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Abzugsbegrenzung für Arbeits- und Werkleistungsentgelte, Pensionen, freiwillige Abfertigungen und diesbezügliche Rückstellungen
– Verfassungs- und EU-rechtliche Bedenken – -
Highlights aus dem Umsatzsteuerrichtlinien-Wartungserlass 2013
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Die Formalentscheidungen des Bundesfinanzgerichtes im Bescheidbeschwerde- & Revisionsprüfungsverfahren
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Erstattungsmöglichkeiten einer Schweizer Einmalzahlung
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§ 4 EStG
Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH hat die Aufteilung eines Kaufpreises einer bebauten Liegenschaft nach streng objektiven Maßstäben zu erfolgen. Hiezu ist jeweils der Verkehrswert des bloßen Grund und Bodens einerseits und des Gebäudes andererseits zu schätzen und der Kaufpreis im Verhältnis dieser Werte aufzuteilen (Methode des Sachwertverhältnisses). Eine Differenzrechnung, bei welcher der Wert des Bodens vom Gesamtkaufpreis in Abzug gebracht wird, führt idR nicht zu einer den Wertverhältnissen entsprechenden Aufteilung.
Der Verkehrswert einer Liegenschaft muss nicht zwingend mit dem im Rahmen einer Zwangsversteigerung erzielten Preis übereinstimmen. -
§§ 11 und 12 KStG
Bereitstellungsprovisionen für Kredite sind Entgelt für die Nutzung des Kapitals, wenn der Kredit tatsächlich in Anspruch genommen worden ist. Demgegenüber sind Bereitstellungsgebühren für Kredite, die nicht in Anspruch genommen worden sind, nicht als Zinsen anzusehen. Betrieblich veranlasste Bereitstellungsgebühren sind also bei Inanspruchnahme des Kredites für die Anschaffung von Kapitalanteilen iSd § 10 KStG aufgrund der Bestimmung des § 11 Abs 1 Z 4 KStG, ansonsten mangels Anwendbarkeit eines Abzugsverbotes als Betriebsausgaben abziehbar. -
§ 30 EStG idF vor dem 1. StabG 2012
Die Anschaffungskosten eines Wirtschaftsgutes können auch den Verzicht auf Rechtsansprüche umfassen. Der Begriff der Anschaffungs- oder Herstellungskosten ist im betrieblichen und außerbetrieblichen Bereich gleich. -
§§ 4, 20 EStG
Kosten einer (nicht gewerblich ausgeübten) Jagd gehören grundsätzlich zu den nicht abziehbaren Aufwendungen, welche die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt. Der Umstand, dass das Unterhalten einer Jagd einer beruflichen Tätigkeit förderlich ist, reicht für die Abziehbarkeit der Kosten als Betriebsausgaben iSd § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG nicht aus. -
Commercial Activity Tax des US-Bundesstaates Ohio
BMF-010221/0299-IV/4/2013 vom 2. Juli 2013 -
Wegzug des Gesellschafters einer schweizerischen Kapitalgesellschaft in die Schweiz
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Grenzüberschreitende Reinigungsverträge mit einer inländischen Handelskette
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Mittelbare Beteiligung eines Steuerinländers an einer deutschen Kapitalgesellschaft
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Leiter der inländischen Zweigniederlassung einer deutschen Kapitalgesellschaft mit wechselndem Arbeitsort
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Kurzfassung aktueller EuGH-Erkenntnisse
Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit trotz Kinderfreibeträgen im Niederlassungsstaat
Guido Imfeld & Nathalie Garcet vs Belgischer Staat / Vorlagebeschluss Tribunal de première instance de Liège (BE) -
Warenkauf durch widerrechtl Nutzung einer Kreditkarte als mwstl relevanter Tatbestand
Dixons Retail plc vs Commissioners for Her Majesty’s Revenue and Customs / Vorlagebeschluss First-tier Tribunal (Tax Chamber) (UK) -
Steuerschuldnerschaft bei Vorsteuerberichtigung wg mwst-befreiter Immobilienverwendung
Staatssecretaris van Financiën vs Pactor Vastgoed BV / Vorlagebeschluss Hoge Raad der Nederlanden (NL) -
Zur mwstl BMG bei unverhofften Nacherhebungen wg festgestellter Gewerblichkeit
Corina-Hrisi Tulică, Călin Ion Plavoşin vs Agenţia Naţională de Administrare Fiscală bzw Direcţia Generală a Finanţelor Publice Timiş / Vorlagebeschluss Înalta Curte de Casaţie şi Justiţie (RO) -
Vom Werbedienstleister abzuführende Werbeabgabe keinesfalls ein durchlaufender Posten
TVI – Televisão Independente SA vs Fazenda Pública / Vorlagebeschluss Supremo Tribunal Administrativo (PT)