Bitte beachten Sie, dass das Lesen der Artikel sowie der Download von Finanz Journal Newsletter nur mit einem Finanz Journal Online-ABO Benutzerkonto möglich ist!
Bitte melden Sie sich mit Ihren Kontodaten an oder bestellen Sie jetzt ein ABO.
Finanz Journal - Online
Ausgabe - 01/2006
(enthält 22 Artikel)
-
Verfassungswidrigkeit im NoVA-Bereich
– VfGH hebt einzelne Bestimmungen des NoVAG auf – -
Kinder im Steuerrecht
Teil 3c -
Lieferort bei Reihengeschäften
Schlussanträge der Generalanwältin zum Fall EMAG Handel Eder OHG (C-245/04) -
Die Entscheidung des EuGH in der Rs Marks & Spencer II
-
Neuerungen in den Umgründungssteuerrichtlinien 2002
Teil 1 -
Vom HGB zum UGB: Neuregelung der Rechnungslegungspflicht
-
Aktuelles aus der Lohnsteuer
-
§§ 16 Abs 1 Z 6, 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988 FJ-LS 1/2006
Das Benutzungsrecht für ein im Elternhaus gelegenes Zimmer begründet keinen Familienwohnsitz -
Eliteuniversität und Zwangsläufigkeit der auswärtigen Berufsausbildung
§ 34 Abs 8 EStG -
§ 18 Abs 1 Z 2 TS 1 und Abs 3 Z 1 EStG 1988 FJ-LS 3/2006
Die Abzugsberechtigung von Versicherungsprämien als Sonderausgaben steht (im Regelfall) nur dem Versicherungsnehmer zu -
§§ 5 Abs 1 u 9 Abs 1 Z 4 EStG / §§ 5 Abs 1 u 6 Abs 1 dEStG
Art der Berücksichtigung des drohenden Verlustes bei noch unfertigen Erzeugnissen:
Das Verbot der Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften begrenzt eine mögliche Teilwertabschreibung nicht.
Die Teilwertabschreibung auf teilfertige Bauten auf fremdem Grund und Boden ist nicht nur hinsichtlich des dem jeweiligen Stand der Fertigstellung entsprechenden, auf die Bauten entfallenden Anteils der vereinbarten Vergütung, sondern hinsichtlich des gesamtes Verlustes aus dem noch nicht abgewickelten Bauauftrag zulässig.
Die Bewertung nach der retrograden Methode führt zur Berücksichtigung des gesamten aus dem Bauauftrag drohenden Verlustes, begrenzt auf die Höhe der aktivierten Herstellungskosten.
Die (Teilwert-)Abschreibung hat gegenüber der Verlustrückstellung Vorrang. Das Verbot der Verlustrückstellung erfasst nur denjenigen Teil des Verlustes, der durch die Teilwertabschreibung nicht verbraucht ist. -
§§ 1 und 6 Abs 1 Z 16 UStG / §§ 1 und 4 Nr 12 lit a dUStG
Bei der Überlassung von Grundstücksteilen zur Errichtung von Strommasten für eine Überlandleitung, der Einräumung des Rechts zur Überspannung der Grundstücke und der Bewilligung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zur dinglichen Sicherung dieser Rechte handelt es sich um steuerbare, aber unecht steuerbefreite einheitliche sonstige Leistungen.
Die Ausgleichszahlung für beim Bau einer Überlandleitung entstehende Flurschäden durch deren Betreiber an den Grundstückseigentümer ist kein Schadenersatz, sondern Entgelt für die Duldung der Flurschäden durch den Eigentümer.
Die Duldung der Verursachung baubedingter Flurschäden ist eine bloße Nebenleistung zu der einheitlichen Leistung „Duldung der Errichtung und des Betriebs einer Überlandleitung“, die ebenso wie jene nach § 4 Nr. 12 Buchst a UStG von der Umsatzsteuer befreit ist. -
§§ 2, 29 EStG/§§ 2, 22 dEStG
Ermittelt jemand eine dem Rechtsträger selbst nicht bekannte Rechtsposition, so hat sich eine daraus ergebende Geschäftschance noch nicht wie eine sog. Zufallserfindung zu einem greifbaren Vermögenswert und damit zu einem Wirtschaftsgut am Markt verfestigt, wenn der Erfolg ihrer Verwirklichung noch ungewiss ist.
Weist jemand einen anderen auf die Möglichkeit einer Rechtsposition hin und wird er für diesen „werthaltigen Tipp“ auf Grund eines partiarischen Rechtsverhältnisses am Erfolg der Realisation beteiligt, so erzielt er steuerbare Einkünfte iS von § 22 Nr 3 EStG. -
Ausspielungsbesteuerungsänderungsgesetz
-
Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für das Kalenderjahr 2006
-
Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften gem § 6b des KStG 1988
-
Bundessteuertagung Gebühren Verkehrsteuern Bewertung 2004
Protokoll-Bewertung 2004 • Teil 1 -
Beschränkung der Verlustübertragung zwischen Konzerngesellschaften auf Inlandssachverhalte
Marks & Spencer plc vs David Halsey (Her Majesty’s Inspector of Taxes) /
Vorlagebeschluss High Court of Justice (England & Wales), Chancery Division (UK) -
Niederlassungsfreiheit und untersagte grenzüberschreitende Verschmelzungen
Beschwerde SEVIC Systems AG vs Amtsgericht Neuwied / Vorlagebeschluss Landgericht Koblenz (BRD) -
Einheitliche Leistung bei Softwareerwerben zwischen Lieferung und Dienstleistung
Levob Verzekeringen BV et al. vs Staatssecretaris van Financiën / Vorlagebeschluss Hoge Raad der Nederlanden -
Reiseleistungen contra steuerbefreite Ausbildungstätigkeiten
FA Heidelberg vs iSt internationale Sprach- und Studienreisen GmbH / Vorlagebeschluss BFH -
Beispiele zur Steuerberaterprüfung *)
Körperschaftsteuer