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Finanz Journal - Online
Ausgabe - 12/2001
(enthält 28 Artikel)
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Das aktuelle Thema
Die Abschaffung der Stempelmarken -
Getränkesteuer - Rückzahlungen auf Grund des EuGH-Urteiles
vom 9. 3. 2000, Rs C 437/97
Annahme und Wirklichkeit der Auswirkung auf eine kleinere Anzahl von Gemeinden
Teil I -
Euro-Steuerumstellungsgesetz und Entwurf der Euro-Steuerumstellungsverordnung
Teil II -
Zur Maßgeblichkeit des Handelsrechts für die steuerliche Gewinnermittlung
Teil II -
Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend Mitteilungen gemäß § 109a EStG 1988
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Basispauschalierung bei einer KEG
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Änderung der Verordnung betreffend die gemeinsame Versteuerung mehrerer Pensionen
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Stundungszinsen, Aussetzungszinsen und Anspruchszinsen
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Euro-Umrechnungstabellen zur Sachbezugsverordnung
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Euro-Umstellung bei Werbungskostenpauschalierung für bestimmte Berufsgruppen
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Euro-Umstellung in der Verordnung über außergewöhnliche Belastungen
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Euro-Umstellung in Pauschalierungsverordnungen
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Die ertragsteuerliche Behandlung von Herstellungs-, Instandsetzungs- und Instandhaltungsaufwendungen bei der Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
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§§ 20 Abs. 1 Z 2 lit. d EStG 1988, 12 Abs. 2 Z 2 lit. a UStG 1994
Arbeitszimmer einer Immobilienmaklerin -
§§ 20 Abs. 1 Z 2 lit. d EStG 1988, 12 Abs. 2 Z 2 lit. a UStG 1994
Arbeitszimmer eines gewerblich tätigen Druckmanagers, der von seinen Privaträumlichkeiten aus ein Börsenspiel organisierte -
§ 184 BAO
Schätzung eines Zeitungszustellers; negativer Sicherheitszuschlag bei Kilometergeldern -
§§ 2 Abs. 1, 6 Abs. 1 Z 27, 22 UStG; § 6 LVO
Unternehmereigenschaft einer Vereinigung von Bauern zur Nutzung einer gemeinsam angeschafften Sämaschine -
§§ 16 Abs. 1 Z 1, 30 EStG 1988; §§ 132 Abs. 1, 138 BAO
Die Geltendmachung von Schuldzinsen setzt deren Nachweis voraus -
§§ 167 Abs. 2 und 184 BAO
Schätzung einer Marktforscherin nach dem Lebensaufwand -
§ 2 Abs. 4 EStG, LVO; §§ 11 Abs. 1 Z 1 und § 12 UStG
Einkunftsquelleneigenschaft eines Unterpachtverhältnisses bei fehlendem Hauptpachtvertrag -
§ 184 BAO
Schätzung eines Friseurs -
GEG: § 6 Abs. 1
Bei einer Vielzahl von Zahlungsaufträgen, mit denen die Zahlung von Geldstrafen durch den Kostenbeamten des Gerichts vorgeschrieben wird, ist die Einhebungsgebühr nur einmal vorzuschreiben. -
GebG: § 33 TP 19 Abs. 1 Z 1
Ein Vertrag über einen (Bier-)Bezugsrechtskauf, der auch eine Regelung des Schicksales des dem Kunden zur Verfügung gestellten Geldbetrages für den Fall enthält, dass der Kunde eine gewisse Zeit hindurch kein Bier bezieht, insolvent wird oder seinen Geschäftsbetrieb einstellt, ist als bedingter Kreditvertrag und nicht als bedingte Rückzahlungsverpflichtung anzusehen und unterliegt daher der Gebührenpflicht gem § 33 TP 19 Abs. 1 Z 1 GebG (vgl VwGH 31. 5. 1995, 94/16/0278). -
§ 4, § 9 EStG
Provisionen, die ein Assekuradeur (Versicherungsvertreter im Bereich der Seetransportversicherungen) sowohl für den Abschluss von Versicherungsverträgen als auch für deren weitere Bearbeitung bis zum Ende der Vertragslaufzeit und für eine unter Umständen erforderliche Schadensbearbeitung erhält, wozu er auf Grund seiner Fachkenntnisse befähigt und berechtigt ist, sind unter dem Gesichtspunkt der Gewinnrealisierung getrennt danach zu beurteilen, für welche Leistung des Assekuradeurs sie Entgelt darstellen.
Weicht die Laufzeit eines Versicherungsvertrages vom Wirtschaftsjahr des Assekuradeurs ab, so ist der Teil der Provisionsforderungen, der Entgelt für die Vertragsbearbeitung darstellt, nur in dem Umfang zu aktivieren, in dem die Vertragsbearbeitung am Bilanzstichtag erfolgt ist.
Für bereits gezahlte Provisionen ist bei einer vom Wirtschaftsjahr des Assekurateurs abweichenden Vertragslaufzeit insoweit ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden, als sie Entgelt für die erst nach dem Bilanzstichtag erfolgende Vertragsbearbeitung sind. Statt eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens kann auch eine Verbindlichkeit für erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen zu passivieren sein.
Hinsichtlich der Schadensbearbeitungskosten kann eine Rückstellung gebildet werden, um eine erhöhte Gewinnrealiserung zu vermeiden, weil die Schadensbearbeitung Gegenstand der schuldrechtlichen Verpflichtung ist und ungewiss ist, ob eine Schadensbearbeitung erforderlich wird. -
Kinderbetreuungsgeld - Neue Karenzbestimmungen
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VfGH prüft Dienstgeberbeitragspflicht für geringfügig Beschäftigte in der Kranken- und Pensionsversicherung
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EuGH-Entscheidungen zum Steuerrecht
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Beispiele zur Steuerberaterprüfung 1)