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Finanz Journal - Online
Ausgabe - 10/2000
(enthält 17 Artikel)
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Das aktuelle Thema:
Mindestkörperschaftssteuer EU-konform! -
Praxisfallen bei Selbstanzeigen
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Bemessungsverjährung und Verjährung der Strafbarkeit bei hinterzogenen zu veranlagenden Einkommen- bzw. Körperschaftsteuern (im folgenden Ertragsteuern) und der zu veranlagenden Umsatzsteuer
Teil I -
Marketing für Wirtschaftstreuhänder
Teil I -
Einbringung gemäß Art. III UmgrStG und beschränkt Steuerpflichtige
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Art. III UmgrStG
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Freimachungskosten als nachträgliche Anschaffungskosten von Gebäuden
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Abfindung eines Handelsvertreters
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Die steuerliche Behandlung von außerbetrieblich veranlassten Wertveränderungen des Betriebsvermögens, Entnahmen und Einlagen
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Kapitalverkehrsteuergesetz vor dem BGBl. Nr. 629/1994: § 2 Abs. 3 lit. b (nunmehr: § 2 Z. 4)
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Privatnutzung des Firmen-Pkw durch Alleingesellschafter-Geschäftsführer.
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Privatnutzung des Firmen-Pkw durch Geschäftsführer.
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Eine unentgeltlich ausgeübte Tätigkeit stellt keine Einkunftsquelle dar, sondern nur eine Quelle von Aufwendungen. Eine steuerliche Berücksichtigung könnte nur dann erfolgen, wenn ein Zusammenhang mit einer anderweitig bestehenden Einkunftsquelle besteht.
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Aus der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes
Einkommensteuergesetz 1988 idF BGBl 1999/1/106: §§ 30 Abs. 8 Z 7 erster und dritter Satz, 30 Abs. 8 Z 8 erster und zweiter Satz, 30 Abs. 8 Z 9. -
Ausgewählte BFH-Rechtsprechung
Der Übergang von der Eigenbewirtschaftung zur Betriebsverpachtung führt nicht zur Einstellung der betrieblichen Tätigkeit, sondern der Betrieb wird, wenn auch in anderer Form, fortgeführt.
Erwirbt ein Steuerpflichtiger eine noch kurzfristig verpachtete landwirtschaftliche Nutzfläche in der erkennbaren Absicht, damit den an den eigenen Sohn verpachteten land- und forstwirtschaftlichen Betrieb zu erweitern und zu verstärken, so gehört diese Fläche vom Erwerb an zum notwendigen Betriebsvermögen des Verpachtungsbetriebs.
Es macht keinen Unterschied, ob Nutzflächen für die Verstärkung eines eigenbewirtschafteten oder eines verpachteten Betriebs erworben werden.
Unerheblich ist, auch ob der Pächter einen marktkonformen Pachtzins zahlt. -
EuGH-Entscheidungen zum Steuerrecht
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Beispiele aus der Steuerberater-Prüfung