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Finanz Journal - Online
Ausgabe - 04/2008
(enthält 19 Artikel)
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Das aktuelle Thema von Dr Alexander Wagner
Steuerbefreiung der Trinkgelder verfassungswidrig? – eine Analyse des Prüfungsbeschlusses des VfGH – -
Der beherrschende Einfluss im Steuerrecht
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Salzburger Steuerdialog – Zweifelsfragen zur BAO Erlass vom 9. 1. 2008, BMF-010103/0073-VI/2007
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Schenkungsmeldegesetz 2008 bringt Änderungen für Schenkungen, Grundstücke und Stiftungen
– eine Analyse des Ministerialentwurfes – -
Schweizer Finanzierungsbetriebsstätte vor dem Aus?
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Aktuelles aus der Lohnsteuer
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§ 1 Abs 2 und 4, 33 Abs 4 Z 1 dritter und vierter Satz EStG 1988 - FJ-LS 8/2008
Abhängigkeit des Alleinverdienerabsetzbetrages von der unbeschränkten Steuerpflicht des Ehegatten -
§§ 217 Abs 7 BAO - FJ-LS 9/2008 Verschulden des Vertreters ist der Partei zuzurechnen
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§ 549 ABGB, § 34 EStG - FJ-LS 10/2008 Anerkennung der geltend gemachten Begräbniskosten als außergewöhnliche Belastung
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§ 108e EStG Entsteht durch den Prozess der Herstellung ein bisher noch nicht existentes Wirtschaftsgut, das eine andere Verkehrsgängigkeit aufweist als seine Bestandteile, kann das Wirtschaftsgut nicht bereits vor seiner Inbetriebnahme in einer Weise verwendet worden sein, dass darin eine seinen Wert mindernde Benutzung zu erblicken und seine Eigenschaft als ungebrauchtes Wirtschaftsgutes verneint werden könnte (in diesem Sinne auch Hofstätter/Reichel, EStG, § 108e, Tz. 4).
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§ 18 EStG Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes wird die Höhe eines Verlustes mit rechtskraftfähiger Wirkung im Einkommensteuerbescheid des Verlustjahres festgesetzt. Es wird damit im Sinne des § 92 Abs 1 lit b BAO eine abgabenrechtlich bedeutsame Tatsache festgestellt. Der Ausspruch eines Verlustes oder eines negativen Gesamtbetrages der Einkünfte im betreffenden Einkommensteuerbescheid wirkt auf ein späteres Verlustabzugsverfahren derart ein, dass der ursprüngliche Verlustausspruch für den nachfolgenden Verlustvortrag betragsmäßig verbindlich wird.
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§ 11 EStG – Eigenkapitalzuwachsverzinsung / § 188 BAO Die steuerliche Ungleichbehandlung von in- und ausländischen Gesellschaften ist nur zulässig, wenn zwischen den beiden Gruppen von Gesellschaften ein objektiver Unterschied besteht, der eine solche Ungleichbehandlung rechtfertigen könnte. Dies trifft bezogen auf den gegenständlichen Fall nur insoweit zu, als eine österreichische Aktiengesellschaft in Österreich (vorbehaltlich der Regelungen in den jeweiligen DBA) auf der Grundlage ihrer weltweit erzielten Einkünfte besteuert wird (unbeschränkte Steuerpflicht), wohingegen eine deutsche Aktiengesellschaft, die im Inland weder Geschäftsleitung noch Sitz hat, in Österreich nur auf Grundlage ihrer in Österreich erzielten Gewinne der Besteuerung unterliegt (beschränkte Steuerpflicht). Dieser objektiv bestehende Unterschied vermag aber eine Ungleichbehandlung der vorliegenden Art nicht zu rechtfertigen, weil die steuerpflichtigen Einkünfte aus der Beteiligung von in- und ausländischen Aktiengesellschaften an einer österreichischen Personengesellschaft nach Maßgabe derselben Grundsätze ermittelt werden.
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Neue Informationen im Bereich Steuern
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Richtlinien zur Zuständigkeit der Finanzämter – Teil I
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Temporäre Ungleichbehandlung nach Kapitalanlageort bei Einführung einer Zweiphasenbesteuerung Eheleute Grønfeldt vs FA Hamburg - Am Tierpark / Vorlagebeschluss FG Hamburg (BRD)
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Zur Mehrwertsteuerpflicht von hoheitliche Befugnisse ausübenden Milchquotenbörsen Landesanstalt für Landwirtschaft vs Franz Götz / Vorlagebeschluss BFH
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Zum Leistungsort von Testamentsvollstreckern Kommission vs BRD / Vertragsverletzungsverfahren
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Kapitalverkehrsbeschränkungen gegenüber Drittstaaten Skatteverket vs A / Vorlagebeschluss Regeringsrätt (SE)
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Beispiele zur Steuerberaterprüfung *)