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Finanz Journal - Online
Ausgabe - 05/2004
(enthält 20 Artikel)
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Der Erörterungstermin
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Nochmals zur Analyse der Verteilungsstruktur von Tageseinnahmen und zur Umlegung auf Lognormalverteilung - Teil I
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Fehler bei Umgründungen
Teil II -
Die Besteuerung von Unternehmensgruppen ab 2005
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EU-Osterweiterung - Arbeits- und Sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen
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Aktuelles aus der Lohnsteuer
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§ 16 Abs 1 Z 8 lit e, § 28 EStG 1988
Die Restnutzungsdauer eines erworbenen Wohngebäudes hängt vornehmlich vom Bauzustand im Zeitpunkt des Erwerbes ab. -
§ 20 Abs 1 Z 2 lit b EStG 1988
Ein Luxusfahrzeug verliert seine Luxustangente nicht dadurch, dass es gebraucht angeschafft wird. -
§§ 99, 100, 101, 102 EStG 1988
Auch wenn durch Erlässe des BMF keine subjektiven Rechte eingeräumt werden, ist im Rahmen der Ermessensübung eine erlassmäßige Regelung mitzuberücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige im Vertrauen auf die Erlasslage und unter Beachtung auch der Formalerfordernisse es unterlassen hat, von den ausbezahlten Honoraren Steuer abzuziehen und an das Finanzamt abzuführen. -
§ 19 Abs 2 EStG 1988
Bei Überweisung vom Girokonto erfolgt der Abfluss erst im Zeitpunkt der tatsächlichen Abbuchung und nicht an einem in der Vergangenheit liegenden, von der Bank gewählten Buchungstag. -
§ 2 Abs 3 EStG; LVO FJ-LS 11/2004
"Vorprüfung" iZm Liebhabereibeurteilung -
Begünstigter Empfängerkreis für Zuwendungen im Sinne des § 4 Abs 4 Z 5 lit d oder e EStG 1988
Stand: 31. Dezember 2003 · Teil II -
Entrichtung von Gebühren gemäß § 3 Abs 2 Gebührengesetz 1957
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Neue Einkommensteuererklärung für das Jahr 2003
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Abschaffung der Rückzahlung von Zuschüssen nach dem Karenzurlaubszuschuss- und dem Karenzgeldgesetz
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Erlass des BMF zu den Übergangsbestimmungen zur EU-Erweiterung, ZK-0001/3-IV/22/2004 vom 23. März 2004
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MWSt-Ausweis und Vorsteuerabzug bei Steuerschuldverlagerung
FA Gummersbach vs Gerhard Bockemühl/Vorlagebeschluss BFH -
Gebrauchtgegenstandseigenschaft von Pferden - mehrwertsteuerlich
Förvaltnings AB Stenholmen vs Riksskatteverket 5)/Vorlagebeschluss Regeringsrätt (SE) -
Aus der Praxis der Betriebsprüfung
Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben -
Beispiele aus der Steuerberaterprüfung *)