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Finanz Journal - Online
Ausgabe - 02/2001
(enthält 22 Artikel)
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Das aktuelle Thema:
WIFO-Gutachten zur Überwälzung der Getränkesteuer -
Das Vertrauen in eine unrichtige Rechtsauffassung
Nebeneffekte der VfGH-Entscheidung zur Rückzahlungssperre bei der Getränkesteuer -
Die umsatzsteuerliche Behandlung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben und deren Nebenbetrieben
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Der Eigenimport von Fahrzeugen
Teil I -
Werbeabgabe
Werbeleistungen im Bereich des Sports -
Bewirtung bei Verkaufsveranstaltung: Aufwand für einfaches Essen ungekürzt abzugsfähig
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Unechte Steuerbefreiung der ärztlichen Gesundheitsleistungen/Erstellung von Gutachten
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Gemeinsame Versteuerung mehrerer Pensionen
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Die Entrichtungsarten im Abgabenverfahrensrecht
(Tilgungstatbestände des § 211 BAO und zivilrechtliche, für das Abgabenrecht Gültigkeit besitzende Entrichtunsgformen) -
Veräußerung eines als Sonderbetriebsvermögen anzusehenden Mietrechts
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Arbeitszimmer eines publizierenden und vortragenden Richters mangels Trennbarkeit nicht abzugsfähig
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Arbeitszimmer eines Lehrbeauftragten und Künstlers wegen geringfügiger Einnahmen aus künstlerischer Tätigkeit nicht notwendig
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Kein Arbeitszimmer außerhalb des Wohnungsverbandes bei Verbindungstür
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§ 4 Abs. 3, § 6 Z 9 lit. a EStG 1988
Der Übergang des Betriebes eines Einnahmen-Ausgaben-Rechners von Todes wegen bringt keinen Wechsel der Gewinnermittlungsart mit sich (keine Todfallsbilanz). -
§ 4 Abs. 1, § 6 Z 2 lit. a EStG 1988
Erhaltene Besserungsgelder sind zu passivieren, wenn sie ihrem wirtschaftlichen Gehalt nach gestundeten Verbindlichkeiten gleichzuhalten sind. -
§ 16 Abs. 1 EStG 1988
Eine bewusst risikobehaftete Kreditvergabe durch einen Geschäftsleiter einer Bank muss ohne Hinzutreten weiterer Umstände noch nicht außerhalb der beruflichen Sphäre liegen. -
§§ 10 Abs. 1 und 12 Abs. 2 KStG 1988
Durch die Beschränkung der Anerkennung der geltend gemachten Fremdkapitalzinsen auf die Veräußerungsjahre wurde die beschwerdeführende Gesellschaft im Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt. -
§ 17 Abs. 3 KStG 1988
Durch die Bestimmung des § 17 Abs. 3 KStG 1988 idF BGBl 201/1996, wonach Versicherungsunternehmen mindestens 20% des Gewinnes aus dem Lebensversicherungsgeschäft, aus dem Krankenversicherungsgeschäft, aus dem Unfallversicherungsgeschäft mit Prämienrückgewähr und aus den anderen Versicherungszweigen zu versteuern haben, von dem der für die Versicherten bestimmte Anteil noch nicht abgezogen ist, hat der Gesetzgeber nach Ansicht des Verfassungsgerichtshofes den ihm zustehenden Gestaltungsspielraum nicht überschritten. -
§ 6 öEStG / § 6 dEStG
Teilwertabschreibung - Voraussichtlich dauernde Wertminderung und Wertaufholungsgebot -
Lohnsteuerprotokoll 2000 - Teil III
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EuGH-Entscheidungen zum Steuerrecht
AMID - Abzug von Betriebsverlusten -
Beispiele aus der Steuerberater-Prüfung