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Finanz Journal - Online
Ausgabe - 04/2002
(enthält 19 Artikel)
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Das aktuelle Thema:
Deutsche Umsatzsteuer: Abzugsverfahren und Nullregelung abgeschafft -
Wie die Finanzbehörde eine Betriebsprüfung durchführt
Teil I -
Die Förderung religiöser Zwecke im Sinne des § 35 BAO
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Neuer Richtlinien-Vorschlag für E-Commerce-Besteuerung (USt)
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Neue Erlässe und Verordnungen des BMF
Mitteilungsverpflichtung gemäss § 109a EStG 1988 -
Die Betriebsstätte aus der Sicht des nationalen und internationalen Steurrechts
Bauausführungen und Montagen im Bereich der Muster- und Doppelbesteuerungsabkommen
Teil II -
§§ 167 Abs. 2, 184 BAO
Schätzung der Fahrtaufwendungen eines Versicherungsvertreters -
§ 20 Abs. 1 Z 2 lit. d EStG 1988
Arbeitszimmer einer mobilen Beratungslehrerin -
§ 20 Abs. 1 Z 2 lit. d EStG 1988
Arbeitszimmer bei teils innerhalb, teils außerhalb desselben ausgeübten Tätigkeiten; Mittelpunkt einer Managertätigkeit grundsätzlich außerhalb des Arbeitszimmers -
§ 34 Abs. 6 EStG 1988
Kein Katastrophenschaden bei selbst verschuldetem Wohnungsbrand -
§ 4 UStG iVm § 109a EStG idF StruktAnpG 1996
Der Auftragnehmeranteil zur Sozialversicherung bei Werkverträgen gehört zum Entgelt -
§ 184 BAO; §§ 4 Abs. 4, 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988
Schätzung der Kfz-Aufwendungen bei über 42.000 Jahreskilometern durch Verringerung des amtlichen Kilometergeldes -
§ 16 Abs. 1 Z 8 lit. e EStG 1988
Nutzungsdauer eines gebraucht angeschafften, in Massivbauweise errichteten Bestandobjektes -
§§ 16, 18 Abs. 1 Z 6, 31 und 32 EStG 1988
Beratungsleistungen iZm der Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung als Werbungskosten -
Aus der Rechtsprechung des VwGH
ErbStG: § 1 Abs. 1 Z 1, § 2 Abs. 1 Z 1, Z 2 und Z 3, § 27
BAO: § 198, § 200 und § 209
Versicherungssummen aus Lebensversicherungsverträgen des Erblassers zugunsten eines Dritten fallen nicht in den Nachlass und begründen daher den Ersatztatbestand des § 2 Abs. 1 Z 3 und § 3 ErbStG.
Eine Unterbrechung der Verjährung setzt die Geltendmachung eines bestimmten Abgabenanspruches voraus. Anfragen der Abgabenbehörde an das Abhandlungsgericht bzw. die Meldebehörden, die nicht den konkreten - auf § 2 Abs. 1 Z 3 ErbStG gestützten - Abgabentatbestand betreffen, sondern ohne weitere Konkretisierung ganz allgemein "erbschaftssteuerlichen Zwecken" dienen, kann in Bezug auf die der Abgabenbehörde bereits vollständig bekannte Verwirklichung des Abgabentatbestandes gem § 2 Abs. 1 Z 3 ErbStG die Unterbrechungswirkung des § 209 Abs. 1 BAO nicht zukommen. -
Ausgewählte BFH-Rechtsprechung
§ 6 öEStG/§ 6 d EStG
Eine Bewertung nach der sog. Lifo-Methode entspricht nicht den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und ist deshalb auch steuerrechtlich ausgeschlossen, wenn Vorräte mit - absolut betrachtet - hohen Erwerbsaufwendungen in Frage stehen, die Anschaffungskosten ohne weiteres identifiziert und den einzelnen Vermögensgegenständen angesichts deren individueller Merkmale ohne Schwierigkeiten zugeordnet werden können (hier: zum Verkauf bestimmte PKW). -
Neues aus dem Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht
Abfertigung NEU -
EuGH-Entscheidungen zum Steuerrecht
Andersen - Einbringung von Unternehmensteilen
Andersen og Jensen ApS gegen Skatteministeriet
EuGH Urteil vom 15. 2. 2002, Rs C-43/00 -
Beispiele zur Steuerberaterprüfung *)