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Finanz Journal - Online
Ausgabe - 02/1990
(enthält 14 Artikel)
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Rechtsformwahl und Steuerreform **) (Teil I)
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Lebensversicherung und Kapitalgesellschaft
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Ein Arbeitslohn gilt auch dann als dem Arbeitnehmer zugeflossen, wenn der Arbeitgeber ihn unmittelbar zur Abdeckung bereits bestehender Verpflichtungen des Arbeitnehmers verwendete.
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Als üblicher Mittelpreis im Sinne des § 15 Abs 2 EStG 1972 ist jener Betrag anzunehmen, den der Steuerpflichtige hätte aufwenden müssen, um sich die geldwerten Güter am Verbrauchsort im freien Verkehr zu verschaffen.
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Eine Rücklage für nichtentnommenen Gewinn nach § 11 EStG 1972 stellt keine Investitionsbegünstigung dar
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Auslegung der Steuergesetze. Grundsätze des intertemporalen Rechts im Steuerrecht.
Auslegung von "Inkrafttretensregelungen".
Zulässigkeit von "Rückwirkungen". -
Umsatzsteuer.
Verdeckte Gewinnausschüttung als Entgelt. -
Umsatzsteuer.
Gemischte Nutzung.
Verwendungseigenverbrauch. -
Umsatzsteuer.
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Umsatzsteuer.
Wirtschaftsgüter des Unternehmens.
Veräußerung gemischtgenutzter Wirtschaftsgüter.
Hilfsgeschäfte. -
Umsatzsteuer. Hilfsumsatz.
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Umsatzsteuer.
Entnahmeeigenverbrauch - Wertabgabe des Unternehmens. -
Umsatzsteuer.
Entnahmeeigenverbrauch.
Änderung der Verhältnisse - Vorsteuerberichtigung.
Verwendungseigenverbrauch - Entnahmeeigenverbrauch. -
Umsatzsteuer.
Entgeltliche Leistung.
Unternehmerische Zuordnung.
Mißbrauch.