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Finanz Journal - Online
Ausgabe - 13/1992
(enthält 465 Artikel)
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Abtretung von Registrierungsunterlagen
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Entgelt.
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Übernahme eines negativen Geschäftsanteiles
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Privatinteresse.
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(derzeit kein Titel vorhanden)
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(derzeit kein Titel vorhanden)
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(derzeit kein Titel vorhanden)
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(derzeit kein Titel vorhanden)
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(derzeit kein Titel vorhanden)
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(derzeit kein Titel vorhanden)
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(derzeit kein Titel vorhanden)
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(derzeit kein Titel vorhanden)
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(derzeit kein Titel vorhanden)
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(derzeit kein Titel vorhanden)
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(derzeit kein Titel vorhanden)
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(derzeit kein Titel vorhanden)
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(derzeit kein Titel vorhanden)
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(derzeit kein Titel vorhanden)
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(derzeit kein Titel vorhanden)
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Betriebsausgaben einer Wirtschaftstreuhänderin.
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Keine Studienreise, wenn die Programmgestaltung nicht nahezu ausschließlich auf das Berufsbild abgestellt ist.
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Weinfachexkursion eines Politikers.
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Aufwendungen einer Sängerin.
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Bewirtung von Organwaltern.
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Girokontozinsen als Betriebsausgaben.
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Diktiergerät als Arbeitsmittel.
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Werbungskosten eines Berufsanwärters.
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Aufwendungen für eine Forschungsreise zwecks Verfassung einer Dissertation stellen keine Werbungskosten dar.
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Auch für als Büro genutzte Eigentumswohnung ab 1989 nur 1,5 Prozent AfA.
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Brutto- oder Nettogewinnermittlung bei Teilpauschalierung.
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Aufwendungen für Kleiderreinigung.
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Private und betriebliche Nutzung einer Küche.
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Verkauf der Fuhrwerkskonzession keine Teilbetriebsveräußerung.
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Nur Mittel der Wohnbauförderung sind "öffentliche Mittel" im Sinne des § 1 MRG.
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Abgeltungsbeträge im Sinne des § 96 ABGB sind keine Betriebsausgaben.
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Errichtung eines Grabdenkmals für den Abgabepflichtigen nicht zwangsläufig.
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Ermäßigter Steuersatz für Kleinwasserkraftwerke setzt ausschließliche Stromerzeugung voraus.
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Kein neues Wahlrecht für die AfA durch § 114 EStG 1988.
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Voraussetzungen für einen Antrag auf Bewilligung der Istbesteuerung.
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Keine Neuberechnung des Kapitalwertes bei wertgesicherten Renten.
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Feststellungsverfahren auch in der Liquidationsphase.
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Kein unentgeltliches Ausgedinge bei Verrechnung eines Kostgeldes.
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Steuerpflicht einer Grundablöse.
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Zuschlag bei IRL-Auflösung durch Erben.
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Systemanalytiker ist nicht wissenschaftlich tätig.
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Zeitpunkt des Abzugs einer Umsatzsteuerzahllast bei pauschalierten Weinbauern.
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Eigenschöpferisches Element ist wesentliches Merkmal einer künstlerischen Tätigkeit.
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Versteuerung von Einkünften aus Privatgutachten.
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Steuerfreiheit für Umsätze aus schriftstellerischer Tätigkeit.
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Gutachtertätigkeit eines Architekten.
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Qualifikation der Einkünfte einer Personengesellschaft.
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Rückwirkender Abtretungsvertrag.
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Betriebsausgaben eines Planverfassers.
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Zurechnung des Einheitswertes einer KG.
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Angebliche Casinogewinne führen nicht zu einer Deckung der Lebenshaltungskosten.
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Angemessene Frist zur Abgabe von Steuererklärungen.
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Zwangsläufigkeit einer Schuldübernahme für den Ehegatten.
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Zahlung von Abgabenschulden für geschiedenen Gatten als außergewöhnliche Belastung.
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Besuch eines "Wirtschaftsseminars" für den Schüler einer AHS nicht zwangsläufig.
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Zahlungen unter dem Titel des § 81 EheG sind nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig.
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Verfahrensmangel infolge Fehlens der Bekanntmachung der Mitglieder des Berufungssenates an der Amtstafel?
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Verrechnungskonto der Komplementär-GmbH ist keine abzugsfähige Schuld beim Einheitswert des Betriebsvermögens der Kommanditgesellschaft.
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Kosten für einen Arbeitsraum.
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Zulässigkeit einer Berufung.
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Zinsen als Einkünfte aus Kapitalvermögen.
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Legate und Pflichtteilsansprüche bei Ermittlung des Belastungsprozentsatzes nicht abzugsfähig.
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Einräumung eines Fruchtgenußrechtes an die Miteigentümer.
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Keine Erhöhung des Freibetrages gem § 27 Abs 4 EStG 1972 wegen Kindern.
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Freiwillige soziale Zuwendungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer sind Betriebsausgaben.
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Übergang von der Netto- zur Bruttomethode.
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Kranzspenden für ehemalige Klienten sind Betriebsausgaben.
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Gründungskosten eines Zivilingenieurs.
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Rückstellung aufgrund einer betrieblich veranlaßten Bürgschaftsverpflichtung.
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Schriftstellerische oder organisatorische Tätigkeit.
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Keine rückwirkende Berichtigung der AfA.
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Pauschale Schätzung führt zur Versagung des Verlustabzuges.
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Zuordnung eines "hydrotherapeutischen Zentrums" zum Privatvermögen.
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Nichtanerkennung von Flugspesen als Betriebsausgaben.
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Ausscheiden eines Hauseigentümeranteils bei gemeinsamer Ehewohnung der Miteigentümer im vermieteten Haus.
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"Bilanzgeld" für Reinigungsarbeiten?
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Auflösung von steuerfreien Beträgen bei Veräußerung bzw Schenkung.
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Einschränkung einer bereits abgeschriebenen Forderung durch Rückgabe von Waren nach erfolgter Betriebsaufgabe und nochmalige Veräußerung dieser Waren.
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Zustellung bei Vollmachtswechsel.
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KESt ist Bestandteil der Einkünfte.
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Mangelhafte Inventuren rechtfertigen Sicherheitszuschlag.
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Keine gesonderte Feststellung von Einkünften bei Führung eines Einzelunternehmens.
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Wertung eines Schriftsatzes als Berufung.
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Gem § 293 BAO berichtigte Bescheide sind nur hinsichtlich der berichtigten Teile mit Berufung anfechtbar.
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Rückstellung für nichtkonsumierte Urlaube.
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Kein anzuerkennender Werkvertrag mit der Ehegattin, wenn Entlohnung nicht fremdüblich.
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Gewinnverteilung bei einer Praxisgemeinschaft.
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Kein Vorhalt einer überraschenden Rechtsansicht, wenn sich diese zugunsten des Abgabepflichtigen auswirkt.
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Änderung des AfA-Satzes verletzt nicht Treu und Glauben.
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Zeitpunkt des Ausscheidens eines Gesellschafters.
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Sicherheitszuschlag bei einem Gasthaus.
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Keine Wiederaufnahme des Verfahrens wegen geänderter Rechtsauffassung der Behörde.
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Auch Vermietung eines mietengeschützten Hauses kann zur Liebhaberei führen.
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Übertragung des Rentenstammrechtes.
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Zufluß von Mieteinkünften.
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Teilwertabschreibung eines Hotelgebäudes.
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AfA-Satz bei Vermietung und Verpachtung.
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Schadenersatzzahlungen eines Geschäftsführers sind Werbungskosten.
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Kein Investitionsfreibetrag für den Erwerb eines Eissalons.
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Mähdrusch als landwirtschaftliche Nebentätigkeit oder Voluptuar.
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Einkommensteuerliche Behandlung von Legatszahlungen.
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Keine anteiligen Betriebsausgaben für die Mitbenutzung von WC und Bad der Privatwohnung durch Mitarbeiter und Kunden.
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Ziviltechnikerähnlichkeit eines Sachverständigen.
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Künstlereigenschaft eines Filmarchitekten.
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Qualifikation der Vermietung von Zimmern an Prostituierte.
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Einkünfte eines gewerberechtlichen Geschäftsführers.
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Marktforschung nicht wissenschaftlich.
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Sonderbetriebsausgaben eines Kommanditisten.
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Vermietung eines Sportbootes.
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Anrechnung der Erbschafts- bzw Schenkungssteuer bei Spekulationseinkünften.
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Anschaffungskosten der Rechtsvorgänger.
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Anwendung des Hälftesteuersatzes auf die Veräußerung eines GmbH-Geschäftsanteiles, der anteilig innerhalb der Spekulationsfrist erworben wurde.
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Übernahme von Bürgschaften für arbeitslose Verwandte.
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Steuersatz bei begünstigten Einkünften.
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Veranlagung von Krankengeld.
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"Alineare" Gewinnausschüttung.
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Vorsteuern können nicht zweimal geltend gemacht werden.
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Einkünfte eines an einer Kapitalgesellschaft wesentlich Beteiligten.
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Nebengebühren eines Universitätslehrbeauftragten.
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(Steuerfreie) Lieferung oder (steuerpflichtiger) Eigenverbrauch eines Liegenschaftsanteils.
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Vorsteuerabzug auch, wenn Rechnungsaussteller (noch) nicht steuerlich erfaßt ist.
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Regelbesteuerungsantrag bei Auslandsumsätzen erforderlich.
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Mangelhafte Zustellung ist zu beweisen.
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Schätzung eines Erzeugungsbetriebes bei ungeklärten Zugängen.
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Schätzung bei Hervorkommen von Schwarzaufzeichnungen.
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Einzelunternehmen oder Mitunternehmerschaft?
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Keine Senatszuständigkeit für Berufungsentscheidungen gegen abgeleitete Gewerbesteuerbescheide.
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Liebhaberei bei ständigen Verlusten einer Fachärztin.
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Liebhaberei bei ständigen Verlusten einer Fachärztin.
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Auch als Geschenk erhaltene Goldmünzen sind zu versteuern.
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Kürzung von geltendgemachten Wareneinkäufen.
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Reiseaufwendungen eines Getränkesteuerprüfers.
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Die Nichtauflösung von steuerfreien Beträgen ist offensichtlich unrichtig.
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Keine Wiedereinsetzung bei Versäumung der Berufungsverhandlung.
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Liebhaberei bei einem fremdfinanzierten Darlehen.
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Vermietung eines fremdfinanziert angeschafften Zinshauses.
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Keine Nettoverrechnung, wenn Umsatz geringer als S 40.000,-.
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Reiseaufwendungen eines Vortragenden.
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Prozentuelles Ausmaß der Abfertigungsrücklage nach dem EStG 1972.
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Dienstwohnung eines Pfarrers: Sachbezug.
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Entlohnte Hilfskräfte oder Gefälligkeitsaushilfe.
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Zufluß von Einkünften aus der Tätigkeit als Geschäftsführerin im erblasserischen Betrieb.
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Aufwendungen für Geburtstagsfeier sind nicht abzugsfähig.
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Kreditzinsen für ein gemischt genutztes Einfamilienhaus.
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Innenarchitekt erzielt Einkünfte aus selbständiger Arbeit.
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Übergangsgewinn des planenden Baumeisters nicht gewerbesteuerpflichtig.
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Wertsicherungsbeträge als nachträgliche Einkünfte.
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Berechnung des Grenzbetrages für die Gewährung des Alleinverdienerabsetzbetrages.
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Übernahme von Prozeßkosten als außergewöhnliche Belastung.
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Anrechnung von Vorauszahlungen auf die veranlagte Abgabenschuld.
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Das Pauschale gem § 22 Mietrechtsgesetz (= MRG) führt nicht zu Werbungskosten.
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Keine Rückerstattung von einbehaltener KESt an einen gemeinnützigen Verein.
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Keine Erhöhung des offen ausgeschütteten Gewinnes durch zweiten Gewinnverteilungsbeschluß.
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Druckkostenbeiträge sind der Umsatzsteuer zu unterziehen.
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Ein Zuschuß, der zur Förderung des öffentlichen Verkehrs gewährt wird, ist nicht steuerfrei.
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Bewertung von Auslandsforderungen einer Bank.
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Zahlt die Tochter weniger Miete als die (fremden) Vormieter, so liegt keine Fremdüblichkeit vor.
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Buchführungsmängel führen zur Schätzungsbefugnis.
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Die Gebührenbefreiung des § 72 GewO 1859 - Ein Beitrag zur
Vergebührung von Dienstverträgen -
Die Erbschafts- und Schenkungssteuerpflicht im Falle der Transmission
im engeren Sinne -
GEBÜHREN.
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GEBÜHREN.
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GEBÜHREN.
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GEBÜHREN.
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GEBÜHREN.
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GEBÜHREN.
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GRUNDERWERBSTEUER.
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GRUNDERWERBSTEUER.
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GRUNDERWERBSTEUER.
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GRUNDERWERBSTEUER
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GRUNDERWERBSTEUER.
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GRUNDERWERBSTEUER.
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GRUNDERWERBSTEUER.
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GRUNDERWERBSTEUER
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GRUNDERWERBSTEUER.
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GRUNDERWERBSTEUER.
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GRUNDERWERBSTEUER.
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GRUNDERWERBSTEUER.
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GRUNDERWERBSTEUER.
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GRUNDERWERBSTEUER.
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GRUNDERWERBSTEUER.
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GRUNDERWERBSTEUER.
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GRUNDERWERBSTEUER.
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GRUNDERWERBSTEUER.
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GRUNDERWERBSTEUER.
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GRUNDERWERBSTEUER.
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GRUNDERWERBSTEUER.
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GRUNDERWERBSTEUER.
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GRUNDERWERBSTEUER.
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GRUNDERWERBSTEUER.
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GRUNDERWERBSTEUER.
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GRUNDERWERBSTEUER.
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GRUNDERWERBSTEUER.
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GRUNDERWERBSTEUER.
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GRUNDERWERBSTEUER.
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GRUNDERWERBSTEUER.
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GRUNDERWERBSTEUER.
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GRUNDERWERBSTEUER.
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GRUNDERWERBSTEUER.
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GRUNDERWERBSTEUER.
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GRUNDERWERBSTEUER.
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GRUNDERWERBSTEUER.
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Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechtes im Zusammenhang mit § 225
Abs 1 HGB -
GRUNDERWERBSTEUER.
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GRUNDERWERBSTEUER.
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GRUNDERWERBSTEUER.
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GRUNDERWERBSTEUER.
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GRUNDERWERBSTEUER.
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GRUNDERWERBSTEUER.
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GRUNDERWERBSTEUER.
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GRUNDERWERBSTEUER.
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GRUNDERWERBSTEUER.
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GRUNDERWERBSTEUER.
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GRUNDERWERBSTEUER.
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GRUNDERWERBSTEUER.
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GRUNDERWERBSTEUER.
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GRUNDERWERBSTEUER.
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GRUNDERWERBSTEUER.
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GRUNDERWERBSTEUER.
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GRUNDERWERBSTEUER.
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GRUNDERWERBSTEUER.
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GRUNDERWERBSTEUER.
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GRUNDERWERBSTEUER.
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KRAFTFAHRZEUGSTEUER.
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KRAFTFAHRZEUGSTEUER.
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KRAFTFAHRZEUGSTEUER.
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KRAFTFAHRZEUGSTEUER.
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KRAFTFAHRZEUGSTEUER.
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KRAFTFAHRZEUGSTEUER.
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KRAFTFAHRZEUGSTEUER.
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KRAFTFAHRZEUGSTEUER.
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KAPITALVERKEHRSTEUERN.
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KAPITALVERKEHRSTEUERN.
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Softwareprodukte - in Österreich entwickelt und im Ausland
installiert - begünstigte Anlage iSd § 3 Abs 1 Z 10 EStG? -
Entscheidung
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Entscheidung
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KAPITALVERKEHRSTEUERN.
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KAPITALVERKEHRSTEUERN.
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KAPITALVERKEHRSTEUERN.
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KAPITALVERKEHRSTEUERN.
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KAPITALVERKEHRSTEUERN.
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KAPITALVERKEHRSTEUERN.
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KAPITALVERKEHRSTEUERN.
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KAPITALVERKEHRSTEUERN.
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KAPITALVERKEHRSTEUERN.
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KAPITALVERKEHRSTEUERN.
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Entscheidung
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Entscheidung
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Die Kraftfahrzeugsteuer und die EG (Teil I)
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(derzeit kein Titel vorhanden)
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(derzeit kein Titel vorhanden)
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(derzeit kein Titel vorhanden)
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Die Kraftfahrzeugsteuer und die EG (Teil II)
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ERBSCHAFTS- UND SCHENKUNGSSTEUER.
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ERBSCHAFTS- UND SCHENKUNGSSTEUER.
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ERBSCHAFTS- UND SCHENKUNGSSTEUER.
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ERBSCHAFTS- UND SCHENKUNGSSTEUER.
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ERBSCHAFTS- UND SCHENKUNGSSTEUER.
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ERBSCHAFTS- UND SCHENKUNGSSTEUER.
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ERBSCHAFTS- UND SCHENKUNGSSTEUER.
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ERBSCHAFTS- UND SCHENKUNGSSTEUER.
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ERBSCHAFTS- UND SCHENKUNGSSTEUER.
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ERBSCHAFTS- UND SCHENKUNGSSTEUER.
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ERBSCHAFTS- UND SCHENKUNGSSTEUER.
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ERBSCHAFTS- UND SCHENKUNGSSTEUER.
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ERBSCHAFTS- UND SCHENKUNGSSTEUER.
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ERBSCHAFTS- UND SCHENKUNGSSTEUER.
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ERBSCHAFTS- UND SCHENKUNGSSTEUER.
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ERBSCHAFTS- UND SCHENKUNGSSTEUER.
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ERBSCHAFTS- UND SCHENKUNGSSTEUER.
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GEBÜHRENGESETZ.
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GEBÜHRENGESETZ.
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GEBÜHRENGESETZ.
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GEBÜHRENGESETZ.
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GEBÜHRENGESETZ.
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GEBÜHRENGESETZ.
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GEBÜHRENGESETZ.
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GEBÜHRENGESETZ.
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GEBÜHRENGESETZ.
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GEBÜHRENGESETZ.
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GEBÜHRENGESETZ.
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GEBÜHRENGESETZ.
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GEBÜHRENGESETZ.
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GEBÜHRENGESETZ.
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GEBÜHRENGESETZ.
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GEBÜHRENGESETZ.
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GEBÜHRENGESETZ.
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GEBÜHRENGESETZ.
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GEBÜHRENGESETZ.
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GEBÜHRENGESETZ.
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GEBÜHRENGESETZ.
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GEBÜHRENGESETZ.
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GEBÜHRENGESETZ.
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GEBÜHRENGESETZ.
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GEBÜHREN.
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GEBÜHREN.
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GEBÜHREN.
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GEBÜHREN.
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GEBÜHREN.
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GEBÜHREN.
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GEBÜHREN.
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GEBÜHREN.
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GEBÜHREN.
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GEBÜHREN.
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GEBÜHREN.
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GEBÜHREN.
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GEBÜHREN.
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GEBÜHREN.
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GEBÜHREN.
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GEBÜHREN.
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GEBÜHREN.
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GEBÜHREN.
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Risikoausgleich zwischen Optionen und Aktienbestand aus der Sicht des
Bilanzrechts (Teil I) -
GRUNDERWERBSTEUERGESETZ.
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GRUNDERWERBSTEUERGESETZ.
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GRUNDERWERBSTEUERGESETZ.
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GRUNDERWERBSTEUERGESETZ.
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GRUNDERWERBSTEUERGESETZ.
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GRUNDERWERBSTEUERGESETZ.
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GRUNDERWERBSTEUERGESETZ.
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GRUNDERWERBSTEUERGESETZ.
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GRUNDERWERBSTEUERGESETZ.
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GRUNDERWERBSTEUERGESETZ.
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GRUNDERWERBSTEUERGESETZ.
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GRUNDERWERBSTEUERGESETZ.
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GRUNDERWERBSTEUERGESETZ.
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GRUNDERWERBSTEUERGESETZ.
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GRUNDERWERBSTEUERGESETZ.
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GRUNDERWERBSTEUERGESETZ.
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GRUNDERWERBSTEUERGESETZ.
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GRUNDERWERBSTEUERGESETZ.
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Die Kraftfahrzeugsteuer und die EG (Teil III)
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Die neue Kraftfahrzeugsteuer ab 1. Mai 1993 (BGBl 1992/449)
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Der "Einzugsbereich des Wohnortes" iSd § 34 Abs 8 EStG 1988 (Teil II)
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GRUNDERWERBSTEUERGESETZ.
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GRUNDERWERBSTEUERGESETZ.
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GRUNDERWERBSTEUERGESETZ.
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Entscheidung
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GRUNDERWERBSTEUERGESETZ.
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GRUNDERWERBSTEUERGESETZ.
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GRUNDERWERBSTEUERGESETZ.
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GRUNDERWERBSTEUERGESETZ.
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GRUNDERWERBSTEUERGESETZ.
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GRUNDERWERBSTEUERGESETZ.
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GRUNDERWERBSTEUERGESETZ.
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Entscheidung
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Entscheidung
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GRUNDERWERBSTEUERGESETZ.
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GRUNDERWERBSTEUERGESETZ.
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GRUNDERWERBSTEUERGESETZ.
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GRUNDERWERBSTEUERGESETZ.
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GRUNDERWERBSTEUERGESETZ.
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GRUNDERWERBSTEUERGESETZ.
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GRUNDERWERBSTEUERGESETZ.
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GRUNDERWERBSTEUERGESETZ.
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Befreiungsbestimmungen des GrEStG 1955.
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Befreiungsbestimmungen des GrEStG 1955.
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Befreiungsbestimmungen des GrEStG 1955.
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Befreiungsbestimmungen des GrEStG 1955.
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Befreiungsbestimmungen des GrEStG 1955.
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Befreiungsbestimmungen des GrEStG 1955.
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Befreiungsbestimmungen des GrEStG 1955.
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Befreiungsbestimmungen des GrEStG 1955.
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Befreiungsbestimmungen des GrEStG 1955.
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Befreiungsbestimmungen des GrEStG 1955.
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Befreiungsbestimmungen des GrEStG 1955.
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Befreiungsbestimmungen des GrEStG 1955.
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KRAFTFAHRZEUGSTEUERGESETZ.
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KRAFTFAHRZEUGSTEUERGESETZ.
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KRAFTFAHRZEUGSTEUERGESETZ.
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KRAFTFAHRZEUGSTEUERGESETZ.
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Risikoausgleich zwischen Optionen und Aktienbestand aus der Sicht des
Bilanzrechts (Teil II) -
Überstundenzuschläge für Nachtarbeit - typische Nachtarbeiter
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(derzeit kein Titel vorhanden)
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Entscheidung
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Entscheidung
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Entscheidung
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Entscheidung
-
Entscheidung
-
Entscheidung
-
Entscheidung
-
Entscheidung
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Abnutzbarkeit von (historischen) Wirtschaftsgütern.
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Begriff "Fertigstellung"-Bauplan maßgebend.
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Begriff "Herstellungskosten".
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Die insolvenzrechtliche Relevanz der Fortbestehensprognose im
Zusammenhang mit § 225 Abs 1 HGB
- zugleich eine partielle Erweiterung des Beitrages von Mag. Reinhard
Veith in FJ 1992, 9 -
Die Anwendung "relativer Einzelkosten" für Zwecke der
Wirtschaftlichkeitskontrolle -
(derzeit kein Titel vorhanden)
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(derzeit kein Titel vorhanden)
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Die private Nutzung von Gebäudeteilen durch Allein- bzw Miteigentümer
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Zur Auslegung des Begriffes "Unternehmensberater" im § 22 EStG 1988
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(derzeit kein Titel vorhanden)
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(derzeit kein Titel vorhanden)
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(derzeit kein Titel vorhanden)
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Die Absetzbarkeit nachträglicher Betriebsausgaben am Beispiel von
Zinsen -
Hinzurechnung von Vergütungen für die Hingabe von Darlehen gemäß § 23
Z 2 EStG (insbesondere bei Kreditinstituten) -
Die liechtensteinische Familienstiftung, ein Weg zur
Steuervermeidung? -
Das neue Weinsteuergesetz
(Sowie die Änderungen im Alkoholabgabegesetz, Weingesetz und
Umsatzsteuergesetz) -
(derzeit kein Titel vorhanden)
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(derzeit kein Titel vorhanden)
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(derzeit kein Titel vorhanden)
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(derzeit kein Titel vorhanden)
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(derzeit kein Titel vorhanden)
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(derzeit kein Titel vorhanden)
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(derzeit kein Titel vorhanden)
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Anschaffungskosten der Warenvorräte - Skontoabzug.
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Teilwertvermutungen (bei Beteiligungen).
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Teilwert (Umlaufgüter).
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Der Belastungsprozentsatz gem § 67 Abs 8 EStG
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Zum Unverfallbarkeitsbetrag bei Pensionen
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Das häusliche Arbeitszimmer
Eine Zusammenstellung der von der Judikatur entwickelten Grundsätze -
Abschied von der Realschätzordnung
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(derzeit kein Titel vorhanden)
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Gedanken und Überlegungen zur Neuregelung des § 14 BAO
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Der österreichische Wirtschaftstreuhänder und der EWR aus
berufsrechtlicher Sicht -
Rechtsansicht: BMF
Werbungskosten bei Hochrechnung -
Rechtsansicht: BMF
Sportgeräte als Werbungskosten -
Rechtsansicht: BMF
Begünstigte Auslandstätigkeit -
Rechtsansicht: BMF
Begünstigte Auslandstätigkeit -
(derzeit kein Titel vorhanden)
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Rückstellungen.
Wirtschaftliche Verursachung im Streitjahr, nicht in der Zukunft. -
Zersplitterte Gesamtrechtsnachfolge?
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Steuerliche Auswirkungen von Lehraufträgen an Hochschulen und
Universitäten (Teil I) -
Zum Problem "Lohnsummensteuerprüfungen durch Wirtschaftstreuhänder"
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(derzeit kein Titel vorhanden)
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(derzeit kein Titel vorhanden)
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(derzeit kein Titel vorhanden)
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(derzeit kein Titel vorhanden)
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Steuerliche Auswirkungen von Lehraufträgen an Hochschulen und
Universitäten (Teil II) -
Aktienrechtliche Organverantwortung - Norm und Realität
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Rechtsansicht: BMF
Sachbezüge im Autohandel inkl NoVA -
(derzeit kein Titel vorhanden)
-
Rechtsansicht: BMF
Kilometergeldkomponenten -
Rechtsansicht: BMF
Nachtarbeitszuschläge -
Rechtsansicht: BMF
Begräbniskosten -
(derzeit kein Titel vorhanden)
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(derzeit kein Titel vorhanden)
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(derzeit kein Titel vorhanden)
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(derzeit kein Titel vorhanden)
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(derzeit kein Titel vorhanden)
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(derzeit kein Titel vorhanden)
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(derzeit kein Titel vorhanden)
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(derzeit kein Titel vorhanden)