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Finanz Journal - Online
Ausgabe - 02/2006
(enthält 21 Artikel)
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EuGH: Großmutterzuschuss unterliegt der Gesellschaftsteuer
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Das EU-Quellensteuergesetz und seine Auswirkungen auf beschränkt Steuerpflichtige
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Prüfungsbeschluss des VfGH betreffend Reisekostenersatz auf Grund lohngestaltender Vorschriften
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Die Berichtigung rechtskräftiger Steuerbescheide zur Berücksichtigung von EuGH-Urteilen
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Rückaufrollung rechtskräftiger Veranlagungen durch Einführung des § 295a BAO
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Neuerungen in den Umgründungssteuerrichtlinien 2002
Teil 2 -
Vom HGB zum UGB: Änderungen im Bereich des Firmenrechts
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Aktuelles aus der Lohnsteuer
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Neuregelung der Verbuchung der Abgabenvorauszahlungen
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§ 5 Abs 2 lit b KommStG 1993
Bezüge gemäß § 67 Abs 6 EStG 1988 unterliegen nicht der KommSt. -
§§ 85, 245 BAO
Ein Antrag auf Verlängerung der Berufungsfrist ist ein Anbringen zur Geltendmachung von Rechten im Sinne des § 85 Abs 1 BAO. Diese Bestimmung sieht telefonische Anbringen nicht vor, sodass telefonische Mitteilungen auch keine „mündlichen“ Anbringen sind. Ein telefonisches Ansuchen ist damit kein wirksam gestellter Antrag auf Erstreckung der Berufungsfrist. -
§ 16 Abs 1 EStG 1988 idF StRefG 2000
Bildungsmaßnahmen, deren Kenntnisse im Rahmen der ausgeübten Tätigkeit verwertet werden können, sind als abzugsfähige (Fort-)Bildung anzusehen. -
§§ 4 Abs 1, 24 EStG 1988
Die Zuordnung eines Gebäudes zum Betriebs- bzw Privatvermögen hat grundsätzlich nach dem Verhältnis der Nutzflächen zu erfolgen. Ausnahmen davon sind nur für Gebäudeteile, die wertmäßig deutlich hinter anderen Räumen zurück bleiben, für ungenutzte Teile, oder für zusammenhängende Objekte mehrerer selbständiger Gebäude zulässig. -
Bundessteuertagung
Gebühren Verkehrsteuern Bewertung 2004
Protokoll-Bewertung 2004 • Teil 2 -
Information des Bundesministeriums für Finanzen zu Einkünften aus Dienstleistungsschecks
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Liste der Unternehmer mit Sitz im Inland, die im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend grenzüberschreitende Beförderungen oder Beförderungen auf ausschließlich im Ausland gelegenen Strecken durchführen
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Korrigierte Auflistungen der Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften auf Grund von Nachreichungen
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Verzeichnis jener Goldmünzen, die die Kriterien der Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z. 8 lit. j UStG 1994 im Kalenderjahr 2006 jedenfalls erfüllen •
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Großmütterzuschüsse und Kaskadenaspekte
Senior Engineering Investments BV vs Staatssecretaris van Financiën / Vorlagebeschluss Hoge Raad der Nederlanden -
Wiederverkauf von Gebrauchtwagen durch KFZ-Leasingunternehmen
Jyske Finans A/S et al. vs Skatteministeriet / Vorlagebeschluss Vestre Landsret (DEN) -
Beispiele zur Steuerberaterprüfung *)