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Finanz Journal - Online
Ausgabe - 07-08/2000
(enthält 26 Artikel)
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Erstes Getränkesteuer-Folgeurteil
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"True and Fair View" und die bilanzielle Behandlung von Investmentfondsanteilen im Lichte der Rechtsprechung des EuGH
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Änderungen beim "Reihengeschäft"
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Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - tauglicher Rechtsschutz bei Aufhebung eines Berichtigungsbescheides nach § 293 BAO durch die Oberbehörde? 1)
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Der Begriff der Leistung bei den Gebühren und Verkehrsteuern
(außer Umsatzsteuer) -
Land- und Forstwirte im Ertragsteuer- und Sozialversicherungsrecht
Hinweise zu tätigkeitsspezifischen Sonderfragen · Teil III -
Zusammenschluss durch Vermögensübertragung des 100%igen Kommanditisten
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Qualifikation von Vorsteuern nach § 12, Abs. 10 UStG im Insolvenzfall
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Beginn der Teilbetriebseigenschaft
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Teilwertabschreibung eines Firmenwertes in der Ergänzungsbilanz
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Ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Investmentfonds für das Veranlagungsjahr 1999
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Zurechnung der Veräußerung von im zivilrechtlichen Eigentum einer Liechtensteinischen Familienstiftung stehenden Gesellschaftsanteilen und Vorliegen der Voraussetzungen für Tarifbegünstigung
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Neue Steuersätze für bestimmte Umsätze ab 1. Juni 2000 -
Verlängerung der Erleichterung für die Umstellung bis Ende Juli 2000 -
Abgabe von Speisen und Getränken ab 1. Juni 2000 - Umsatzsteuerliche Beurteilung
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Das Rechtsinstitut der (remonstrativen) Berufungsvorentscheidung
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Begünstigter Übergangsgewinn eines Architekten nur bei Zusammenballung von Einkünften mehrerer Wirtschaftsjahre
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Es ist nicht glaubhaft, dass ein Geschäftsführer länger als ein Jahr auf Zahlungen seines Dienstgebers verzichtet
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Ein als Wohnzimmer ausgestatteter Raum einer Sängerin erfüllt nicht den ertragssteuerlichen Begriff des Arbeitszimmers
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Die von einem Dirigenten zum Zwecke der Anschaffung von Tonträgern verausgabten Geldbeträge stellen ertragsteuerlich weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten dar
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Ist die Vermietung von vornherein auf einen begrenzten Zeitraum geplant gewesen, kann Liebhaberei vorliegen.
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Die Rückzahlung des in eine Kapitalgesellschaft eingelegten Kapitals führt - anders als die Ausschüttung von erwirtschafteten Gewinnen - nicht zu Kapitalerträgen, sondern zu einer Minderung des Beteiligungsansatzes, auch wenn sie aus handelsrechtlichen Gründen in der äußeren Erscheinungsform einer Gewinnausschüttung erfolgt.
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Begünstigung des Übergangsgewinnes.
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Die Standortwahl des Unternehmers aus betrieblichen Gründen ist anzuerkennen.
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Reisediäten.
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Die Wesentlichkeit einer Beteiligung iSd § 17 Abs. 1 EStG ist bei einer GmbH aus den Geschäftsanteilen zu berechnen. Dies gilt auch, wenn in der GmbH-Satzung die Stimmrechte oder die Verteilung des Gewinns und des Liquidationserlöses abweichend von §§ 29, 72 GmbHG geregelt sind.
Auch im Rahmen des § 17 Abs. 1 EStG genügt eine nur formale zivilrechtliche Beteiligung an einer GmbH nicht, wenn nicht zugleich eine tatsächliche, dh wirtschaftlich wesentliche Beteiligung gegeben ist.
§ 39 AO 1977 ist keine Grundlage zur Beurteilung der objektiven Seite der steuerrechtlichen Tatbestandsverwirklichung anderer Vorschriften. -
EuGH-Entscheidungen zum Steuerrecht