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Finanz Journal - Online
Ausgabe - 05/2001
(enthält 23 Artikel)
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Das aktuelle Thema:
Antragsfrist für den Antrag auf Sollbesteuerung gemäß § 17 Abs. 2 UStG -
Zuwendungen an eine Privatstiftung vor Jahresende
Ist tatsächlich der Zeitpunkt der Eintragung in das Firmenbuch bei der Privatstiftung schenkungssteuerrechtlich von Relevanz? - Kritik an dem BMF-Erlass -
Neuerungen durch die UStR 2000
Teil II -
Die steuerlichen Änderungen in der Besteuerung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
Teil II -
Modernisierung der Rechnungslegung nach UStG und HGB
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Hinterbliebenenversorgung als nachträgliche Einkünfte
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Abfindung einer Verdienstentgangsentschädigung
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Bildungsfreibetrag bei Rechnungslegung im Konzern, Personalgestellung und im Organkreis
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Bildungskostenüberwälzung und Bildungsfreibetrag
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Berücksichtigung des Sondergewinnes aus Eigenkapitalzuwachsverzinsung
in der Einkommensteuererklärung 2000 (E 1, E 7), Körperschaftsteuererklärung 2000 (K 1, K2) und Feststellungserklärung 2000 (E 6) -
Die Vorsteuerabzugsberechtigung für Kraftfahrzeuge im Umsatzsteuerrecht
(Abgrenzungsproblematik vorsteuerabzugsberechtigter Kraftfahrzeuge zu PKW und Kombinationskraftwagen unter Berücksichtigung der Rechtslagen nach den Umsatzsteuergesetzen 1972 und 1994) -
§§ 2 Abs. 2 und 14 Abs. 1 UStG 1972
Wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften sind hinsichtlich ihrer Geschäftsführerbezüge keine Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes -
§ 188 Abs. 4 zweiter Satz BAO
Das Vorliegen von Wohnungseigentum respektive die Rechtsfolge des Unterbleibens einer einheitlich und gesonderten Feststellung von Einkünften hat sich - unabhängig anderslautender Vereinbarungen - exklusiv an zivilrechtlichen Normen zu orientieren -
§§ 303 Abs. 1 und 303 a BAO
Einem inhaltlich unzutreffenden Wiederaufnahmsantrag ist nicht mit einer Abweisung desselben zu begegnen, sondern hat die Abgabenbehörde vielmehr zwingend ein Verfahren nach § 303 a BAO durchzuführen -
§ 24 Abs. 3 EStG 1988
Bei widersprüchlichen Angaben betreffend den gemeinen Wert eines Wirtschaftsgutes ist es nicht zu beanstanden, zum Zweck der Ermittlung des Aufgabegewinnes (hilfsweise) den Buchwert desselben als Kalkulationsgrundlage heranzuziehen -
§§ 4 Abs. 4, 32 Z 2, 41 Abs. 2 Z 1 EStG 1988
Verausgabte Zinsen aus Betriebskrediten sind auch nach Einstellung des Betriebs als nachträgliche Betriebsausgaben zu erfassen, wenn die betrieblichen Verbindlichkeiten keine Deckung im Veräußerungserlös finden -
§ 23 Z 2 EStG 1972
Ideelle Anteile an einer durch eine Mitunternehmerschaft betrieblich genutzten Liegenschaft, die im Miteigentum eines Mitunternehmers steht, können zum Sonderbetriebsvermögen gehören. -
§ 20 EStG 1988
Häusliches Arbeitszimmer eines Versicherungsvertreters: -
§ 16, 28 EStG 1988
Nicht schon die bloße Belastung des Kreditkontos mit Zinsen und Spesen führt zu Ausgaben, sondern erst die Aufrechnung mit Forderungen. -
§ 23, 47 EStG 1988
Reiseleiter:
Selbständige oder nichtselbständige Tätigkeit. -
§ 6 öEStG/§ 6 dEStG
Die Versagung einer Teilwertabschreibung für Verlustprodukte bei einem rentabel geführten Betrieb verstößt nicht gegen das Imparitätsprinzip oder das Niederstwertprinzip.
Dem Grundsatz der Einzelbewertung wird auch dann Rechnung getragen, wenn die einzelnen Wirtschaftsgüter mit dem Teilwert angesetzt werden. -
EuGH-Entscheidungen zum Steuerrecht
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Beispiele zur Steuerberaterprüfung 1)