Bitte beachten Sie, dass das Lesen der Artikel sowie der Download von Finanz Journal Newsletter nur mit einem Finanz Journal Online-ABO Benutzerkonto möglich ist!
Bitte melden Sie sich mit Ihren Kontodaten an oder bestellen Sie jetzt ein ABO.
Finanz Journal - Online
Ausgabe - 03/2013
(enthält 8 Artikel)
-
Ethische Unternehmensfinanzierung
-
Wegzugsbesteuerung, Kapitalgesellschaften und immaterielle Wirtschaftsgüter
-
Bilanzierung bei Umgründungen
Teil 2c: Bilanzierung bei der Umwandlung -
Highlights aus dem Umsatzsteuerrichtlinien-Wartungserlass 2012
Teil 1 -
Aktuelles aus der Lohnsteuer
Highlights aus dem LStR-Wartungserlass 2012 -
§ 16 EStG
Ob ein Verkehrsunfall beruflich oder privat veranlasst ist, hängt ua vom Grad des Verschuldens des Lenkers ab. Zwar handelt es sich bei einem selbst verschuldeten Unfall um ein Fehlverhalten, das nicht durch die berufliche Tätigkeit veranlasst ist. Dieses Fehlverhalten tritt aber als ungewollte Verhaltenskomponente gegenüber dem angestrebten beruflichen Zweck dann in den Hintergrund, wenn der Verkehrsunfall nicht durch ein grob fahrlässiges Verhalten des Lenkers verursacht worden ist.
Die Abgeltungswirkung des Pendlerpauschales gemäß § 16 Abs 1 Z 6 EStG gilt nur in Bezug auf die typischerweise anfallenden Fahrtkosten. Bei den nicht von diesem Abgeltungsregime erfassten Kosten bleibt es bei der allgemeinen Regel des Werbungskostenabzuges nach § 16 Abs 1 EStG. Daher sind Unfallkosten, die auf der Fahrt zwischen Arbeitsstätte und Wohnung entstandenen sind, unabhängig vom Pendlerpauschale gesondert steuerlich zu berücksichtigen. -
§ 34 EStG
Durch den pauschalen Freibetrag für ein Kraftfahrzeug wegen Behinderung nach § 3 Abs 1 der VO über außergewöhnliche Belastungen wird nur jener Mehraufwand abgedeckt, der einem Behinderten für gewöhnlich entsteht, weil er infolge seiner Behinderung kein Massenverkehrsmittel benützen kann.
Nach § 4 der VO über außergewöhnliche Belastungen zählen zu den Kosten der Heilbehandlung auch die in diesem Zusammenhang anfallenden Fahrtkosten. Diese Fahrtkosten stellen neben dem pauschalen Freibetrag für ein Kfz wegen Behinderung eine zusätzliche außergewöhnliche Belastung dar. -
BMF-Info zur neuen Grundstücksbesteuerung in Frage und Antwort
BMF-010203/0402-VI/6/2012 vom 3. September 2012 · Teil 2