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Finanz Journal - Online
Ausgabe - 04/2007
(enthält 23 Artikel)
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Das aktuelle Thema:
Die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes zur Erbschafts- und Schenkungssteuer und ihre Auswirkungen in der Praxis -
Status Quo der Arbeiten an der gemeinsamen Steuerbemessungsgrundlage in der EU
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Cash Flow Hedge Accounting nach IAS 39 am Beispiel von Warentermingeschäften
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Getränkesteuer: Fehlerbehaftete Umsetzungen der jeweiligen FAG-Änderungen in den Landesgesetzen und den Gemeinde-Verordnungen
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Das Auto und seine Bedeutung für die Abgabenerhebung
Teil II -
Einlagenbewertung „neu“
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Aktuelles aus der Lohnsteuer
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§ 108e EStG 1988
Mieterinvestitionen sind im Normalfall nicht als Gebäude anzusehen und damit nicht von der Investitionsprämie ausgeschlossen. -
§ 24 Abs 6 EStG 1988
Die Hauptwohnsitzbefreiung erfasst die stillen Reserven im gesamten Wirtschaftsgut (Grund- und Gebäudewert des bisherigen Hauptwohnsitzes), aber auch nur ein einziges Gebäude. Bei mehreren Wohnsitzen oder einem, der auf mehrere Gebäude aufgeteilt ist, ist darauf abzustellen, welche Örtlichkeit im Verhältnis zu den anderen überwiegend für die Wohnbedürfnisse des Steuerpflichtigen Verwendung findet – jedenfalls dann, wenn sie dazu geeignet ist. -
§ 24 EStG 1988
Für die Berechnung des Aufgabegewinnes kann nur der Nettowert der Entnahme herangezogen werden. -
§§ 4, 28 EStG 1988
Miet- und Pachteinnahmen gehören zu den betrieblichen Einkünften, wenn jenes Wirtschaftsgut, mit dem eine an sich nur vermögensverwaltende Tätigkeit betrieben wird, zu einem Betriebsvermögen gehört. -
§§ 7, 8 KStG 1988
Fremdfinanzierte Gewinnausschüttung: Zinsen sind Betriebsausgaben. Fremdfinanzierte Einlagenrückzahlung: Zinsen sind keine Betriebsausgaben. -
§§ 5 Abs 1, 6 EStG /§ 4 Abs 1, 6 dEStG
Ein Unternehmen, das Bauabfälle aufkauft und zwecks Weiterveräußerung aufbereitet, kann im Hinblick auf die aus dem AbfG 1986 und dem BImSchG folgende Entsorgungsverpflichtung eine Rückstellung für die nach dem jeweiligen Bilanzstichtag anfallenden Aufbereitungskosten bilden, wenn nach Sachlage überwiegend wahrscheinlich ist, dass es aus dieser öffentlich-rechtlichen Verpflichtung in Anspruch genommen wird.
Aus dem Unternehmenszweck ergibt sich im Zusammenspiel mit den Regelungen des AbfallG und der Betriebsgenehmigung für das Unternehmen des Klägers die ernsthafte Wahrscheinlichkeit, wegen der Verwertungspflicht in Anspruch genommen zu werden. -
§ 3 UStG/§ 3 dUStG
Ob beim „sale-and-lease-back“-Verfahren eine Übertragung der Verfügungsmacht vorliegt, richtet sich nach dem Gesamtbild der Verhältnisse.
Der Übertragung des zivilrechtlichen Eigentums an dem Leasinggut durch den Leasingnehmer an den Leasinggeber kann eine bloße Sicherungs- und Finanzierungsfunktion zukommen mit der Folge, dass weder diese Übertragung noch die Rückübertragung des Eigentums vom Leasinggeber an den Leasingnehmer umsatzsteuerrechtlich als Lieferung zu behandeln ist.
Die Frage nach den umsatzsteuerrechtlichen Leistungsbeziehungen kann auch insoweit grundsätzlich nur auf der Grundlage der konkreten vertraglichen Vereinbarungen und deren tatsächlicher Durchführung beantwortet werden. -
§ 10 Abs 2 Z 4 lit b, § 10 Abs 2 Z 15 UStG / FJ-LS 5/2007
Nicht allgemein angebotene Wellnessleistungen unterliegen dem Normalsteuersatz -
Basiszinssatz – Änderung ab 14. März 2007
Erhöhung der Stundungs-, Aussetzungs- und Anspruchszinsen -
Richtlinien zur Änderung gemäß § 295 BAO
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Information zu den Änderungen im Feststellungsverfahren nach § 188 BAO (Formular E 6)
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Steuerdialoge 2006 – Protokoll Einkommensteuer
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Kein Vorsteuerabzug für die Geltendmachung von Forderungen aus vorunternehmerischer Zeit
Investrand BV vs Staatssecretaris van Financiën / Vorlagebeschluss Hoge Raad (NL) -
Deutsches Ehesplitting auch bei Partnern mit beachtlichen steuerfreien Einkünften im EU-Ausland
FA Dinslaken vs Gerold Meindl / Vorlagebeschluss BFH -
Keine abweichenden Besteuerungsphasen für ausländische Rentenpläne
Kommission vs Königreich Dänemark / Vertragsverletzungsverfahren -
Beispiele zur Steuerberaterprüfung *)