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Finanz Journal - Online
Ausgabe - 06/2006
(enthält 26 Artikel)
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Erbschafts- und Schenkungssteuer vom dreifachen Einheitswert bei Grundstücken ade?
– Prüfungsbeschluss des VfGH zur möglichen Verfassungswidrigkeit im ErbStG – -
10% Umsatzsteuer für Buchverkauf durch Fahrschulen
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Die Einhebungsverjährung
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Tod eines Dienstnehmers
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Privatstiftungen: Zwei wichtige Entscheidungen des OGH zu Aufsichtsrat und Konzernabschluss
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Der Begriff der „Betriebsstätte“ im Ertragsteuerrecht
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Getränkesteuer: Wegfall der Rückzahlungsansprüche für das Gastgewerbe
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Neufassung des IESG – die Umsetzung des VfGH-Erkenntnisses zur Abschöpfung des IAF
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Aktuelles aus der Lohnsteuer
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Steuern in der Bundesrepublik Deutschland – Ausblick auf die bevorstehenden Änderungen
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§§ 4, 6 EStG 1988
Dem Entlohnungsanspruch des Masseverwalters ist, soweit dieser für den Betrieb (in der Art eines Geschäftsführers) tätig geworden ist, durch eine entsprechende Passivpost Rechnung zu tragen. -
§ 23 EStG 1988; Liebhaberei-VO
Privatgeschäftsvermittler(in): In erster Linie kommt es auf die Absicht an, einen Gesamtgewinn zu erzielen. -
§§ 4, 6, 8 EStG 1988
Die sog Opfertheorie ist nicht anzuwenden, wenn ein vom Unternehmer schon länger genutztes Gebäude durch einen Neubau ersetzt wird. -
§ 15 Abs 1 EStG/§ 19 Abs 1 dEStG
Änderung der Rechtsprechung:
Aufwendungen des Arbeitgebers führen bei einer zweitägigen Betriebsveranstaltung nicht zu Arbeitslohn, sofern die Freigrenze von 200 DM (110 EUR) eingehalten wird.
Anders als die Veranstaltungsdauer allein erlaubt die Orientierung an der Freigrenze eine hinreichend genaue und zuverlässige Differenzierung zwischen Veranstaltungen im eigenbetrieblichen Interesse und Veranstaltungen mit Entlohnungscharakter. Aufwendungen des Arbeitgebers anlässlich von Betriebsveranstaltungen erlangen beim Überschreiten der Freigrenze ein derartiges Eigengewicht, dass sie in voller Höhe als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu werten sind.
Eine Veranstaltung, die länger als einen Tag dauert, schließt ein eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers nicht aus, wenn die Aufwendungen die maßgebliche Freigrenze nicht übersteigen. -
§ 15 Abs 1 EStG/§ 19 Abs 1 dEStG
Aufwendungen des Arbeitgebers aus Anlass einer Betriebsveranstaltung erlangen beim Überschreiten einer Freigrenze, die für die Jahre 1996 und 1997 200 DM je teilnehmendem Arbeitnehmer beträgt, ein derartiges Eigengewicht, dass sie in vollem Umfang als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu werten sind (Bestätigung der Rechtsprechung).
Da schon die Höhe der Aufwendungen für die Betriebsveranstaltung über der Freigrenze der Annahme entgegensteht, die Klägerin habe die Veranstaltungen aus weitaus überwiegend eigenbetrieblichen Interessen durchgeführt, kommt es im Streitfall auf die Dauer der Veranstaltungen nicht mehr an. -
§§ 18 Abs 1 lit b und d EStG 1988 FJ-LS 8/2006
Aufwendungen für den Ankauf einer bestehenden Wohnung sind nicht als Sonderausgaben zu berücksichtigen -
§ 12 Abs 10 und 12 UStG 1994; § 28 Abs 2 EStG 1972 FJ-LS 9/2006
Keine Berichtigung der aus Ausbesserungsarbeiten resultierenden Vorsteuern, wenn es sich bei diesen nicht um Großreparaturen handelt -
Erlass zu den Anzeigepflichten nach den §§ 120 und 139 BAO
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Dienstvertrag – freier Dienstvertrag – Werkvertrag
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Begünstigter Empfängerkreis für Zuwendungen im Sinne des § 4 Abs 4 Z 5 lit d oder e EStG 1988
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Wohnsitzfiktion für Nachlassvermögen unlängst weggezogener Staatsbürger
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Diskriminierung von Betriebsstätten ausländischer Mütter ggü Tochtergesellschaften
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Beteiligungsertragsbefreiung durch Anrechenbarkeit und Finanzierungskostenabzug
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Keine MWSt-Pflicht für ausländische Betriebsstätte infolge Leistungstransfer von Zentrale
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Leistungsort von Messeveranstaltern
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Beispiele aus der Steuerberaterprüfung *)