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Finanz Journal - Online
Ausgabe - 07-08/2006
(enthält 34 Artikel)
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Das aktuelle Thema von WP/StB Dr Clemens Endfellner, LL M 1)
Wie klein ist der Kleinunternehmer in der Umsatzsteuer? -
Die neue Meldeverordnung ZABIL 1/2005
– Meldung von grenzüberschreitenden Dienstleistungen – -
Konzerninterne Arbeitskräfteüberlassung zwischen Österreich und Deutschland
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Europäischer Steuerwettbewerb in der Diskussion
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Getränkesteuer: Die Ursachen der entstandenen Verwirrungen
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Behandlung der Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sowie zwischen einem an der Arbeitsstätte begründeten Wohn- und dem Familienwohnsitz
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Gruppenbesteuerung: Die Optimierung der finanziellen Verbindung gem § 9 Abs 4 KStG
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Urteil im Fall EMAG zum Lieferort bei Reihengeschäften
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§§ 8, 10 KStG 1988
Ob Genussrechtskapital als Verbindlichkeit oder als Eigenkapital (Substanzgenussrecht) angesehen wird, hängt davon ab, ob die Summe der Fremdkapitalkriterien oder jene der Eigenkapitalkriterien in Qualität und Quantität überwiegt. -
§ 23 EStG 1988; §§ 1, 2 Liebhaberei-VO
Da die Liebhaberei-V0 das subjektive Ertragstreben in den Mittelpunkt der Betrachtung stellt, ist im Rahmen der Kriterienprüfung das Schwergewicht auf die bis zum jeweiligen Veranlagungsjahr eingetretene Entwicklung, nicht hingegen auf nachfolgende Jahre zu legen, und kommt somit dem Alter des Betriebsinhabers keinerlei Bedeutung zu. -
§§ 21, 28 EStG 1988
Wird eine zu einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb gehörende Grundstücksfläche oder ein Teil derselben auf Dauer nicht mehr landwirtschaftlich genutzt, gehört sie nicht mehr zum land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen. -
§§ 20, 28 EStG 1988; §§ 2, 12 UStG 1994
Werden Unterhaltsleistungen für eine entsprechende Wohnversorgung eines Kindes in das äußere Erscheinungsbild von Mieteinkünften (aus Zuwendungen) gekleidet, so haben Aufwand und Einkünfte iZm der Mietwohnung steuerlich unbeachtlich zu bleiben. -
§ 15 Abs 1 EStG/§ 19 Abs 1 dEStG
Führt ein Arbeitgeber pro Kalenderjahr mehr als zwei Betriebsveranstaltungen für denselben Kreis von Begünstigten durch, so wird ab der dritten Veranstaltung Arbeitslohn zugewendet.
Eine als Betriebsveranstaltung ausgestaltete Feier aus Anlass des Praxis-Jubiläums ist nicht vergleichbar mit einer Jubiläums-Feier, die der Präsentation des Unternehmens nach außen dient und an der im Wesentlichen Geschäftspartner, Vertreter des öffentlichen Lebens sowie die Presse teilnehmen. -
§ 15 Abs 1 EStG/§ 19 Abs 1 dEStG
Sachzuwendungen an Arbeitnehmer anlässlich einer zweitägigen Reise, die sowohl eine Betriebsveranstaltung als auch eine aus ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interessen durchgeführte Betriebsbesichtigung bei einem Hauptkunden des Arbeitgebers umfasst, sind grundsätzlich aufzuteilen.
Die Aufwendungen des Arbeitgebers für eine derartige Reise sind insgesamt kein Arbeitslohn, wenn die dem Betriebsveranstaltungsteil zuzurechnenden, anteiligen Kosten die für Zuwendungen bei Betriebsveranstaltungen maßgebliche Freigrenze nicht übersteigen. Die dem Betriebsbesichtigungsteil zuzurechnenden, anteiligen Kosten stellen ebenfalls keinen Arbeitslohn dar, wenn die Besichtigung im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse durchgeführt wird und damit keinen Entlohnungscharakter hat. -
§ 15 Abs 1 EStG/§ 19 Abs 1 dEStG
Leistet ein Arbeitgeber einen Zuschuss zu einer zweitägigen Betriebsveranstaltung in eine im Übrigen von den Arbeitnehmern unterhaltene Gemeinschaftskasse, so stellt diese Zuwendung keinen Arbeitslohn dar, wenn der Zuschuss die für die Annahme von Arbeitslohn bei Zuwendungen aus Anlass von Betriebsveranstaltungen maßgebliche Freigrenze nicht überschreitet. -
Begünstigter Empfängerkreis für Zuwendungen im Sinne des § 4 Abs 4 Z 5 lit d oder e EStG 1988
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BMF: Altersquote der austro-mechana nicht steuerfrei
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Behandlung der Rezeptgebühren bei Hausapotheken führenden Ärzten
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Großrechnungen & UID
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Abkürzung für „Europäische Gemeinschaft“ in Präferenznachweisen und Lieferantenerklärungen
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EU-Quellensteuer-Zuständigkeitsverordnung, EU-QuSt-ZV
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Kleinlastkraftwagen gemäß § 3 der Verordnung aus 2002
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Pritschenwagen gemäß § 7 der Verordnung aus 1996 und zugleich gemäß § 4 zweiter Gedankenstrich der Verordnung aus 2002
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Abgrenzung zwischen selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit im Zuge einer Neugründung nach dem Neugründungs-Förderungsgesetz – NeuFöG
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Stundungszinsen gemäß § 212 Abs. 2 BAO, Aussetzungszinsen gemäß § 212a Abs. 9 BAO, Anspruchszinsen gemäß § 205 Abs. 2 BAO
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Wiederaufnahme des Verfahrens (§§ 303 – 307 BAO)
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Umgekehrte Fusion als durch die KapAns-RL befreiter Sachverhalt
Aro Tubi Trafilerie SpA vs Ministero dell’Economia e delle Finanze / Vorlagebeschluss Corte Suprema di Cassazione (IT) -
Doppelte innergemeinschaftliche Lieferung bei Reihengeschäften?
EMAG Handel Eder OHG vs FLD Kärnten / Vorlagebeschluss VwGH -
Eigenverbrauchsregelungen kein Substitut für Vorsteuerberichtigung
Uudenkaupungin kaupunki (Stadt Uusikaupunki) vs FA / Vorlagebeschluss Korkein hallinto-oikeus (FIN) -
Keine Verbrauchsteuerbefreiung für tabakfreie Entwöhnungszigaretten
A.C. Smits-Koolhoven vs Staatssecretaris van Financiën / Vorlagebeschluss Hoge Raad der Nederlanden -
Gesellschaftsteuer: Kein Fortleben der Behaltefrist bei nachfolgender Verschmelzung
MagPar VI BV vs Staatssecretaris van Financiën / Vorlagebeschluss Hoge Raad der Nederlanden -
Nationale Ermessensfreiheit beim Steuerbefreiungsausschluss für Heilbehandlungen?
H.A. Solleveld & J.E. van den Hout-van Eijnsbergen vs Staatssecretaris van Financiën / Vorlagebeschluss Hoge Raad der Nederlanden -
Sicherheitsleistung von Gesamtschuldnern gegen „untertauchende“ Händler
Commissioners of Customs & Excise und Attorney General vs Federation of Technological Industries et al. / Vorlagebeschluss Court of Appeal (England & Wales) (Civil Division) -
Beispiele aus der Steuerberaterprüfung *)