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Finanz Journal - Online
Ausgabe - 03/2000
(enthält 21 Artikel)
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Das aktuelle Thema:
EuGH erklärt Getränkesteuer für gemeinschaftswidrig! -
Die Vereinsbesteuerung
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Ärzte im Steuer- und Sozialversicherungsrecht
Nachtrag -
Gebühren für Ausländerdarlehen
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Aufnahme einer neuerlichen Erwerbstätigkeit nach Betriebsveräußerung
bzw. -aufgabe -
Vorsteuerabzug von Gastwirten nach Sammelberichtigung von Barverkaufsrechnungen
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Vorauszahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern
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Die Haftung der Vertreter für Abgabenschuldigkeiten
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Die Unterstellung einer Nutzungsdauer von zehn Jahren für die aus einer Gasheizungsanlage und aus einem Klimagrät bestehende Betriebs- und Geschäftsausstattung entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung
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Kalkulierte Stehzeiten eines Pediküresalons im Ausmaß von nahezu 50% widerstreiten den allgemeinen Erfahrungen des Wirtschaftslebens
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Unterfertigte Provisionsbestätigungen bieten einen schlüssigen Anhaltspunkt für die tatsächliche Vereinnahmung der verzeichneten Beträge
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Die beantragte Wiederaufnahme des Verfahrens setzt die Darlegung eines tauglichen Wiederaufnahmsgrundes voraus
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Bewirtungsaufwendungen politischer Mandatare sind belegmäßig nachzuweisen
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Werden im Rahmen eines internationalen Fremdenführerkongresses zwei Tage für allgemeine Besichtigungen erübrigt, so stellen die Reisekosten zur Gänze keine Betriebsausgaben dar
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Franchisevergütungen sind in einen abzugssteuerfreien und einen abzugssteuerpflichtigen Teil aufzuspalten.
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Kein Ansatz eines negativen Firmenwertes bei Erwerb eines Mitunternehmeranteiles unter Buchwert.
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Ist die Gewinnermittlung nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr nicht zulässig, darf im Zuge der Richtigstellung eine in der Vergangenheit (zu Unrecht) unterlassene Besteuerung nicht nachgeholt werden.
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Ausgewählte BFH-Rechtsprechung
Ein Kfz-Händler, der sich bei der Veräußerung von Fahrzeugen an Leasinggesellschaften verpflichtet, die Fahrzeuge am Ende der Leasingzeit zu einem bestimmten, verbindlich festgelegten Preis zurückzukaufen, kann bei drohenden Verlusten aus einzelnen Geschäften Rückstellungen bilden.
Es ist nicht zu beanstanden, wenn die einzelnen
zum Verlust führenden Geschäfte rechnerisch im Rahmen einer Durchschnittsberechnung zusammengefasst werden.
Es gilt der Grundsatz der Einzelbewertung, wonach jedes einzelne schwebende Geschäft für sich daraufhin zu überprüfen, ob ihm ein Verlust droht. Verluste, die aus einzelnen Rücknahmegeschäften erzielt werden, sind daher mit den zu erwartenden Gewinnen aus anderen Rücknahmegeschäften nicht zu saldieren. -
Optionsmöglichkeit nach § 276 Abs. 7 GSVG
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EuGH-Entscheidungen zum Steuerrecht
Aktuelle Vorabentscheidungsersuchen - Auslandsdividenden und Kapitalverkehrsfreiheit -
Beispiele aus der Steuerberater-Prüfung