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Finanz Journal - Online
Ausgabe - 06/1998
(enthält 15 Artikel)
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Das aktuelle Thema
Umsatzsteuerliche Denksportaufgaben im Budgetbegleitgesetz 1998 -
Verlust des inländischen Besteuerungsrechtes gem. § 31 EStG 1988 bzw. Wegzugsbesteuerung - verfassungs- und EG-rechtliche Bedenken
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"Besondere Einkünfte" im Rahmen des § 28 Abs. 7 EStG 88 1)
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Keine Pauschalsätze, wenn dem Grunde nach keine Nächtigungskosten angefallen sind
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Ohne Minderung der Erwerbstätigkeit unterliegen auch die Pauschalsätze bei Behinderung dem Selbstbehalt
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Künstlereigenschaft eines Lehrbeauftragten an der Hochschule für Musik und darstellende Kunst
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Stresemann eines Orchestermitgliedes zählt nicht zu den abzugsfähigen Aufwendungen
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Instandhaltungsaufwendungen auf die Wohnung können nicht als Sonderausgabe anerkannt werden
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Entnahme nur für im Eigentum des ausscheidenen Gesellschafters befindlichen Grundstücke möglich. Bei unentgeltlicher Betriebsübergabe ist eine Schenkung anzunehmen, auf die der begünstigte Steuersatz nicht anzuwenden ist, wobei der Entnahmegewinn bei der Gewerbesteuer zum laufenden Gewinn zählt
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Qualifizierung der Tätigkeit eines Programmierers als Einkünfte aus Gewerbebetrieb und Abgrenzung zur nichtselbständigen Arbeit
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Vorbereitende Werbungskosten
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Ausgewählte BFH-Rechtsprechung
Dargestellt wird die jüngst ergangenen BFH-Rechtsprechung zur Abgrenzung Rückstellung und Passivierung Verbindlichkeiten (Rückstellung von Prozeßkosten, rückständiger Urlaube sowie hinterzogener Lohnsteuer sowie Passivierung nicht abgeführte Sozialabgaben und Passivierung von nicht mehr geltend gemachten Sparguthaben bei Kreditinstituten) -
Der Grad der wahrscheinlichen Inanspruchnahme ist bei der Passivierung der Verbindlichkeit bzw. der Bildung einer Rückstellung ein anderer.
Für nicht abgeführte Sozialabgaben hat der Arbeitgeber grundsätzlich zum jeweiligen Bilanzstichtag eine Verbindlichkeit zu passivieren. Der Arbeitgeber ist sozialversicherungsrechtlich Schuldner des Gesamtbeitrages, d. h. sowohl Schuldner des Arbeitgeber- als auch des Arbeitnehmeranteils.
Hinterzogene Lohnsteuer ist vom Arbeitgeber in dem Zeitpunkt zurückzustellen, in dem er mit seiner Haftungsinanspruchnahme ernsthaft rechnen muß. Der Arbeitgeber ist nicht Schuldner der Lohnsteuer, sondern nur Haftungsschuldner. Wegen der Unsicherheit, ob sich das Finanzamt sich an den Arbeitgeber als Haftungsschuldner oder an den Arbeitnehmer als Schuldner hält, ist eine Rückstellung wegen Ungewißheit zu bilden.
Die Haftungsinanspruchnahme ist erst mit Beginn aufdeckungsorientierter Maßnahmen wahrscheinlich.
Für Zinsen auf hinterzogene Lohnsteuern kann der Arbeitgeber grundsätzlich keine Rückstellung bilden. -
Ein Kreditinstitut darf die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht mehr geltend gemachten Sparguthaben nicht mehr passivieren.
Es besteht kein Erfahrungssatz, daß danach sämtliche Verbindlichkeiten aus 30 und mehr Jahren unbewegten Sparkonten auszubuchen sind. Andererseits besteht auch kein Erfahrungssatz, daß alle Forderungen aus Sparkonten, die weniger als 30 Jahre nicht bewegt wurden, noch geltend gemacht werden.
Schätzungen einschließlich der Wahl der zutreffenden Schätzmethode gehören zu den Tatsachenfeststellungen.
Bei der Schätzung von Bilanzwerten ist revisionsrechtlich zu überprüfen, ob die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, insbesondere auch der Grundsatz vorsichtiger Bewertung -
Die Vertretung im Abgabenrecht
Teil I