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Finanz Journal - Online
Ausgabe - 11/1999
(enthält 19 Artikel)
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Das aktuelle Thema
EuGH erklärt Ersatzbeurkundungstatbestand für gemeinschaftswidrig 1)! -
Pflegegeld
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Auskunftspflicht im Abgaben- und im Finanzstrafverfahren
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Ärzte im Steuer- und Sozialversicherungsrecht
Teil II -
Die neue Aufzeichnungspflichtverordnung für Warenverkäufe mit nachfolgendem Erlass
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Umsatzsteuerliche Behandlung im Bereich der Abfallverwertung und -beseitigung
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Steuerliche Behandlung von Zinsswaps
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Erstattung von Kapitalertragsteuer gemäß § 240 BAO bei "beschränkter Steuerpflicht"
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Die längerandauernde Aufbewahrung hoher Geldbeträge in der Wohnung des Berufungswerbers widerspricht der allgemeinen Lebenserfahrung und ist deren Abhandenkommen bei einem nachfolgenden (und im Übrigen unaufgeklärten) Einbruchdiebstahl nicht als Betriebsausgabe zu werten
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Der Erhalt eines Entschädigungsbetrages für den Widerruf einer Marktplatzzuweisung stellt einen unechten Schadenersatz dar und bewirkt sohin einen steuerbaren und steuerpflichtigen Umsatz
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Die Börsenumsatzsteuerpflicht für bedingte Anschaffungsgeschäfte verfassungswidrig
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Das Arbeitszimmer im Lichte der Steuerreform nach dem StruktAnpG BGBl. 201/1966 unter Berücksichtigung des Erkenntnisses des VwGH vom 27. 5. 1999, 98/15/0100 und des Erlasses des BMF vom 16. 8. 1999
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Aus der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes
Bundesabgabenordnung: §§ 263 ff -
Der Verzicht eines Gesellschafters auf seine Forderung gegen seine Kapitalgesellschaft stellt bei ihm nur mit dem Betrag eine gesellschaftlich veranlaßte Maßnahme dar, der dem Tageswert der Forderung im Zeitpunkt des Verzichtes entspricht (vgl. Heinrich, FJ 1997, 312, und Beschluß des BFH vom 9. 6. 1997, GrS 1/94, FR 1997, 723).
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Verdeckte Gewinnausschüttung, wenn die gesetzliche nicht auf die zugesagte Pension angerechnet wird.
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Die Übertragung einer Einkunftsquelle hat für sich allein keinen Einfluß auf die Beurteilung, ob die Tätigkeit einen wirtschaftlichen Gesamterfolg abzuwerfen geeignet ist.
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Ausgewählte BFH-Rechtsprechung
§§ 4,5 öEStG/§§ 4,5 dEStG
Freiwillig gezeichnete Genossenschaftsanteile (hier an einer Apothekergenossenschaft) sind nur dann notwendiges Betriebsvermögen, wenn sie für den Betrieb eine konkrete und unmittelbare Funktion besitzen. -
Ausgewählte BFH-Rechtsprechung
§§ 4, 10 öEStG/§ 4 EStG, InvZulG
Ein Wirtschaftsgut ist in dem Zeitpunkt angeschafft, in dem der Erwerber nach dem Willen der Vertragsparteien darüber wirtschaftlich verfügen kann und in dem es betriebsbereit ist. Stehen am Stichtag nur noch unwesentliche Maßnahmen zur Herstellung der vollständigen Einsatzbereitschaft aus, die im allgemeinen innerhalb kurzer Zeit unschwer nachgeholt werden können (hier: Erteilung des amtlichen Kennzeichens bei einem LKW), ist die Betriebsbereitschaft zu bejahen, sofern von dem Wirtschaftsgut bereits Umsatz- oder Beschäftigungsimpulse für den Betrieb des Investors ausgehen können. -
EuGH-Entscheidungen zum Steuerrecht
Baxter - Abzugsfähigkeit von Forschungsausgaben
EuGH Rs C-254/97
Urteil vom 8. Juli 1999