Bitte beachten Sie, dass das Lesen der Artikel sowie der Download von Finanz Journal Newsletter nur mit einem Finanz Journal Online-ABO Benutzerkonto möglich ist!
Bitte melden Sie sich mit Ihren Kontodaten an oder bestellen Sie jetzt ein ABO.
Finanz Journal - Online
Ausgabe - 13/1995
(enthält 204 Artikel)
-
Veräußerung von Liegenschaften durch eine gemeinnützige Bauvereinigung.
-
Abzugsfähigkeit der Ausgabekosten von Partizipationskapital.
-
Übertragung des Transferrechtes ist positive Leistung im Inland.
-
Überlassung von Ordinationsräumen an den Gemeindearzt.
-
Steuerpflicht einer Landessubvention.
-
Umsatzsteuerschuld kraft Gutschriftsempfang.
-
Videorecorder und Camcorder eines Zauberkünstlers.
-
Entstehen der Umsatzsteuerschuld bei Estricharbeiten.
-
Keine Vorsteuer für Werbung für Aktienkauf.
-
Kein Vorsteuerabzug bei unrichtiger Lieferantenangabe.
-
Wiederaufnahme des Verfahrens infolge festgestellter betrieblicher Zinseinnahmen bei einem pauschalierten Landwirt.
-
Änderung der Bemessungsgrundlage von 40.000 S nicht geringfügig.
-
Wiedereinsetzungsantrag muß konkrete Angaben enthalten.
-
Zweitwohnsitz eines Rechtsanwaltes ist keine Einkunftsquelle.
-
Vermietung eines Einfamilienhauses an den Schwiegersohn.
-
Bewirtung von Führerscheinprüfern.
-
Zweistündige private Unterhaltung beendigt betrieblichen Charakter einer Dienstfahrt.
-
Betriebliche Veranlassung einer Sponsortätigkeit.
-
Rückstellung für Produkthaftung bei Auslandsumsätzen.
-
Rückstellung für Produkthaftung nur bei konkreter Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts.
-
Zinsen für ehemalige Betriebsschulden keine Werbungskosten.
-
Auslegung des Begriffes "nach dem 31. Dezember 1979 in Betrieb genommene Wasserkraftanlage".
-
Keine kumulierte Tarifbegünstigung bei Elektrizitätswerken.
-
Mietzinsvorauszahlung zwischen Ehegatten nicht fremdüblich, wenn Mietobjekt nicht genutzt wird.
-
Kein Vorsteuerabzug für Scheinrechnungen.
-
Wert einer unverzinslichen langfristigen Kapitalforderung zwischen Angehörigen.
-
Ein an eine existente Person gerichteter Bescheid ist kein "Nichtbescheid".
-
Höhe des Sicherheitszuschlages bei Fehlbuchungen.
-
Ungewißheiten bei der Bewertung zweifelhafter Forderungen berechtigen nicht zu einer vorläufigen Abgabenfestsetzung.
-
Eintritt der Verjährung auch nach aufhebendem Erkenntnis (erstmals) wahrzunehmen.
-
Fehler des Finanzamtes nicht nach § 293b BAO sanierbar.
-
Unterbrechungshandlung im Feststellungsverfahren bewirkt auch Unterbrechung der Verjährung im Einkommensteuerverfahren.
-
Bei nicht bloß gelegentlicher entgeltlicher Überlassung eines Kfz liegen Einkünfte aus Gewerbebetrieb vor.
-
Schätzung von Kfz-Aufwendungen an Hand des Kilometergeldes nur, wenn diese von den tatsächlichen Kosten nicht unvertretbar abweicht.
-
Rechtskosten und Beratungskosten als vorweggenommene Werbungskosten.
-
Keine Pauschalrückstellung für Produkthaftung.
-
Keine Teilwertabschreibung des Firmenwertes eines Rauchfangkehrers.
-
Wartezimmerlektüre nicht abzugsfähig.
-
Nachträgliche Einkünfte aus einer abgewerteten Forderung.
-
Versteuerung von Bestechungsgeldern.
-
Hälftesteuersatz für Mietrechtsablöse im Zuge des U-Bahn-Baus.
-
Schmutzzulagen, Erschwerniszulagen und Gefahrenzulagen bei einem Hausarbeiter.
-
Keine Unternehmereigenschaft eines Gesellschafter-Geschäftsführers.
-
Keine Rechnungsberichtigung für in betrügerischer Absicht erstellte Scheinrechnungen.
-
Keine rückwirkende Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten.
-
Umsatzsteuerforderung beim Ist-Versteuerer kein Vermögen.
-
Keine AfA für Wohnung im Haus des Ehegatten.
-
Antrag auf Verlängerung der Berufungsfrist bedarf grundsätzlich der Schriftlichkeit.
-
Vorhaltswirkung von Berufungsvorentscheidungen.
-
Gewerbesteuerrückstellung und Gewerbesteuerverrechnung im Organkreis.
-
Hinzurechnung von Honorarzahlungen.
-
Organschaft im Bereich des KStG nicht möglich, wenn sich am Organträger ein unecht stiller Gesellschafter beteiligt.
-
Nachweis des Datums der Postaufgabe.
-
Vermeintliche Befangenheit eines Senatsbeisitzers.
-
Berufung gegen eine verfahrensleitende Verfügung ist auch im Falle einer irrtümlich erteilten positiven Rechtsmittelbelehrung als unzulässig zurückzuweisen.
-
Angebliche Vereinbarung keine Schätzungsgrundlage.
-
Folgen des nicht erwiesenen Zuflusses bzw Abflusses von Einnahmen.
-
Schätzung des Jahresumsatzes kann in Form einer Hochrechnung der für das erste Kalenderhalbjahr ausgewiesenen Entgelte erfolgen.
-
Ein nicht den Formvorschriften des § 250 Abs 1 BAO entsprechendes Rechtsmittel ist im Falle der verspäteten Einbringung ohne Erlassung eines Mängelbehebungsauftrages zurückzuweisen.
-
Mit dem Wiederaufnahmebescheid ist Sachbescheid zu verbinden.
-
Ein die Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen verfügender Bescheid hat in seiner Begründung die neu hervorgekommenen Tatsachen anzuführen.
-
Wiederaufnahme zur Gewährleistung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung.
-
Entgeltsanspruch bei Mitwirkung im Erwerb des anderen Ehegatten.
-
Bezeichnung des Provisionskontos allein für Einkünftezurechnung eines Bausparvertreters unmaßgeblich.
-
Gelegentliche Vermittlung von Interessenten für Bausparverträge durch die Ehegattin.
-
Mitunternehmerschaft bei einer Frühstückspension.
-
Der Bezug einer Unfallrente ist seit 1991 vollständig von der Einkommensteuer befreit und führt daher nicht mehr zum Abzug des Pensionistenfreibetrages.
-
Eigentumswohnung eines Gesellschafters kann auch im Falle einer nicht direkten Nutzungsüberlassung an die Gesellschaft Sonderbetriebsvermögen darstellen.
-
Ausstellungsteich als notwendiges Betriebsvermögen.
-
Stille Gesellschaft - partiarisches Darlehen - Darlehen
Eine Beleuchtung aus kapitalverkehrsteuerlicher Sicht (Teil II) -
Ertragsfähige Betätigungen und Liebhaberei im Einkommensteuerrecht
(Teil III) -
Die Anpassung der österreichischen Gebühren und Verkehrsteuern an
die EU-Normen (Teil I) -
Die Anpassung der österreichischen Gebühren und Verkehrsteuern an
die EU-Normen (Teil II) -
Die Anpassung der österreichischen Gebühren und Verkehrssteuern an
die EU-Normen (Teil III) -
Finanzstrafverfahren - ein Wegweiser für die Praxis (Teil IV)
-
Kleinwohnungsbau.
-
Arbeiterwohnstätte.
-
Arbeiterwohnstätte.
-
Arbeiterwohnstätte.
-
Arbeiterwohnstätte.
-
Arbeiterwohnstätte.
-
Arbeiterwohnstätte.
-
Arbeiterwohnstätte.
-
Arbeiterwohnstätte.
-
Eigentumswohnungen.
-
Eigentumswohnungen.
-
Öffentliches Altersheim.
-
Öffentliches Altersheim.
-
Öffentliches Altersheim.
-
Gegenleistung.
-
Steuerschuldner; Ermessensübung bei Heranziehung des Verkäufers als Gesamtschuldner.
-
Erstattung bzw Nichtfestsetzung der Steuer.
-
(derzeit kein Titel vorhanden)
-
(derzeit kein Titel vorhanden)
-
Rücklagendotierung bei satzungsgemäß erhöhter Rücklagensumme.
-
Gesellschaftsteuer bei stiller Beteiligung an einer GmbH.
-
Gesellschaftsteuer bei stiller Beteiligung an einer GmbH.
-
Begünstigter Steuersatz.
-
Gegenstand der Steuer.
-
Aufschiebend bedingte Abtretung.
-
Aufschiebend bedingte Abtretung.
-
Auslandsgeschäfte.
-
Gegenstand des Straßenverkehrsbeitrages.
-
Gegenstand des Straßenverkehrsbeitrages.
-
Die Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer
-
Gestaltungsmöglichkeiten bei Übernahme der Schenkungssteuer durch
den Geschenkgeber (§ 10 ErbStG) -
Die Aussetzung der Besteuerung gemäß § 30 ErbStG (Teil I)
(Überlegungen zur Anwendbarkeit bei der gemischten Schenkung) -
Die Aussetzung der Besteuerung gemäß § 30 ErbStG (Teil II)
(Überlegungen zur Anwendbarkeit bei der gemischten Schenkung) -
Bilder der Gebrauchskunst, Gästehaus, Regreßverpflichtung, Rückstellung.
-
Leasingvorauszahlung hat wirtschaftlich die Funktion von Mietkosten.
-
Haftung bei Erzielung von Provisionseinnahmen
-
Einkünfte aus der Verwertung von volkswirtschaftlich wertvollen Erfindungen
-
Patientenstock
-
Art und Umfang der erbrachten Werkleistungen einer Ehegattin
-
Leasing
-
Betriebliche Nutzung als gewillkürtes Betriebsvermögen
-
Ein Raum, in dem privat genutzte Gegenstände in einem nicht vernachlässigbaren Ausmaß aufbewahrt werden, wird nicht ausschließlich oder nahezu ausschließlich beruflich genutzt.
-
UMSATZSTEURRECHT
Kriterien für die Zuordnung von Gegenständen zum Unternehmen oder zur Privatsphäre (hier: PKW). -
Werke der Literatur von allgemeinem Interesse sind nicht absetzbar
-
UMSATZSTEURRECHT
Kriterien für die Zuordnung von Gegenständen zum Unternehmen oder zur Privatsphäre (hier PKW). -
UMSATZSTEURRECHT.
Leistungsbeziehungen zwischen Gesellschaft und Gesellschafter.
Abgrenzung nicht umsatzsteuerbarer Gesellschafterbeitrag (Gewinnverteilungsabrede oder Kostenbeteiligung) oder umsatzsteuerpflichtige Gesellschafterleistung.
Entgeltliche Vermietung einzelner Gegenstände gegen eine jährliche Pauschalvergütung bewirkt Leistungsaustausch. -
UMSATZSTEURRECHT.
Leistungsbeziehungen zwischen Gesellschaft und Gesellschafter.
Abgrenzung nicht umsatzsteuerbarer Gesellschafterbeitrag (Kostenbeteiligung oder Gewinnverteilungsabrede) oder umsatzsteuerpflichtige Gesellschafterleistung. -
UMSATZSTEURRECHT.
Leistungsbeziehungen zwischen Gesellschaft und Gesellschafter.
Abgrenzung nicht umsatzsteuerbarer Gesellschafterbeitrag (Gewinnverteilungsabrede oder Kostenbeteiligung) oder umsatzsteuerpflichtige Gesellschafterleistung.
Unternehmereigenschaft bei Vermietung eines Gegenstandes an die Gesellschaft (Anschluß an BFHE 166, 195, BStBl II 1992, 269).
Leistungsaustausch zwischen Gesellschafter und Gesellschaft, auch wenn Vereinbarungen über Leistung und Gegenleistung nicht vertragsgemäß vollzogen werden oder nicht fremdüblich sind (Anschluß an BFHE 158, 144, BStBl II 1989, 913).
Der Aspekt der Fremdüblichkeit ist anders als im Ertragsteuerrecht im Umsatzsteuerrecht ohne Bedeutung. -
UMSATZSTEURRECHT.
Keine Begründung der Unternehmereigenschaft durch Erbringen von Gesellschafterbeiträgen, Bewirken eines einmaligen Umsatzes sowie bei bloß (berufs-)rechtlicher Möglichkeit, aber fehlender tatsächlichen Ausführung von Leistungen.
Abgrenzung Gesellschafter-Aufwandsersatzanspruchsregelung oder eigenständige entgeltliche Gesellschafter(Vermietungs-)Leistungen. -
UMSATZSTEURRECHT.
Leistungsbeziehungen zwischen Ehegatten-Gesellschaft und Gesellschafter.
Vermietung von Büroräumen unter Ehegatten als zum Vorsteuerabzug berechtigender entgeltlicher Leistungsaustausch. -
UMSATZSTEURRECHT.
Bruchteilsgemeinschaften als je gesonderte Unternehmen.
Leistungsbeziehungen zwischen Ehegatten-Gesellschaft und Gesellschafter. -
UMSATZSTEURRECHT.
Bruchteilsgemeinschaften als je gesondertes Unternehmen. -
UMSATZSTEURRECHT.
Keine Beendigung der bisher ausgeübten unternehmerischen Tätigkeit infolge Studiums.
Kein Vorsteuerabzug aus Studiumkosten bei bisher nicht unternehmerisch tätigen Studenten.
Zuordnung des Leistungsbezugs zum Unternehmen. -
UMSATZSTEURRECHT.
Erlöschen von Unternehmen und Unternehmereigenschaft. -
UMSATZSTEURRECHT.
Organschaft - mögliche wirtschaftliche Eingliederung bei einer Betriebsaufspaltung, wenn der Organträger als Besitzunternehmer der Organ-Betriebsgesellschaft ein Grundstück mit besonderer Bedeutung für den Organträger vermietet. -
UMSATZSTEURRECHT.
Beförderungs- bzw Versendungslieferung - Die gesetzliche Fiktion des § 3 Abs 7 enthält eine eigenständige Regelung nicht nur des Lieferungsortes, sondern auch der Tatbestandsmerkmale Lieferung und Lieferungszeitpunkt.
Die in § 3 UStG erfaßten Tatbestände beruhen erkennbar nicht auf einem durchgängigen Regelungskonzept. -
UMSATZSTEURRECHT.
Die Zuleitung von sog Pumpstrom an ein Pumpspeicherkraftwerk ist, da vertraglich keine Verschaffung der Verfügungsmacht am Pumpstrom, sondern dessen bloße Speicherung vereinbart ist, umsatzsteuerrechtlich keine Lieferung.
Der Betreiber des Pumpspeicherkraftwerkes erbringt in Gestalt der "Verwahrung" von Strom eine sonstige Leistung. -
Zwischenschaltung einer GmbH
Einige Hinweise auf die Rechtsprechung -
Auslegung des Begriffes "Einzugsbereich des Wohnortes".
-
Baukostenzuschüsse an den Vermieter sind grundsätzlich Mieteinnahmen.
-
Aus der Veräußerung der Aktien erzielter Gewinn
-
Managementkurs im Ausland
-
UMSATZSTEUERRECHT.
Kein Vorsteuerabzug iZm unecht steuerbefreiten Umsätzen.
Genereller Umfang der steuerfreien Leistung bzw schädlichen "Verwendung".
Teilleistungen bei Mietverträgen.
Entstehungszeitpunkt Vorsteuerabzugsanspruch. -
UMSATZSTEUERRECHT.
Vorsteuerausschluß infolge Zusammenhanges mit (unentgeltlichen) unecht steuerbefreiten Bankumsätzen.
Wirtschaftliche Zurechnung zu den Verwendungsumsätzen, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen. -
UMSATZSTEUERRECHT.
Vorsteuerausschluß infolge Zusammenhanges mit (unentgeltlichen) unecht steuerbefreiten Bankumsätzen.
Wirtschaftliche Zurechnung zu den Verwendungsumsätzen, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen. -
UMSATZSTEUERRECHT.
Steuerfreie "bankmäßige" Verwaltung von Krediten. -
UMSATZSTEUERRECHT.
Veräußerung Praxis mit Labor. -
UMSATZSTEUERRECHT.
Grundstücksversteigerung. -
UMSATZSTEUERRECHT.
Abgrenzung unecht steuerfreie Grundstücksvermietung bzw steuerpflichtige Vermietung von Betriebsvorrichtungen und anteiliger Vorsteuerabzug. -
UMSATZSTEUERRECHT.
Abgrenzung unecht steuerbefreite/steuerpflichtige Vermietung von Sportanlagen. -
UMSATZSTEUERRECHT.
Gemeinnützigkeit eines Motorsportclubs. -
UMSATZSTEUERRECHT.
Schausteller. -
UMSATZSTEUERRECHT.
Ausweis des Steuersatzes - Berichtigung.
§ 14 Abs 2 (und nicht Abs 3) UStG erfaßt auch die Fälle, in denen ein Unternehmer in einer Rechnung Umsatzsteuer für steuerfreie Umsätze gesondert ausgewiesen hat (BFHE 169, 559, BStBl II 1993, 251).
§ 14 Abs 2 Satz 2 UStG 1980 verlangt nur eine Berichtigung des Steuerbetrags, nicht aber die Erteilung einer zivilrechtlich richtigen Rechnung. -
UMSATZSTEUERRECHT.
Die in einer Urkunde als Aussteller bezeichnete Person muß in irgendeiner Weise an der Erstellung der Urkunde mitwirken. -
UMSATZSTEUERRECHT.
Billigkeitsüberlegungen beim Nachlaß von Steuerschulden kraft Rechnungslegung. -
(derzeit kein Titel vorhanden)
-
(derzeit kein Titel vorhanden)
-
(derzeit kein Titel vorhanden)
-
UMSATZSTEUERRECHT.
-
UMSATZSTEUERRECHT.
-
UMSATZSTEUERRECHT.
Gutschrift als Rechnung. -
UMSATZSTEUERRECHT.
Widerspruch gegen den Steuerausweis einer Gutschrift. -
UMSATZSTEUERRECHT.
-
UMSATZSTEUERRECHT.
-
UMSATZSTEUERRECHT.
-
UMSATZSTEUERRECHT.
Uneinbringlichkeit bei Wechsel und Scheck. -
Finanzstrafverfahren - ein Wegweiser für die Praxis (Teil V)
-
Die Anrechnung der Erbschafts- bzw Schenkungssteuer auf die
Einkommensteuer -
Die Betriebsanlage im Gewerberecht nach der GewO 1994 *) (Teil III)
-
Verdeckte Gewinnausschüttung; Zurechnung beim Gesellschafter.
-
(derzeit kein Titel vorhanden)
-
(derzeit kein Titel vorhanden)
-
(derzeit kein Titel vorhanden)
-
BILANZSTEUERRECHT. Aktivierung.
-
BILANZSTEUERRECHT. Aktivierung von Ansprüchen auf Gewinne (Dividenden) aus Mehrheitsbeteiligungen an einer Kapitalgesellschaft.
-
BILANZSTEUERRECHT. Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung; (Un-)Selbständige Gebäudeteile.
-
BILANZSTEUERRECHT. Absetzung für Abnutzung, Herstellungskosten.
-
BILANZSTEUERRECHT. Herstellungskosten.
-
BILANZSTEUERRECHT. Teilwert.
-
UStG 1994: Aktuelle Fragen und Erfahrungen aus der Sicht der
Finanzverwaltung -
Steuersatz beim Eigenverbrauch durch Geschäftsfreundebewirtung
-
Securitization - ein innovatives Finanzierungsinstrument
-
(derzeit kein Titel vorhanden)
-
(derzeit kein Titel vorhanden)
-
Repräsentativer Pkw.
-
(derzeit kein Titel vorhanden)
-
Feststellungsbescheid; Unterbrechung der Verjährung.
-
BILANZSTEUERRECHT. Teilwert(-abschreibung).
-
Rechnungsabgrenzungsposten (Teil I)
Einige Hinweise zum Bilanzsteuerrecht -
Der englische Trust und seine Besteuerung *) (Teil I)
Ein Überblick -
(derzeit kein Titel vorhanden)
-
(derzeit kein Titel vorhanden)
-
(derzeit kein Titel vorhanden)
-
(derzeit kein Titel vorhanden)
-
BILANZSTEUERRECHT. Rechnungsabgrenzung.
-
BILANZSTEUERRECHT. Rechnungsabgrenzung.
-
Rechnungsabgrenzungsposten (Teil II)
Einige Hinweise zum Bilanzsteuerrecht -
Der englische Trust und seine Besteuerung *) (Teil II)
- Ein Überblick - -
(derzeit kein Titel vorhanden)
-
(derzeit kein Titel vorhanden)
-
(derzeit kein Titel vorhanden)
-
(derzeit kein Titel vorhanden)
-
AUSLEGUNG, VERFAHRENSRECHT.
-
AUSLEGUNG, VERFAHRENSRECHT.
-
AUSLEGUNG, VERFAHRENSRECHT.
-
AUSLEGUNG, VERFAHRENSRECHT.
-
663. Bundesgesetz über die Besteuerung der Umsätze
(Umsatzsteuergesetz 1994 - UStG 1994) (Teil V)
Die neuen und geänderten Bestimmungen des Gesetzes aus der Sicht des
Finanzamtes mit praktischen Beispielen -
Schachtelbefreiung und Abkommensmißbrauch - Eine Untersuchung am
Beispielsfall Malta (Teil I) -
Wechsel der Gewinnermittlungsart bei Umwandlung nach Art II UmgrStG