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Finanz Journal - Online
Ausgabe - 09/2011
(enthält 23 Artikel)
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Das aktuelle Thema von MMag Dr Ernst Marschner, LL M 1)
Grunderwerbsteuer: VwGH bestätigt Missbrauch bei Anteilsvereinigung -
Auswirkungen der nachträglichen Aberkennung der Unternehmereigenschaft bei Bauleistungen
Maßgebende Rechtsfragen keiner Überprüfung zugänglich -
Kosten zur Vermeidung einer Gesundheitsgefährdung im eigenen Haus
Außergewöhnliche Belastung mit Selbstbehalt vs steuerliche -
Die Familienbeihilfe – verwaltungsbehördlicher Zankapfel und legistisches Reformbetätigungsfeld des Familienlastenausgleichs?
Teil 2 -
Das neue Gleichbehandlungsgesetz – Einkommenstransparenz
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Abgabenänderungsgesetz 2011 & InvFG 2011 „reloadad“
– Eine Darstellung der beschlossenen Fassung · Teil 2 – -
Bescheidaufhebung im Wege eines nachgeholten Kinderfreibetrag-Antrages
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Mängelbehebungsauftrag auch bei Aussetzungsanträgen?
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§ 34 EStG
Aufgrund des öffentlichen Interesses der Gesellschaft an Kindern sind Kosten für die Adoption als außergewöhnliche Belastung nach § 34 Abs 1 EStG anzuerkennen (im Sinne einer Zwangsläufigkeit aus tatsächlichen Gründen nach § 34 Abs 3 EStG), wenn die Fortpflanzungsunfähigkeit nicht freiwillig herbeigeführt wurde. -
§ 34 EStG
Die Verpflichtung zur Erfüllung einer Auflage eines Testamentes ist nur die Folge der freiwilligen Entscheidung des Steuerpflichtigen zum Antritt der Erbschaft. Aufwendungen aber, die Folge eines Verhaltens sind, zu dem sich der Steuerpflichtige aus freien Stücken entschlossen hat, sind nicht als iSd § 34 Abs 3 EStG zwangsläufig erwachsen anzusehen und sind daher nicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. -
§ 299 BAO
Zur Erfüllung der im § 114 BAO bezeichneten Aufgaben ist die Abgabenbehörde gemäß § 143 Abs 1 BAO berechtigt, Auskunft über alle für die Erhebung von Abgaben maßgebenden Tatsachen zu verlangen. § 143 BAO gilt in jedem Verfahrensabschnitt und für jeden Erhebungstyp; daher ist auch nach der rechtskräftigen Veranlagung eine Überprüfung der Erklärungsdaten möglich.
Dass § 299 Abs 1 BAO an das Erwiesensein von Tatsachen, die zur Aufhebung eines Bescheides führen, höhere Anforderungen stellt als bei anderen Tatsachen, die der Besteuerung zu Grunde zu legen sind, ist nicht ersichtlich. Kann somit die Tatsache, dass Aufwendungen, die als Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastung erklärt wurden, tatsächlich nicht angefallen sind, in freier Beweiswürdigung als erwiesen angenommen werden, dann ist auch die Aufhebung des diese Aufwendungen berücksichtigenden Bescheides nach § 299 Abs 1 BAO zulässig. -
Normverbrauchsabgabe für Reisemobile
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Auswirkungen des Urteils des EuGH vom 16.6.2011, C-10/10, Kommission/Österreich, betreffend die steuerliche Absetzbarkeit von Forschungsspenden
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Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für das Kalenderjahr 2012
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Kinderbetreuungskosten als außergewöhnliche Belastung
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Kapitalertragsteuerabzug bei Ausschüttung einer österreichischen Kapitalgesellschaft an eine deutsche Holdinggesellschaft
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Berechnung der Zweijahresfrist für Gastprofessoren
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Urlaubsentgeltzahlungen durch die BUAK an schweizerische Bauarbeiter
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Vertrieb von US-Softwareprodukten durch Mitarbeiter einer deutschen Tochtergesellschaft in Österreich
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Unterworfenheit v Bundesländer-Behindertentransfers unter die VO (EWG) 1408/71 resp 1612/68
Kommission vs BRD / Vertragsverletzungsklage nach Art 258 AEUV -
Rechtsschutz contra Beihilfenrückzahlungsultimaten der Kommission
Kommission vs Italienische Republik / Vertragsverletzungsklage nach Art 88 Abs 2 EG -
Zwingende Fiskalvertretung auch ohne Diskriminierung Kapitalverkehrsfreiheitsverletzung
Kommission vs Portugiesische Republik / Vertragsverletzungsklage nach Art 226 EG -
Beispiele aus der Steuerberaterprüfung *)
Körperschaftsteuer