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Finanz Journal - Online
Ausgabe - 10/1997
(enthält 32 Artikel)
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Der Tausch in der Systematik der Grunderwerbsteuer und der
Börsenumsatzsteuer -
Die Erbschaft- und Schenkungsteuer in Deutschland
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Verzicht auf wertlose Gesellschafterforderung
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Das System der Gewerbe nach der GewR-Novelle 1997 (Teil I)
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Finanzverwaltung goes Online
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Vermietungsabsicht kann IFB ausschließen.
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Doppelte Haushaltsführung.
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Vorbereitende Werbungskosten.
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VwGH 22. 10. 1996, 95/14/0128.
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Autoradio, Computer.
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Berufsausbildung - Berufsfortbildung.
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(derzeit kein Titel vorhanden)
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(derzeit kein Titel vorhanden)
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(derzeit kein Titel vorhanden)
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Die Regelung der Verjährung in der Bundesabgabenordnung und deren
Diparität zu den Aufbewahrungspflichten -
Rene Kieffer und Romain Thill - Tribunal de police Luxemburg. ARO Lease BV - Inspecteur van de Belastingdienst Grote Ondernemingen, Amsterdam. Leur-Bloem - Inspecteur der Belastingdienst - Ondernemingen Amsterdam 2. Careda SA ua - Administracion General del Estado.
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Veruntreute Gelder sind keine Durchlaufposten, Bindung an das Strafurteil.
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Zivilingenieure für Hochbau sind auch als Generalunternehmer freiberuflich und tätig und somit Ist-Besteuerer.
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Mietvertrag mit Bruttoangabe des vereinbarten Hauptmietzinses gilt nicht als Rechnung.
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Liebhaberei und Anlaufverluste bei Privatgeschäftsvermittlern.
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Zulässigkeit einer Wiederholungsprüfung.
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Beweisindizien für die Zurechnung eines schwarzen Provisionskontos in der Schweiz und Schätzung des diesbezüglichen Einkünfteanteils.
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Ausmaß der Verlustvorträge der Rechtsnachfolger bei Umgründung einer GmbH in eine KG.
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Sterbegelder aus Wohlfahrtseinrichtungen der freiberuflichen Kammern sind im Veranlagungswege steuerlich zu erfassen.
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Steueramnestie für eine nach Steuerkurswerten (§ 74 Bewertungsgesetz) bewertete, neu gegründete AG.
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Werbungskosten eines Bezirksrates, Bett im Arbeitszimmer abzugsschädlich; Maßgeblichkeit der amtsärztlichen Bescheinigung bei Körperbehinderung.
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Schätzung zumindest nach der Mindestpension eines behauptetermaßen am Existenzminimum lebenden Steuerpflichtigen.
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Die Behörde muß einen Bescheid nach § 92 Abs 1 lit c BAO erlassen, wenn sie über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses abzusprechen hat.
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Es ist grundsätzlich unüblich, daß ein Notar seinem Substituten eine Dienstwohnung zur Verfügung stellt. Eine fünfjährige private Nutzung einer Dienstwohnung ist nicht vorübergehend und läßt daher diese den Charakter des notwendigen Betriebsvermögens verlieren.
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Verhältnis zwischen Offenlegungspflicht und Amtswegigkeit des Verfahrens.
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Rückstellungen für Umsatzbeteiligungen, mit deren Geltendmachung nicht mehr ernsthaft gerechnet werden muß.
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Eine außergewöhnliche Belastung kann nicht einkommensmindernd anerkannt werden, wenn sie vom Steuerpflichtigen nicht selbst getragen wird.