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Finanz Journal - Online
Ausgabe - 11/1997
(enthält 43 Artikel)
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Richtlinienwidrige Eintragungsgebühr - ein Nachruf
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Der Euro - Ein Überblick
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Zinsen nach Betriebsabgabe.
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Vermögensumschichtung ist keine außergewöhnliche Belastung.
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Keine Begünstigung, wenn bloß der Unternehmer und nicht auch das Unternehmen saniert wird.
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Der Gewinn aus dem Wegfall einer betrieblichen Leibrentenverpflichtung ist nicht tarifbegünstigt.
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VwGH 11. 12. 1996, 94/13/0025.
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VwGH 28. 1. 1997, 96/14/0165.
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Eine abgebaute Schottergrube ist Teil des Grund und Bodens.
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Ein gemeindliches Zweikreis-Kanalsystem stellt einen einheitlichen Betrieb gewerblicher Art dar.
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BFH 15. 3. 1994, XI R 83/92.
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BFH 14. 12. 1994, XI R 70/93.
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BFH 11. 5. 1995, V R 86/93.
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BFH 14. 12. 1995, V R 11/94.
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BFH 16. 5. 1995, XI R 70/94.
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BFH 11. 5. 1995, V R 4/92.
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Steuerermäßigte Theatervorführungen durch andere Unternehmer - Veranstaltereigenschaft von Solisten.
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BFH 27. 4. 1994.
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BFH 4. 5. 1995, V R 29/94.
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BFH 8. 9. 1994, V R 70/91.
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Das System der Gewerbe nach der GewR-Novelle 1997 (Teil II)
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BFH 12. 10. 1994, XI R 78/93.
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BFH 11. 11. 1993, XI R 51/90.
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BFH 5. 10. 1995, V R 113/92.
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BFH 30. 11. 1995, V R 57/94.
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BFH 13. 12. 1995, XI R 16/95.
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BFH 24. 8. 1995, V R 55/94.
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Reiseleistungen.
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Die Stellung und Bedeutung des Grundsatzes von Treu und Glauben im Abgabenverfahrensrecht (Teil I)
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Umsatzsteuerbetrug - eine unendliche Geschichte!
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Jeder Bescheid muß für sich bekämpft werden. Das Hervorkommen des Umstandes der privaten Nutzung einer Garage stellt einen Wiederaufnahmsgrund dar.
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Bescheide, aus denen keine Beschwer für den Berufungswerber abzuleiten ist, können nicht bekämpft werden.
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Eine Faktura, welche eine unrichtige Geschäftsadresse des leistenden Unternehmers ausweist, berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug.
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Im Zuge der Konkurseröffnung sind vormals lukrierte Vorsteuerbeträge nachzuversteuern.
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Der Tatbestand der Versteuerung der Entgelte nach § 11 Abs 14 UStG 1972 greift im Rahmen der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung nur dann Platz, wenn dem zugrundeliegenden Mietvertrag der Charakter einer Rechnung beizumessen ist.
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Anerkennung von debeterhöhend festgesetzten Kreditzinsen als Werbungskosten.
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Berichtigungsmöglichkeiten für eine zu hoch geltend gemachte Afa unter der Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben und des Legalitätsprinzips.
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Aufwendungen für die eheliche Wohnung sind selbst bei Abschluß eines förmlichen Mietvertrages mit der Hausgemeinschaft nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen.
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Schätzung nicht bekannt gegebener Provisionseinkünfte.
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Keine nachträgliche Berichtigung des begünstigten Steuersatzes nach § 67 Abs 1 möglich.
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Im Zuge der Eröffnung einer Ordination stellen die im Zusammenhang mit der Bewirtung an präsumptive Patienten angefallenen Kosten Betriebsausgaben dar.
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Bei entsprechender Gestaltungshöhe der Werke ist deren maßstabsgerechte Darstellung in Form technischer Pläne der Gesamtbeurteilung als Umsätze eines Künstlers nicht hinderlich.
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Vertraglich festgelegte Honorare für im Jahre 1988 erbrachte Tätigkeiten eines Ehegatten, wobei die tatsächliche Bezahlung derselben ratenweise ab dem Jahre 1990 erfolgte bieten mangels Fremdüblichkeit der Abrechnungsusance keine taugliche Grundlage für die Bildung einer Rückstellung.