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Finanz Journal - Online
Ausgabe - 07-08/2001
(enthält 25 Artikel)
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Das aktuelle Thema:
Einheitliche Betriebspensionsbesteuerung in Europa -
Gravierende Einschränkung der Zusammensetzungsbefugnis des Vorsitzenden eines Berufungssenates
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Steuerleitfaden für Apotheken
Teil I -
Grenzüberschreitende Besteuerung von E-Commerce
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Darlehen versus darlehensähnliche Gestaltungen im KVG (Die Erläuterung einer Differenz)
Teil II -
Antrag auf Einkünfteverteilung gemäß § 37 Abs. 9 EStG 1988
Unwiderruflicher Antrag ist wegen Irrtums anfechtbar -
Kurzläufer-Versicherungen ohne im Wesentlichen gleich bleibende Prämienzahlungen
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Klarstellung zu den Pauschalierungsverordnungen und zur Behandlung der Bezüge von Organen von juristischen Personen des privaten Rechts
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Das Rechtsinstitut der Wiederaufnahme im Abgabenverfahren
Teil II -
Der Ansatz eines Privatanteils bei einem Computer ist unabhängig von dessen Aufstellungsort in der Wohnung
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Regelmäßige Zuwendungen des Stifters an die Stiftung stellen bei dieser keine steuerpflichtigen wiederkehrende Bezüge dar und sind umgekehrt nicht als Sonderausgaben abzugsfähig
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Eine aufrechte Ehe widerstreitet der Erfüllung des Tatbestandsmerkmals des "dauernd getrennt lebens" insbesonders dann, wenn sowohl die Berufungswerberin selbst als auch der (angeblich) getrennt lebende Ehegatte in ihren Steuererklärungen divergierende Angaben betreffend den Wohnsitz sowie den Familienstand machen
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Grundgebühr beim Telefon ist keiner Aufteilung zugänglich
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Fehlende Unterlagen (Rechenstreifen) betreffend die Summenbildung der täglichen Bareinnahmen bzw. Barausgaben sowie zu den Unterlagen der Lieferantenfirmen differierende Aufschreibungen der Wareneinkäufe berechtigen die Abgabenbehörde zur Verhängung eines Sicherheitszuschlages
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Ein im Geltungsbereich des Umsatzsteuergesetzes 1972 abgegebener Verzicht gemäß § 6 a leg. cit. entfaltet auch Wirkung für die Veranlagungsjahre 1995 ff und zeitigt ein nochmaliger auf § 6 Abs. 3 UStG 1988 beruhender Verzicht eine Verlängerung der Bindungsfrist
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Zeitpunkt der bilanzmäßigen Erfassung einer Forderung
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Die Führung eines Wanderhandels, wobei die Betreibung desselben aus Zeitgründen nur unter der Woche bzw. im Urlaub erfolgte, stellt (die Erzielung entsprechender Werbungskostenüberschüsse vorausgesetzt) keine ertragsteuerlich beachtliche Einkunftsquelle dar
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Eine dem Grunde nach fremdunübliche Darlehenseinräumung des Gesellschafters an die Kapitalgesellschaft ist eine eigenkapitalersetzende Zuwendung.
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Eine Körperschaft & atypische stille Gesellschaft kann nicht Organträger sein.
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Die von einem Vereinsobmann unterschlagenen Einnahmen führen zu Einkünften aus sonstiger selbständiger Arbeit.
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Ein Fruchtgenussrecht, das der Gesellschafter einer GmbH dieser an seinen Anteilen an der GmbH einräumt, und aus welchem die GmbH keine Früchte ziehen darf, sodass Gewinne der GmbH nicht ausgeschüttet sondern thesauriert werden, unterliegt nicht der Abnutzung.
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§ 2 öUStG, § 6 Abs 1 Z 27 öUStG/§ 2 dUStG, § 19 dUStG
Eine unternehmerische Tätigkeit kann schon beginnen, wer nach der Aufforderung eines späteren Auftraggebers ein Angebot für eine Lieferung oder eine sonstige Leistung gegen Entgelt abgibt. Deshalb kann die Erarbeitung einer Aufgabenstellung für ein Forschungsprojekt eine unternehmerische Tätigkeit sein, wenn sie durch die über den Forschungsauftrag entscheidende Behörde veranlasst wird und die Grundlage für die folgende Forschungstätigkeit gegen Entgelt ist.
Die als unternehmerische Tätigkeit zu beurteilende Erarbeitung einer Aufgabenstellung für ein Forschungsvorhaben durch sechs Erziehungswissenschaftler kann einer von ihnen gegründeten Personengesellschaft (und nicht dem koordinierenden Gesellschafter) zugerechnet werden, wenn die Wissenschaftler die Aufgabenstellung gemeinsam erarbeitet, dazu Leistungen von Schreibkräften in Anspruch genommen und das Forschungsvorhaben nach Auftragserteilung gemeinsam erfüllt haben.
Eine Personengesellschaft (dazu gehört auch eine GesnbR) gilt solange als fortbestehend, bis über alle Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis unanfechtbar entschieden worden ist.
Dient ein Finanzierungsplan dem eindeutigen Wortlaut nach nur der Entscheidung über die Auftragsvergabe, begründet dies keine Gefahr, dass der Empfänger den dort ausgewiesenen Steuerbetrag als Vorsteuer hätte abziehen können. -
USt-Pflicht von Bedienungszuschlägen
EuGH 29. März 2001, Rs C-404/99
Kommission gegen Frankreich -
Freemans - Bemessungsgrundlage bei Gutschriften für Einkaufsvergütung
EuGH Urteil vom 29. Mai 2001, Rs C-86/99
Freemans plc gegen Commissioners of Customs & Excise -
Beispiele zur Steuerberaterprüfung 1)