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Finanz Journal - Online
Ausgabe - 01/1995
(enthält 23 Artikel)
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Stille Gesellschaft - partiarisches Darlehen - Darlehen
Eine Beleuchtung aus kapitalverkehrsteuerrechtlicher Sicht (Teil I) -
Der Widerruf der Privatstiftung - aus zivil- und steuerrechtlicher Sicht - (Teil I)
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Abfluß bei Fremdfinanzierung
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Prozeßkosten eines Politikers infolge Nichtbefolgung des Einberufungsbefehls sowie infolge Besitzstörung
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Arbeitsessen muß nicht der Werbung dienen
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Aufwendungen für Visitkarten
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Besuch einer Weinkost durch einen Gemeinderat
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Bewirtung bei Fraktionssitzungen
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Einladungen eines Theaterregisseurs.
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Kosten der Miete einer Kleinwohnung als Betriebsausgabe
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Qualifikation der Einkünfte einer Psychotherapeutin
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Qualifikation der Einkünfte der Geschäftsführerin einer Posthilfsstelle
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Veranlagung bei ohne Willen des Arbeitgebers ausbezahlten Bezugsteilen
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Erhaltungsmaßnahmen bei vermieteten Gebäuden
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Zwangsläufigkeit eines auswärtigen Studiums
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Krankengelder und Hälftesteuersatz
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Keine Rückstellung für eine Ausgleichsverpflichtung gemäß § 89b dHGB
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Kein Verlustvortrag, wenn Verlust weitgehend durch griffweise und pauschale Schätzung ermittelt wird.
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UMSATZSTEUERRECHT.
Abgrenzung arbeitsvertraglich vereinbarte entgeltliche Überlassung der Arbeitskraft im Unternehmensbereich (Verwendungseigenverbrauch) oder zusätzliche Leistungen - ohne besondere Entgeltsberechnung - an den Arbeitgeber außerhalb des unternehmerischen Bereiches (kein Verwendungseigenverbrauch).
Arbeitnehmerüberlassung im Organkreis. -
UMSATZSTEUERRECHT.
Unternehmereigenschaft eines Berufskartenspielers. -
UMSATZSTEUERRECHT.
Unternehmereigenschaft und Nachhaltigkeit bei Verkauf unentgeltlich zugewendeter Hausratsgegenstände. -
UMSATZSTEUERRECHT.
Vorbereitungshandlungen - Unternehmereigenschaft und Vorsteuerabzugsberechtigung.
Keine Unternehmereigenschaft von Beginn an bei erfolgloser Vorbereitung entgeltlicher Umsätze. -
UMSATZSTEUERRECHT.
Umsatzsteuer - Systematik, Teleologie und historische Entwicklung; Abgrenzung zum Ertragsteuerrecht.
Vorbereitungshandlungen und Unternehmereigenschaft - Vorsteuerabzug nur, wenn nachhaltig Leistungen gegen Entgelt im neuen Tätigkeitsfeld eines Betriebes gewerblicher Art erbracht werden.