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Finanz Journal - Online
Ausgabe - 03/1999
(enthält 16 Artikel)
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Das aktuelle Thema
Großmutterzuschuß und Einlagenrückzahlung -
Tagesgelder (1) in der Lohnverrechnung
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Musiker im Steuer- und Sozialversicherungsrecht
Teil I -
Zustellrecht
Teil I -
Der Eigenimport von Fahrzeugen
Nachtrag -
Die Turnbekleidung eines Turnlehrers ist keine typische Berufsbekleidung. Die Kosten für ein Schi-Opening können nicht als Fortbildungkosten geltend gemacht werden
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Im Jahre 1992 verausgabte Planungskosten für den Umbau eines Gebäudes, wobei die Projektierung desselben bereits im Jahre 1987 "in Angriff genommen" wurde, stellen aktivierungspflichtige Herstellungskosten dar, welche auf die Restnutzungsdauer des Gebäudes absetzbar sind.
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Aufwendungen für pauschalierte Raumkosten, welche an den Ehegatten und Hauptmieter der Wohnung geleistet werden, stellen weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten dar, wenn Zweifel am Inhalt des Mietverhältnisses obwalten, weil ungeachtet der mangelnden Nachvollziehbarkeit der Mietzinskalkulation, die Angaben betreffend die Zahlungsmodalitäten differieren.
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Die Unterstellung einer Nutzungsdauer von zehn Jahren für die aus einer Gasheizungsanlage und aus einem Klimagerät bestehenden Betriebs- und Geschäftsaussattung entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung.
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Kalkulierte Stehzeiten eines Pediküresalons im Ausmaß von nahezu 50% widerstreiten den allgemeinen Erfahrungen des Wirtschaftslebens.
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Die Tätigkeit eines Sozialbegleiters ist unabhängig von deren Inhalt nicht unter die Befreiungsbestimmung des § 3 Abs. 1 Z 26 EStG 1988 subsumierbar.
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Keine Anerkennung eines Arbeitszimmers bei einem Lehrer
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Ausgewählte BFH-Rechtsprechung:
Rechtliches und wirtschaftliches Eigentum sind nicht getrennt, wenn ein anderer als der rechtliche Eigentümer am Erlös aus der Veräußerung des Wirtschaftsguts beteiligt ist oder wenn die Verfügung über das (rechtliche) Eigentum in einzelnen Beziehungen (wie etwa durch eine Testamentsvollstreckung oder eine Vorerbschaft) beschränkt ist. -
Einkünfte aus dem Verkauf von einzelnen Grundstücken, die von einem Gesellschafter zuvor in einem einzigen rechtsgeschäftlichen Vorgang an eine nahestehende Kapital- oder Personengesellschaft veräußert wurden, sind bei Vorliegen eines mit der nahestehenden Gesellschaft abgesprochenen Gesamtplanes, realisierte Wertsteigerungen ganz oder teilweise im nichtsteuerbaren Bereich der Vermögensverwaltung entstehen zu lassen, nicht der Gesellschaft, sondern dem Gesellschafter zuzurechnen.
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Vorläufige Veranlagung nach § 200 BAO
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EuGH-Entscheidungen zum Steuerrecht