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Finanz Journal - Online
Ausgabe - 05/2008
(enthält 20 Artikel)
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Das aktuelle Thema von StB Mag Martin Puchinger *)
Abgabenänderungsgesetz 2008
– eine Kurz-Analyse des Ministerialentwurfes – -
Vom HGB zum UGB: OG und KG als Unternehmer – eine Kritik
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Der Anrechnungshöchstbetrag für ausländische Quellensteuern
Teil I -
Vom HGB zum UGB: Rechnungslegungspflicht von OG und KG
– eine Fortführung der Gedanken von Goëss – -
Die Behandlung von Ausbildungs- und Fortbildungskosten im Wandel der ab dem Jahr 2000 erfolgten Novellen des EStG 1988
Teil II: Bildungsfreibetrag, Bildungsprämie, Lehrlingsfreibetrag und Lehrlingsausbildungsprämie -
Wichtige Neuerungen der Arbeitszeitbestimmungen
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VfGH prüft die Sachbezugsverordnung
– unterschiedliche Bewertung von Dienstwohnungen –
VfGH vom 5. 3. 2008, B 780/07-7 -
§§ 66, 67 EStG – Unterschiedliche Besteuerung von Überstundenzahlungen nicht verfassungswidrig
Keine Gleichheitswidrigkeit der Besteuerung der Vergleichssummen, die sich aus Überstundenentgelten zusammensetzen. Keine Überschreitung des rechtspolitischen Gestaltungsspielraums durch die Beschränkung dieser Begünstigung auf Zeiträume einer Anwartschaft gegenüber einer Mitarbeitervorsorge-Kasse. -
§ 4 EStG
Soweit in der Literatur die Ansicht vertreten wird (vgl Atzmüller/Mayr, RdW 646/2004), die Konvertierung eines Fremdwährungsdarlehens stelle in wirtschaftlicher Betrachtungsweise einen Verbindlichkeitstausch dar, der auch bei einem Einnahmen-Ausgaben-Rechner zu einer Gewinnrealisierung führen müsse, ist dem entgegenzuhalten, dass in der bloßen mit dem bisherigen Schuldner getroffenen Vereinbarung, eine bestehende Verbindlichkeit in einer anderen Währungseinheit zurückzuzahlen, kein Erwerb eines „anderen Wirtschaftsgutes“ liegt. -
§§ 4, 9, 23, 24, 32 EStG
Erbringt der Gesellschafter einer Personengesellschaft aufgrund der Bürgschaftsverpflichtung für Schulden der Gesellschaft eine Leistung, liegt eine Einlage iSd § 4 Abs l EStG vor. Die bevorstehende Verpflichtung zur Leistung einer Einlage iSd § 4 Abs l EStG eignet sich nicht für eine Rückstellung. Wenn die Heranziehung aus der Bürgschaft für Schulden der Personengesellschaft erst nach der Veräußerung der Beteiligung erfolgt, muss es im Jahr der Heranziehung zu einer nachträglichen Korrektur des Veräußerungsgewinnes kommen. Die Korrektur wird durch die Berücksichtigung der nach Beendigung der atypisch stillen Gesellschaft geleisteten Zahlungen als nachträgliche Betriebsausgabe iSd § 32 Z 2 EStG bewirkt. -
Änderung des Künstler-Sportler-Erlasses
BMF-010221/0907-IV/4/2008 vom 16. April 2008 -
Behandlung von Tickets für die EURO 2008
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Kleinlastkraftwagen gemäß § 3 der Verordnung aus 2002
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Vermögenszurechnung bei Liechtensteinschen Stiftungen
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Richtlinien zur Zuständigkeit der Finanzämter – Teil II
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Auf das Inland beschränkte Wohnraumförderung
Kommission vs Bundesrepublik Deutschland / Vertragsverletzungsklage nach Art 226 EG -
Missbrauchsvermutung für das Eigenkapital samt versteuerter Rücklagen übersteigende Darlehenssummen
Lammers & Van Cleeff NV vs Belgischen Staat / Vorlagebeschluss Rechtbank van eerste aanleg te Antwerpen (BE) -
Ertragstl Anreize zur Förderung des rein inländischen Bildungsangebots
Eheleute Jundt vs FA Offenburg / Vorlagebeschluss BFH -
Erbschaftstl Begünstigung nur für inländisches LuF-Vermögen
Theodor Jäger vs FA Kusel-Landstuhl / Vorlagebeschluss BFH -
Begleitmaßnahmen zum Auslaufen einer Ausnahmeermächtigung
Cedilac SA vs Ministère de l’Économie, des Finances et de l’Industrie / Vorlagebeschluss Tribunal administratif de Lyon (FR)