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Finanz Journal - Online
Ausgabe - 07-08/1989
(enthält 23 Artikel)
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Praktische Überlegungen zur Körperschaftsteuerreform (Teil II)
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Die Mitunternehmerschaft nach der Steuerreform (Teil II)
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Die aufsichtsbehördliche Bescheidbehebung gem § 299 BAO
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Die bewertungsrechtliche Behandlung von Remunerationsverpflichtungen
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Keine Lockerung des prinzipiellen Erwerbsverbotes eigener Aktien!
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Bei Käufen um jeweils mehrere tausend Schilling ist es dem Abgabepflichtigen zuzumuten, in Erfüllung seiner Pflicht zur Namhaftmachung der Zahlungsempfänger (§ 162 BAO) die Identität der Lieferanten festzustellen.
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Es besteht keine sittliche Verpflichtung eines Steuerpflichtigen zur Übernahme einer Bürgschaft für Schulden, die ein naher Angehöriger leichtfertig (ohne besondere Notwendigkeit) eingegangen ist.
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Für den Vorsteuerabzug ist unabdingbar, daß die zur Geltendmachung des Vorsteuerabzuges vorgelegte Rechnung alle im § 11 Abs 1 UStG 1972 erschöpfend aufgezählten Merkmale enthält.
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Nachhaltigkeit einer Tätigkeit im Sinne des § 2 Abs 1 UStG 1972 ist insbesondere dann gegeben, wenn eine Wiederholung mehrerer aufeinanderfolgender gleichartiger Handlungen unter Ausnutzung derselben Gelegenheit und derselben dauernden Verhältnisse stattfindet.
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Die Beurteilung der künstlerischen Eigenschaft einer Tätigkeit fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des VfGH.
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Bei der Prüfung der Frage, ob die Veranlagungsgrenze des § 41 Abs 1 EStG überschritten wird, können steuerfreie Einkünfte außer Ansatz gelassen werden.
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Untersuchungsgrundsatz
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Mitwirkungspflichten der Beteiligten
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Form und Inhalt der Steuererklärungen
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Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung
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Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden wegen neuer Tatsachen oder Beweismittel
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Vertrauensschutz bei der Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden
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Bekanntgabe eines weiter aufklärungsbedürftigen Sachverhaltes durch den Stpfl
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Grobes Verschulden. Auswahlverschulden des Steuerberaters.
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Grobes Verschulden - grobe Fahrlässigkeit oder Irrtum.
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Grobes Verschulden. Neue Tatsachen.
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Maßgeblicher Wissensstand. Verhältnis Veranlagungsreferat - Lohnsteuerreferat(-prüfung).
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Verletzung von Erklärungspflichten - Umstände des Einzelfalles. Treu und Glauben - Abwägung von Pflichtverletzungen.