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Mit Beschluß vom 1. März 2001 wurde der Antrag des VwGH auf Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der Kommunalsteuerpflicht von Gesellschafter-Geschäftsführern mit mehr als 25% Beteiligung vom VfGH abgelehnt. Wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer sind unter den Voraussetzungen des § 22 Z 2 2. Teilstrich EStG kommunalsteuerpflichtig.
Hier können sie den Beschluß herunterladen ACHTUNG BEI VERWENDUNG VON OFFICE 2000: Aufgrund eines Fehlers in der Software, sollte die obenstehende Datei durch einen Rechtsklick auf den Link, mit anschliessender Auswahl von 'Ziel speichern unter...' heruntergeladen werden! |
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