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Finanz Journal - Online
Ausgabe - 02/1999
(enthält 19 Artikel)
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Das aktuelle Thema
Sind Mehrfachprüfungen im Sozialversicherungsrecht möglich? -
Die ertragsteuerlichen Änderungen des Abgabenänderungsgesetzes 1998
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Direktvermarktung durch pauschalierte Landwirte
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Die Bedeutung des Tatbestandsmerkmales "Betriebsbezogenheit" für die Ermittlung und Abgrenzung der betrieblichen Einkünfte im Ertragsteuerrecht
Teil III -
Zurückweisung eines Devolutionsantrages wegen res judicata
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Nur tatsächliche Baumaßnahmen führen zu anschaffungskostenerhöhenden Instandsetzungsaufwendungen
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Prinzip der Fremdüblichkeit ("at arm's length-Prinzip")
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Unternehmereigenschaft liegt bereits bei 2 gleichgelagerten Handlungen vor
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In Zweifelsfällen ist die wahrscheinlichste Möglichkeit als erwiesen anzunehmen
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Umfang der Beweisaufnahme bei strittiger Kaufpreishöhe
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Es ist für die Veranlagung ausreichend, wenn die Ermittlungsergebnisse dem Steuerpflichtigen zuvor durch die Strafsachenstelle bekannt gegeben wurden
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Keine Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme
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Wirksamkeit der Hinterlegung, wenn der Zusteller davon ausgehen konnte, dass sich der Empfänger regelmäßig an der Abgabestelle aufhält. Das Risiko für das Abhandenkommen des Hinterlegungsanzeige trägt der Empfänger
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Aus der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes
Unechte Mitgliedsbeiträge an Flugambulanz-Verein als Umsätze aus Versicherungsverhältnissen sind von der Umsatzsteuer befreit. -
Nichtverzinsung eines kreditierten Betrages - verdeckte Gewinnausschüttung; Treu und Glauben.
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Ist eine vermietende ausländische Kapitalgesellschaft eigenwirtschaftlich funktionslos und handelt sie treuhandähnlich für ihren ausländischen Gesellschafter, eine Stiftung, und dient die Zwischenschaltung ausschließlich steuerlichen Zwecken, so ist die Vermietungstätigkeit gemäß § 42 Satz 2 AO 1977 dem Gesellschafter zuzurechnen.
Der Mißbrauchsvorwurf kann steuerlich nicht auf die zwischen dem Gesellschafter und der ausländischen Kapitalgesellschaft vereinbarten Darlehenszinsen begrenzt werden. -
Ob die Voraussetzungen für das Vorliegen von wirtschaftlichem Eigentum bei Nutzungsberechtigungen vorliegen, ist nach dem Gesamtbild der Verhältnisse im jeweiligen Einzelfall zu beurteilen; dabei kann es auch auf die jeweils unterscheidliche Rechtslage im Streitjahr ankommen.
Erbringen Nutzungsberechtigte vorläufig nur eine Art Sicherheitsleistung und tragen sie weder die Anschaffungskosten des Grund und Bodens noch die Herstellungskosten des Gebäudes (endgültig), sind Nutzungsberechtigte nicht wirtschaftliche Eigentümer. -
Die ertragsteuerliche Berücksichtigung aus der Unterhaltspflicht erwachsender Kosten
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EuGH-Entscheidungen zum Steuerrecht