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Finanz Journal - Online
Ausgabe - 13/1994
(enthält 229 Artikel)
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Betriebserwerb bei Übernahme einer Boutique.
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Bei Betriebsübergang auf den Legatar ist eine für diesen als Arbeitnehmer gebildete Abfertigungsrückstellung gewinnerhöhend aufzulösen.
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Sachbezug infolge Personenkraftwagennutzung.
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Echte stille Beteiligung und Aufgeld.
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AfA-Satz bei Vermietung und Verpachtung.
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Vermietung eines Fabriksgebäudes.
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Aufwendungen im Hinblick auf die Veräußerung der Einkunftsquelle stellen im Rahmen der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung keine Werbungskosten dar.
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Verpachtung eines landwirtschaftlichen Betriebes an Familienangehörige zu einem unangemessenen Pachtzins.
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Überlassung der Landwirtschaft an die Tochter.
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Verlustabzug und Gesamtrechtsnachfolge.
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Befugter Unternehmer bei Wohnraumsanierung.
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Rauchfangsanierung als Sonderausgaben.
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Standortverlegung und Aufstockung der Mitarbeiter ist nicht mit Neueröffnung eines Betriebs gleichzusetzen.
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Zufluß einer Entschädigungszahlung.
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Repräsentationsaufwendungen eines Bankangestellten.
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Familienheimfahrten zwischen Leipzig und Amstetten.
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Umfang betrieblicher Telefonkosten.
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"Strahlenurlaub", Videorecorder, Socken und Leibchen eines Röntgenarztes.
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Liebhaberei bei Forderungsverzicht.
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Kosten für die Ehewohnung nicht abzugsfähig.
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Nutzung von Wohnungen durch Miteigentümer.
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Der Vorsitzende eines künstlerischen Beirates erzielt nicht Einkünfte aus künstlerischer Tätigkeit.
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Umfang der Verrechnungspflicht bei einem teilweise geförderten Neubau.
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Einlagen auf ein negatives Kapitalkonto.
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Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, auch wenn der Vorteil ohne Willensübereinstimmung mit dem Dienstgeber erlangt wird.
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Zwangsläufigkeit einer Zweitausbildung im Ausland.
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Katastrophenschaden am Zweitwohnsitz.
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Die tägliche Hinfahrt und Rückfahrt von Amstetten nach Linz muß nicht zumutbar sein.
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Sturmschaden als außergewöhnliche Belastung.
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Kein Sanierungsgewinn bei mangelnder Sanierungsbedürftigkeit.
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Werden sonstige Bezüge nicht bezahlt, kann nicht aus den laufenden Bezügen ein Teil als begünstigt zu versteuern herausgerechnet werden.
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Verfassungsmäßigkeit des § 67 EStG.
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Veräußerung begünstigter Wirtschaftsgüter im Konkurs.
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Verdeckte Gewinnausschüttung und Anteilsausgabe.
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Verlustabzug für Sonderausgaben?
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Offene Ausschüttung und Fusion.
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Vorsteuerabzug im Konkurs.
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Unternehmerischer und nichtunternehmerischer Bereich eines Vereines.
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Massagen sind keine Nebenleistungen bei der Verabreichung von Heilbädern.
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Internem Eingangsstempel kommt nicht höhere Beweiskraft als dem Zustellnachweis zu.
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Nutzungsdauer von Weingärten.
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Ermittlung des Wertes eines Weingartens.
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Betriebsveräußerung auch bei nachträglicher Wiederaufnahme der freiberuflichen Tätigkeit.
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Abgrenzung Kaufpreisraten - Kaufpreisrenten.
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Übliche Entfernung des Wohnortes vom Betriebsort.
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Abzugsfähigkeit von Auslandsverlusten.
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Marillensammelstelle kann landwirtschaftlicher Nebenerwerb sein.
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Australienreise einer Parlamentsdelegation.
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Zahlungen an wahlwerbende Gruppe als Einkommensverwendung oder als Werbungskosten.
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Maibaumaufstellen keine politische Veranstaltung.
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Bekleidungsmehraufwand eines Richters.
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Missionsreise eines Priesters führt nicht zu Werbungskosten.
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Erwiesenes Scheingeschäft führt nicht zu einem Spekulationsgewinn.
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Leibrentenverbindlichkeit für den Erwerb eines Mitunternehmeranteiles.
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Auch Tätigkeit, die nur ein Jahr lang ausgeübt werden soll, ist nachhaltig.
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Umsatzsteuerpflicht für im Ausland erzielte Rennpreise.
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Für echte Kaution keine Umsatzsteuer.
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Entstehen der Umsatzsteuerschuld bei der Errichtung von Bauwerken.
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Bei einem Schüler ab der 5. Schulstufe läßt sich nicht sagen, daß die Einnahme des Mittagessens knapp nach 14.00 Uhr außerhalb der "üblichen Essenszeit" gelegen ist.
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Berufsausbildung durch Besuch einer Handelsschule für Leistungssportler.
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Freiwillige Zuwendungen an die Lebensgefährtin sind keine außergewöhnliche Belastung.
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Allgemeine Unterhaltszahlungen sind keine Krankheitskosten.
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Im Geltungsbereich des EStG 1988 kann das Schulgeld nicht zusätzlich zum Pauschbetrag nach § 34 Abs 8 EStG 1988 als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden.
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Einzugsbereich des Wohnortes bei einem Schüler einer Privatschule.
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Berufsausbildung durch Besuch des Bundesoberstufenrealgymnasiums an der Theresianischen Militärakademie.
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Abholen des Schülers durch die Eltern muß mit dem Einzugsbereich des Wohnortes nicht zusammenhängen.
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Vereinszeitung als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb.
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Aufforderung zur Abgabe von Steuererklärungen ist nachzukommen.
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Ablehnung einer Zeugenvernehmung.
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Vorsätzliche Verletzung der Wahrheitspflicht, wenn der gemeine Wert eines Gebäudes bewußt in Höhe des Buchwertes geschätzt wird.
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Die Verjährung der Vermögensteuer und des Erbschaftssteueräquivalentes der an einer KG als Komplementär beteiligten GmbH wird durch eine Amtshandlung im Verfahren zur Feststellung des Einheitswertes der KG unterbrochen.
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Einrede der Verjährung kann sowohl Berufung gegen den Sachbescheid als auch Berufung gegen den Wiederaufnahmebescheid begründen.
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Aufhebung eines Zurückweisungsbescheides, wenn der Zurückweisungsgrund nachträglich weggefallen ist.
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Dem Abgabepflichtigen erst später bekanntgewordene Berufungsentscheidungen, die in anderen Fällen ergangen sind, vermögen eine Wiederaufnahme des Verfahrens nicht zu begründen.
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Wiederaufnahmegrund muß im Wiederaufnahmebescheid angeführt sein.
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Nachträglich entstandene Tatsachen können nicht zur Wiederaufnahme des Verfahrens führen.
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Maßgeblicher Zeitpunkt der Übertragung eines Wirtschaftsgutes im Falle der Kapitalisierung.
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Zweifamilienhaus fällt unter Liebhabereivermutung.
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Zurechnung zu einer Vermögensart im Einheitswertbescheid ist für die Höhe der AfA irrelevant.
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Beratungskosten für Bürgschaftszahlungen keine Werbungskosten.
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Japanreise einer Bezirksratsdelegation.
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Verzicht auf Darlehensrückzahlung.
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Bemessungsgrundlage Börsenumsatzsteuer.
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(derzeit kein Titel vorhanden)
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(derzeit kein Titel vorhanden)
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(derzeit kein Titel vorhanden)
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Gebührenbefreiung.
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Anzeige.
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Abtretung von Bestandrechten.
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Beurteilung einer Parzellierungsvereinbarung als Tauschvertrag - keine Vereinigung iS der §§ 825 ff ABGB - Gegenleistung.
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"Vorbehaltenes" Fruchtgenußrecht als Gegenleistung.
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Mitunternehmerschaft zwischen Ehegatten.
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Mitunternehmerschaft bei einem Bühnenduo.
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Eitrige Mandelentzündung ist kein tauglicher Grund für die Bewilligung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.
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Besteuerungsrecht von Einkünften eines Zauberkünstlers.
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Prognoserechnung muß auch zu erwartende Werbungskosten enthalten.
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Tauchschule bildet mit Handel mit Tauchgeräten eine Einheit.
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Aktivierung einer Prozeßforderung.
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Kein Veräußerungsgewinn bei einer rein vermögensverwaltenden OHG.
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Erstmalige Bildung einer Rückstellung für Produkthaftung.
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Teilwertabschreibung einer Taxikonzession.
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AfA für ein unter Denkmalschutz stehendes Gebäude.
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Freiwillige Weiterversicherung bei einer ausländischen gesetzlichen Sozialversicherung.
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Nur tatsächliche wirtschaftliche Notlage hindert Nachversteuerung von Sonderausgaben.
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Echte Mietzinsvorauszahlung ist zur Gänze im Jahr des Zuflusses zu versteuern.
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Änderung des Gebührengesetzes 1957
BGBl 1993/965 vom 30. Dezember 1993 -
Erwerb von Todes wegen.
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Qualifizierte Erbsausschlagung.
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Qualifizierte Erbsausschlagung.
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Schenkung.
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Schenkung.
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Schenkung.
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Schenkung; Unterhaltsleistungen zwischen Lebensgefährten.
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Schenkung; Unterhaltsleistungen zwischen Lebensgefährten.
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Schenkung eines Kommanditanteiles unter Vorbehalt des Fruchtgenusses.
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Heiratsgut.
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Steuersatz.
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Haftung des Erben; Haftung der Miterben.
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Haftung des Erben; Haftung der Miterben.
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Haftung.
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Unterhaltsleistung.
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Trusts.
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Bewertung.
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Bewertung.
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Bewertung.
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Anmeldung.
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Eingaben; Gebührenbefreiung in mietrechtlichen Angelegenheiten gemäß § 39 Abs 5 MRG.
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Eingaben; Gebührenbefreiung in mietrechtlichen Angelegenheiten gemäß § 39 Abs 5 MRG.
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Zeugnis.
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Urkunde.
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Vertragsanbot.
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Vertragsanbot.
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Gebührenschuldner; Gebührenerstattung.
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Bestandvertrag; Gebühr bei solidarisch geschuldetem Pachtschilling.
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Bestandvertrag.
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Zeitlich befristeter Bestandvertrag.
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Bürgschaft; Abgrenzung: Garantievertrag - Bürgschaftsvertrag.
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Gründung einer Gesellschaft.
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Gedanken über die zinsenlose Überlassung eines Darlehens im Rahmen
der Kapitalverkehrsteuer -
Übertragung eines Geschäftsanteiles.
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Übertragung eines Geschäftsanteiles.
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Rückübertragung eines treuhändig gehaltenen Kommanditanteiles.
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Schenkung eines Kommanditanteiles unter Vorbehalt des Fruchtgenusses.
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Hypothekarverschreibung.
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Kreditvertrag.
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Steuerbefreiung gem § 15 Abs 1 Z 17 ErbStG auch für Schenkungen?
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Die Regelung des § 29 ErbStG (Teil I)
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Die Regelung des § 29 ErbStG (Teil II)
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(derzeit kein Titel vorhanden)
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(derzeit kein Titel vorhanden)
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(derzeit kein Titel vorhanden)
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(derzeit kein Titel vorhanden)
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Grunderwerbsteuer.
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Grunderwerbsteuer.
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Grunderwerbsteuer; Gegenleistung.
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Gebühren und Verkehrsteuern bei Einzelunternehmen, Personen- und
Kapitalgesellschaften
Unter Berücksichtigung der Rechtslage ab 1. Jänner 1995
(BGBl 1994/629) (Teil I) -
Gebühren und Verkehrsteuern bei Einzelunternehmen, Personen- und
Kapitalgesellschaften
Unter Berücksichtigung der Rechtslage ab 1. Jänner 1995
(BGBl 1994/629) (Teil II) -
Gebühren und Verkehrsteuern bei Einzelunternehmen, Personen- und
Kapitalgesellschaften (Teil III) -
Erwerbsvorgang.
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Erwerbsvorgang.
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Erwerbsvorgang. Ein einheitlich vereinbarter Rechtsvorgang kann nicht für Zwecke der Grunderwerbsteuer aufgespalten werden.
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Treuhandverhältnis. Erfüllung eines Liegenschafts-Beschaffungsauftrages.
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Treuhandverhältnis.
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Treuhandverhältnis.
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Treuhandverhältnis.
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Erwerb von Todes wegen.
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Realteilung. Grundstücksteilung - Abgrenzung zum Grundstückstausch.
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Einheitswert.
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Gegenleistung.
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Gegenleistung.
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(derzeit kein Titel vorhanden)
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(derzeit kein Titel vorhanden)
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(derzeit kein Titel vorhanden)
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(derzeit kein Titel vorhanden)
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(derzeit kein Titel vorhanden)
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(derzeit kein Titel vorhanden)
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(derzeit kein Titel vorhanden)
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Die strategisch-geplante Schwerpunktprüfung
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Der Lohnzettel ab dem 1. Jänner 1994
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Familienheimfahrten und Aufwendungen der doppelten Haushaltsführung
als Werbungskosten
Die Judikatur und die Gesetzeslage -
(derzeit kein Titel vorhanden)
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(derzeit kein Titel vorhanden)
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(derzeit kein Titel vorhanden)
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Steuerbegünstigte Lieferung von Waren des Buchhandels und Erzeugnissen des graphischen Gewerbes oder sonstige Leistung zum Normalsteuersatz.
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Mißbrauch, Leistungsaustausch, Anschaffung.
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Mißbrauch, Leistungsaustausch, Nachhaltigkeit.
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Mißbrauch, Leistungsaustausch, Anschaffung.
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Mißbrauch, Leistungsaustausch, Anschaffung.
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(derzeit kein Titel vorhanden)
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Steuerfreie Grundstücksumsätze.
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Steuerfreie Grundstücksumsätze.
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Steuerfreie Grundstücksumsätze.
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Steuerfreie Grundstücksumsätze.
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Steuerfreie Grundstücksumsätze.
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Repräsentationsaufwendungen im Sinne des § 20 Abs 1 Z 3 EStG 1988
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Die Betriebsanlage im Gewerberecht nach dem Stand der
GewRNov 1992 *) (Teil I) -
(derzeit kein Titel vorhanden)
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(derzeit kein Titel vorhanden)
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Zinsen beim Spekulationsgeschäft
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Zweifelsfragen bei der Bestimmung des Gewinnrealisierungszeitpunktes
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(derzeit kein Titel vorhanden)
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Fremdgelder eines Freiberuflers - Betriebseinnahme durch Aufrechnung.
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Zeitpunkt der Betriebsaufgabe.
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(derzeit kein Titel vorhanden)
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(derzeit kein Titel vorhanden)
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(derzeit kein Titel vorhanden)
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(derzeit kein Titel vorhanden)
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Steuerfreie Grundstücksumsätze.
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(derzeit kein Titel vorhanden)
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Umsatz von Gesellschaftsanteilen. Kreditgewährung an einen ausländischen Kreditnehmer ist ein Inlandsumsatz.
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(derzeit kein Titel vorhanden)
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Bestimmbarkeit des Leistenden in der Rechnung.
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Rechnungsberichtigung.
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Teleologisches Korrespondenzprinzip versus Wort-/Begriffsauslegung
(Teil I)
Methodische Zulässigkeit und Ergebnisse einer vergleichenden
Auslegung der Begriffe Betriebsausgaben, Werbungskosten,
Betriebseinnahmen, Einnahmen und Arbeitslohn sowie normative
Bedeutung des § 20 Abs 1 und Abs 2 EStG -
Die Betriebsanlage im Gewerberecht nach dem Stand der
GewerberechtsNov 1992 *) (Teil II) -
(derzeit kein Titel vorhanden)
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(derzeit kein Titel vorhanden)
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(derzeit kein Titel vorhanden)
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Rechnungsberichtigung.
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(derzeit kein Titel vorhanden)
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(derzeit kein Titel vorhanden)
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Bezeichnung des Leistungsgegenstandes im Abrechnungspapier; Arbeitsüberlassung.
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(derzeit kein Titel vorhanden)
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Vorsteueraufteilung.
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Vorsteueraufteilung.
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Uneinbringlichkeit bei Wechseln.
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Teleologisches Korrespondenzprinzip versus Wort-/Begriffsauslegung
Methodische Zulässigkeit und Ergebnisse einer vergleichenden
Auslegung der Begriffe Betriebsausgaben, Werbungskosten,
Betriebseinnahmen, Einnahmen und Arbeitslohn sowie normative
Bedeutung des § 20 Abs 1 und Abs 2 EStG (Teil II) -
Allgemeine Veranlagung und Senatsverfahren
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Die Stiftung in der Praxis - Überlegungen vor der Gründung einer
Stiftung