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Finanz Journal - Online
Ausgabe - 05/2009
(enthält 22 Artikel)
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Das aktuelle Thema von Mag Mario Leistentritt *)
Rückzahlungssperre, 10. Streich!
zur Verfassungs- und Gemeinschaftsrechtskonformität einer Abgabenrückerstattungsbeschränkung auf Bundesebene -
Zur Aktivierung von Fremdkapitalkosten nach IFRS, UGB und Steuerrecht
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Einkünfte im Sinne des § 32 EStG 1988
Teil I -
Neue Urprodukteverordnung führt ab heuer zu geänderter Abgrenzung der Urprodukte
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Kostenersätze an Gesellschafter-Geschäftsführer sind lohnnebenkostenpflichtig
VwGH 4. 2. 2009, 2008/15/0260 -
§§ 3, 15 EStG
1. Ob Hilfsbedürftigkeit iSd § 3 Abs 1 Z 3 lit a EStG vorliegt, ist von den Abgabenbehörden zu beurteilen. Sie ist dann anzunehmen, wenn weder Einkommen noch Vermögen des Steuerpflichtigen noch beides zusammen ausreichen, um seinen notwendigen Lebensunterhalt zu gewährleisten (vgl. VwGH vom 17. September 1997, 95/13/0034). Werden Gesamteinkünfte bezogen, die deutlich über dem im zu beurteilenden Sachverhalt geltenden Richtsatz nach § 150 Abs 1 lit a sublit bb GSVG liegen (für das Streitjahr 2002 630,92 Euro monatlich), so kann hier von einer derartigen Hilfsbedürftigkeit – und damit von Steuerfreiheit nach § 3 Abs 1 Z 3 lit a EStG – nicht ausgegangen werden.
2. Ist es nicht in Zweifel zu ziehen, dass dem vom Mieter dem Vermieter gewährten zinsenlosen Darlehen im Umfang des dadurch verschafften Zinsengewinns – mietzinserhöhender – Entgeltcharakter zukommt, liegt ein geldwerter Vorteil im Sinn des § 15 Abs 1 und 2 EStG vor. -
§§ 16, 28 EStG
Ein erstmaliger Dachbodenausbau stellt keine bauliche Umgestaltung eines Mietgegenstandes im Sinne des § 4 Abs 2 Z 5 MRG dar, sondern die Errichtung einer neuen Wohneinheit. Damit ist aber der belangten Behörde auch in Bezug auf die Versagung der begünstigten Absetzung nach § 28 Abs 3 Z 1 EStG keine Rechtswidrigkeit vorzuwerfen. -
§§ 16, 18, 20 EStG
Für die Beurteilung der Angemessenheit einer für die Übertragung eines Wirtschaftsgutes übernommenen Rentenverpflichtung sind die Wertverhältnisse im Zeitpunkt des Erwerbsvorganges maßgeblich.
Ist im Zeitpunkt der Übertragung des Wirtschaftsgutes gegen Übernahme der aushaftenden Rentenverpflichtung der Rentenbarwert im Verhältnis zum gemeinen Wert des Wirtschaftsgutes unangemessen niedrig, stellen die Zahlungen – unabhängig von der steuerlichen Qualifikation beim Rechtsvorgänger – eine gem § 20 Abs 1 Z 4 EStG nicht abzugsfähige Unterhaltsrente dar. -
Kleinbusse gemäß § 5 der Verordnung aus 2002
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Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften gem § 6 b des KStG 1988
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Frage der Gehaltsaufteilung bei Entsendung nach Russland
BMF-010221/0301-IV/4/2009 vom 11. Februar 2009 -
Deutsche Abfindung auf Grund eines Aufhebungsvertrages
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Bulgarische Personengesellschaft mit österreichischen Partnern
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Quellensteuerentlastung zugunsten von luxemburgischen Investmentfonds
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Bauplanung für ein österreichisches Bauvorhaben durch eine schweizerische Architektin
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Arbeitskräftegestellung aus Polen
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Implementierung eines neuen Softwaresystems in einem multinationalen Konzern
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Vorlaufkosten eines inländischen Musicalgastspieles
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Steuerdialog 2008
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Einschränkung des Vorsteuerabzugs durch Proratisierung subventionsgestützter Investitionen
PARAT Automotive Cabrio Textiltetöket Gyártó kft vs Adó- és Pénzügyi Ellenörzési Hivatal (,APEH‘) / Vorlagebeschluss Nógrád Megyei Bíróság (HU) -
Ungeteilter Vorsteuerabzug für gemischt verwendete Gebäude ein Verstoß gegen Primärrecht?
Sandra Puffer vs UFS, Außenstelle Linz / Vorlagebeschluss VwGH 1) -
Beispiele aus der Steuerberaterprüfung *)
Umsatzsteuer